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Beratungs-Quickie
Orale Notfallkontrazeption
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über das Notfallkontrazeptivum ellaOne für eine junge Frau.
Formalien-Check
Im Notdienst am Feiertag, morgens kurz nach acht, kommt die junge Frau mit Freund im Schlepptau zur bayerischen Apotheke. Durch die Klappe reicht sie ein Kassenrezept.
Verordnet ist EllaOne® 30 mg Tablette (N1) zulasten der GKV. Seit dem 16. März 2015 ist die „Pille danach“ mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (UPA) oder Levonorgestrel (LNG) in deutschen Apotheken rezeptfrei erhältlich. Handlungsempfehlungen zur rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ siehe Leitlinie der BAK. EllaOne® wurde aus der Verschreibungspflicht entlassen. Eine Verordnung auf Kassenrezept und die Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV sind nach § 24a Absatz 2 SGB V bis zum vollendeten 20. Lebensjahr (= bis zum 20. Geburtstag) möglich.
Aut-Idem ist nicht angekreuzt, preisgünstige Importe sind zu beachten.
Das Rezept ist eindeutig, aber nicht vollständig. Es ist kein Gebührenstatus-Feld angekreuzt. Die zum Zeitpunkt der Rezepteinlösung Achtzehnjährige muss die gesetzliche Zuzahlung leisten. Auch die Notdienstgebühr ist von der Patientin zu tragen, da das Feld „Noctu“ nicht angekreuzt ist.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig. Das Rezept sollte aus pharmazeutischer Sicht jedoch nur innerhalb von fünf Tagen beliefert werden.
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