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Antrag der Linksfraktion
Bundestag muss über Rx-Versandverbot abstimmen
Linksfraktion hat kein Verständnis für EuGH-Argumente
Trotz der zitierten Studien ist aus dem Antrag erkennbar, warum die Apotheker es oft so schwer haben in Gesprächen mit der Politik und den Krankenkassen: Wie viel Geld genau eingespart werden kann durch pharmazeutische Interventionen, lässt sich nicht so einfach messen. Es fehlen also die harten Argumente. Trotzdem schreibt die Linke: „Auch wenn der statistische Nachweis dieser Einflüsse auf die öffentliche Gesundheit kaum möglich ist, bleibt klar: Versandapotheken können diese Aufgaben von hohem Gemeinwohlbelang nicht oder nur unzureichend erfüllen.“
Das Argument, dass der Versandhandel zur Verbesserung der Landversorgung beitragen könne, will die Linksfraktion nicht gelten lassen. Auf dem Land leisteten Apotheken Bereitschaftsdienste, Botengänge und stellten Rezeptsammelstellen zur Verfügung. Daher: „Wer den Versandhandel zur Versorgungsicherung anführt, schwächt gerade hier die Strukturen vor Ort und hat den Anspruch an eine wohnortnahe und schnelle Versorgung rund um die Uhr offenbar aufgegeben.“
„Freier Warenverkehr steht über gesundheitspolitischen Anliegen"
Genau aus diesem Grund bezeichnet die Oppositionspartei das EuGH-Urteil zur Preisbindung auch als „gesundheitspolitischen Offenbarungseid“. In dem Antrag wird aus dem EuGH-Urteil der folgende Satz zitiert: „Gerade weil die Präsenzapotheke besser berät und für die Notfallversorgung da ist, müsse dem internationalen Versandhandel ein Marktzugang über den Preiskampf ermöglicht werden.“ Die Linke meint dazu: „Der EuGH stellt damit den freien Warenverkehr und die Interessen von großen ausländischen Versandapotheken über das gesundheitspolitische Anliegen einer flächendeckenden, qualifizierten Arzneimittelversorgung rund um die Uhr.“ Damit folgt die Fraktion übrigens der ABDA, die schon seit Wochen moniert, dass der EuGH den freien Warenverkehr über alle anderen nationalen Regelungen zum Gesundheitsschutz stelle.
Und bei der Linken bleibt man dabei: Der Versandhandel ist nicht sicher. Patienten könnten nicht zwischen legalen und kriminellen Versendern unterscheiden. Auch die neuen Sicherheitsregeln hätten daran nichts Wesentliches geändert. Die Fraktion zitiert dabei auch eine DAZ.online-Meldung, in der Verbraucherschützer nach dem EuGH-Urteil äußerten, dass sie einen Anstieg der Fälschungen aus dem Internet erwarten.
4 Kommentare
10/19 für Apotheken.
von Christian Timme am 12.12.2016 um 14:46 Uhr
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Fragile Koalition
von Gustav Drasch am 10.12.2016 um 9:53 Uhr
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Wer hat uns verraten...?
von G. Wagner am 08.12.2016 um 20:20 Uhr
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AW: Sehe ich genauso....
von Gunnar Müller, Detmold am 09.12.2016 um 16:13 Uhr
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