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Antrag der Linksfraktion
Bundestag muss über Rx-Versandverbot abstimmen
Die Linksfraktion hat dem Bundestag einen Antrag zum Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln vorgelegt. Aus Sicht der Oppositionspartei ist die Beratung in der Apotheke vor Ort nicht durch den Versandhandel ersetzbar. Die Argumentation des EuGH in seinem Urteil zur Preisbindung gleiche einem „gesundheitspolitischen Offenbarungseid“.
Dass die Linkspartei keine Freundin des Versandhandels ist, ist seit Längerem bekannt. Schon in der vergangenen Legislaturperiode sprach sich die Gesundheitsexpertin der Linksfraktion, Dr. Martina Bunge, mehrfach gegen das Geschäft der Online-Apotheken aus. Bunge vertrat damals die Meinung, dass die Arzneimittelsicherheit in Deutschland durch den Internethandel gefährdet werde. In dieser Legislaturperiode sitzt Bunge nicht mehr im Bundestag. Aber auch die in dieser Amtszeit für Arzneimittelfragen zuständige Kathrin Vogler folgte bislang diesem Kurs.
Die Linksfraktion im Bundestag sieht nun offenbar eine neue politische Chance für das Rx-Versandverbot. Denn unter dem Titel „Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung“ stellt die Fraktion einen Gesetzgebungsantrag, der deutlicher nicht sein könnte. Zwei Punkte möge der Bundestag beschließen, heißt es darin. Unter Punkt 2 steht kurz und knapp: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der durch Änderung von § 43 Arzneimittelgesetz den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbietet.“
Linke: Apotheker werden vor Ort benötigt
Aber auch die erste Forderung der Linksfraktion hat es in sich. In einem fast zweiseitigen Aufsatz spricht sich die Oppositionspartei dafür aus, die Kompetenzen des Apothekers stärker in die Versorgung einzubringen. Die Linke argumentiert, dass die Allgemeinheit durch fehlende Therapietreue und Präsentismus (Arbeit trotz Krankheit) mit Mehrkosten von 10 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen hat. Bei dieser Angabe stützt sich die Partei auf Angaben der ABDA und der Bertelsmann-Stiftung. Es müsse daher ein wichtiges politisches Ziel sein, die Adhärenz zu verbessern.
Und in diesem Zusammenhang stellt die Fraktion fest: „Ein wichtiger Baustein bildet die Abgabe der Arzneimittel durch die Apotheken. Im persönlichen Gespräch können Unklarheiten beseitigt, aber auch Unstimmigkeiten bei der Verordnung aufgedeckt werden. Das persönliche Gespräch ist unerlässlich, um auf die individuellen Belange der Patientinnen und Patienten eingehen zu können.“ In dem Antrag ist von einer weiteren Studie aus dem European Journal of Hospital Pharmacy die Rede, die eindeutig belege, dass apothekerliche Interventionen dazu führen, Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Auch die Apotheke vor Ort könne das durch AMTS-Projekte leisten, meint die Linke.
Linksfraktion hat kein Verständnis für EuGH-Argumente
Trotz der zitierten Studien ist aus dem Antrag erkennbar, warum die Apotheker es oft so schwer haben in Gesprächen mit der Politik und den Krankenkassen: Wie viel Geld genau eingespart werden kann durch pharmazeutische Interventionen, lässt sich nicht so einfach messen. Es fehlen also die harten Argumente. Trotzdem schreibt die Linke: „Auch wenn der statistische Nachweis dieser Einflüsse auf die öffentliche Gesundheit kaum möglich ist, bleibt klar: Versandapotheken können diese Aufgaben von hohem Gemeinwohlbelang nicht oder nur unzureichend erfüllen.“
Das Argument, dass der Versandhandel zur Verbesserung der Landversorgung beitragen könne, will die Linksfraktion nicht gelten lassen. Auf dem Land leisteten Apotheken Bereitschaftsdienste, Botengänge und stellten Rezeptsammelstellen zur Verfügung. Daher: „Wer den Versandhandel zur Versorgungsicherung anführt, schwächt gerade hier die Strukturen vor Ort und hat den Anspruch an eine wohnortnahe und schnelle Versorgung rund um die Uhr offenbar aufgegeben.“
„Freier Warenverkehr steht über gesundheitspolitischen Anliegen"
Genau aus diesem Grund bezeichnet die Oppositionspartei das EuGH-Urteil zur Preisbindung auch als „gesundheitspolitischen Offenbarungseid“. In dem Antrag wird aus dem EuGH-Urteil der folgende Satz zitiert: „Gerade weil die Präsenzapotheke besser berät und für die Notfallversorgung da ist, müsse dem internationalen Versandhandel ein Marktzugang über den Preiskampf ermöglicht werden.“ Die Linke meint dazu: „Der EuGH stellt damit den freien Warenverkehr und die Interessen von großen ausländischen Versandapotheken über das gesundheitspolitische Anliegen einer flächendeckenden, qualifizierten Arzneimittelversorgung rund um die Uhr.“ Damit folgt die Fraktion übrigens der ABDA, die schon seit Wochen moniert, dass der EuGH den freien Warenverkehr über alle anderen nationalen Regelungen zum Gesundheitsschutz stelle.
Und bei der Linken bleibt man dabei: Der Versandhandel ist nicht sicher. Patienten könnten nicht zwischen legalen und kriminellen Versendern unterscheiden. Auch die neuen Sicherheitsregeln hätten daran nichts Wesentliches geändert. Die Fraktion zitiert dabei auch eine DAZ.online-Meldung, in der Verbraucherschützer nach dem EuGH-Urteil äußerten, dass sie einen Anstieg der Fälschungen aus dem Internet erwarten.
Linke wollen keine Ungleichbehandlung für Apotheker
Das Schlussargument der Linken gegen den Versandhandel ist die „Ungleichbehandlung“, die für die Apotheken vor Ort durch die Rx-Boni entstehe. Langfristig könne diese nicht akzeptiert werden. Die Linke ist sich sicher: „Eine mögliche Konsequenz wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel. Ein Preiskampf führt entgegen marktgläubiger Annahmen, wie sie sich in der Begründung des EuGH-Urteils finden, weder zu einer Verbesserung der Qualität noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen. Im Gegenteil: Die Einsparungen werden zulasten der Personalausstattung und damit der Beratung gehen.“ Gesetzgeber und Gerichte in Deutschland müssten nun entscheiden, ob die Gesundheitsversorgung in Deutschland als primär gesundheitspolitisches oder als handelspolitisches Anliegen angesehen werde.
Was passiert nun mit diesem Antrag? Er wird voraussichtlich zunächst an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Dem Vernehmen nach will die Linke dort sogar eine Anhörung beantragen. Alle betroffenen Fachverbände dürfen den Gesundheitspolitikern im Bundestag also Ihre Meinung dazu vortragen. Wie jedes andere Gesetz wandert der Antrag dann ins Plenum. Dort könnte er wahrscheinlich im Januar beraten werden. Dass die Linke sich mit diesem Vorschlag politisch durchsetzt, ist allerdings unwahrscheinlich. Grüne und SPD haben bereits mehrfach bekundet, kein Rx-Versandverbot zu wollen. Die CDU will das Verbot zwar, hat aber angekündigt, ein eigenes Gesetz vorzulegen. Selbst wenn dieses Gesetz scheitern sollte, ist es nur schwer vorstellbar, dass die Union geschlossen einer Forderung der Linksfraktion zustimmt.
Kathrin Vogler, Gesundheitsexpertin der Linksfraktion, machte nochmals darauf aufmerksam, dass die Linke die einzige Fraktion im Bundestag ist, die seit mehreren Legislaturperioden dafür kämpfe, den Rx-Versand zu verbieten. Zur Erklärung: Sowohl in der 16. Als auch in der 17. Wahlperiode hatte es Contra-Versandhandels-Anträge gegeben. Dass nun der richtige Zeitpunkt für einen neuen Antrag sei, begründet Vogler so: „Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte zwar Ende Oktober ebenfalls ein Verbot des Versandhandels angekündigt, rudert aber mittlerweile aufgrund von Widerständen aus der SPD zurück.“ Und weiter: „Für uns steht die Patientensicherheit im Mittelpunkt, darum lehnen wir den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten genauso wie Werbung für Arzneimittel ab.“
4 Kommentare
10/19 für Apotheken.
von Christian Timme am 12.12.2016 um 14:46 Uhr
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Fragile Koalition
von Gustav Drasch am 10.12.2016 um 9:53 Uhr
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Wer hat uns verraten...?
von G. Wagner am 08.12.2016 um 20:20 Uhr
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AW: Sehe ich genauso....
von Gunnar Müller, Detmold am 09.12.2016 um 16:13 Uhr
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