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Die Defizite der Apotheken bei Rezepturen und BtM sind offensichtlich, die geplanten Honorarerhöhungen daher notwendig. Die jüngste Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes dazu ignoriert die längst bekannten Zusammenhänge, meint Thomas Müller-Bohn.
Der GKV-Spitzenverband hat sich in einer Stellungnahme deutlich gegen die geplanten Honorarerhöhungen bei Rezepturen und BtM ausgesprochen. Das war zu erwarten. Doch angesichts des politischen Gewichts der GKV scheint es geboten, differenziert gegen die Position der GKV zu argumentieren.
Der GKV-Spitzenverband bemängelt fehlende Daten zur Apothekenhonorierung und mahnt, auf das diesbezügliche Gutachten zu warten. Doch zumindest bei Rezepturen und BtM sind die Probleme so offensichtlich, dass sie nicht noch ein weiteres Mal untersucht werden müssen. Das hat die Politik erkannt und will nun entsprechend handeln. Dass die geplanten Honorarerhöhungen nur die unübersehbare Spitze des Problem-Eisberges der Apotheken angehen, ist bereits das Zugeständnis an das ausstehende Gutachten. Über den bisher (für Außenstehende) unsichtbaren Teil des Eisberges wird danach zu sprechen sein.
Anders als der GKV-Spitzenverband unterstellt, führt der Festzuschlag für Rezepturen nicht zu einer Doppelhonorierung. Die Frage, welcher Teil des Rezepturhonorars schon jetzt für die Abgabe vorgesehen ist, stellt sich nicht. Dass der 90-Prozent-Aufschlag ein Beratungshonorar enthalten würde, ist allein schon aufgrund des absoluten Betrages absurd. Denn bei sehr vielen niedrigpreisigen Rezepturen kommen mit diesem Aufschlag längst keine 8,35 Euro zusammen. Der 90-Prozent-Aufschlag soll vielmehr das Handling des Ausgangsstoffes und die vorgeschriebene Prüfung finanzieren, reicht dafür aber oft nicht aus. Bei großen Einkaufschargen und eher hochpreisigen Wirkstoffen kann der 90-Prozent-Aufschlag das Defizit aus der eigentlichen Herstellung etwas mindern. Doch im Ergebnis reicht das ganze bisherige Rezepturhonorar nicht einmal für die Herstellung und Prüfung. Für die Beratung bleibt nichts übrig. Das hat der Autor dieses Kommentars schon vor über zehn Jahren in einer umfangreichen Arbeit nachgewiesen. Inzwischen sind die Kosten und durch die Novelle der Apothekenbetriebsordnung auch die Anforderungen gestiegen, nicht aber das Honorar. Dies muss nicht nochmals gezeigt werden. Mit dem Festzuschlag für Rezepturen wird nur eine Ungereimtheit beseitigt, die bei der Einführung des Kombimodelles übersehen wurde.
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Ebenso offensichtlich ist die Situation bei der BtM-Gebühr. Das neue Honorar würde den Apotheken nur ermöglichen, die Gebührenforderungen des Großhandels weiterzugeben. Mehr Geld für Rezepturen und BtM ist daher eine überfällige Reaktion auf lange zurückliegende Entwicklungen. Die Probleme gab es schon lange, bevor das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Außerdem ist die geplante Honorarerhöhung ein Ausdruck der neuen politischen Sichtweise, dass Gemeinwohlpflichten nicht ruinös wirken sollen. Darum muss das Einzelhonorar zumindest die unumgänglichen Teilkosten einer Leistung abdecken. Wenn dies der politische Wille ist, kann das eben gewährte Honorar aber nicht zugleich an anderer Stelle abgezogen werden.
4 Kommentare
BTM-Gebühr
von K. Vogel am 18.08.2016 um 8:23 Uhr
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Fehlende Daten oder Geringschätzung ?
von Bernd Jas am 17.08.2016 um 17:34 Uhr
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AW: Honorarfragen und Kassenlogig laufen absolut eingleisig in Richtung KKassen.
von Heiko Barz am 17.08.2016 um 18:48 Uhr
Gemeinwohl
von Karl Friedrich Müller am 17.08.2016 um 14:03 Uhr
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