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Höhere Rezeptur- und BtM-Vergütung
Kassen wehren sich gegen höheres Apothekenhonorar
Das Bundesgesundheitsministerium will dafür sorgen, dass die Apotheker für die Herstellung von Rezepturen und die BtM-Abgabe besser vergütet werden. Der GKV-Spitzenverband hat für diese Erhöhung des Honorars keinerlei Verständnis. Die Kassen bezweifeln, dass es überhaupt einen Bedarf an einer erhöhten Vergütung gibt.
Seit Montag ist der Referentenentwurf des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) bekannt. Dort enthalten ist unter anderem, dass Apotheker für Rezepturen künftig einen neuen, zusätzlichen Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro erhalten. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Derzeit liegen diese bei 2,50 Euro, 5,00 Euro oder 7,00 Euro – je nach Darreichungsform und Menge. In Zukunft erhalten die Apotheker also 3,50 Euro, 6 Euro oder 8 Euro (alles inklusive Umsatzsteuer). Für die Abgabe dokumentationspflichtiger Medikamente sollen die Pharmazeuten in Zukunft 2,91 Euro pro Rezept erhalten, statt wie bisher 26 Cent.
Der GKV-Spitzenverband hat für dieses Vorgehen kein Verständnis. Gegenüber DAZ.online sagte eine Sprecherin des Kassenverbandes: „Eine Änderung bei der Apothekenvergütung sehen wir zum aktuellen Zeitpunkt kritisch.“ Die Kassen stört insbesondere der Zeitpunkt der Honorarerhöhung. Vielmehr will der GKV-Spitzenverband die Ergebnisse des vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenen Gutachtens abwarten. Die Verbandssprecherin sagte dazu: „Wir plädieren dafür, das derzeit beim Bundeswirtschaftsministerium laufende Forschungsprojekt abzuwarten und erst auf Basis dieser Ergebnisse über Änderungen zu diskutieren.“
Kassen bezweifeln Bedarf an höherem Apothekenhonorar
Das BMWi hatte im Frühjahr die Agentur 2hm & Associates damit beauftragt, die Höhe und Zusammensetzung des Apothekenhonorars zu erforschen. Das 18-monatige Forschungsvorhaben soll unter anderem untersuchen, ob eine Dynamisierung des Fixhonorars angebracht ist oder nicht. Die Krankenkassen hatten das Gutachten unterstützt. Insbesondere der GKV-Spitzenverband hatte immer wieder bekräftigt, dass es aus seiner Sicht keine verlässlichen Zahlen zum Apothekenhonorar gibt und dass eventuelle Anpassungen daher keine zuverlässige Basis hätten.
Bei dieser Meinung bleibt der Kassenverband. Als Reaktion auf den Referentenentwurf erklärte die Sprecherin: „Im Moment gibt es nur die regelmäßigen Forderungen der Apotheker nach einer höheren Honorierung. Abgesicherte Daten und repräsentative Fakten zu Einnahmen und Ausgaben der Apotheker fehlen dagegen. Wenn man die Apothekenvergütung ändern will, sollte man erst einmal feststellen, ob es tatsächlich einen belegbaren und nicht nur einen behaupteten Bedarf gibt.“
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Laut Referentenentwurf werden die Krankenkassen durch die Änderungen am Apothekenhonorar mit jährlich etwa 100 Millionen Euro zusätzlich belastet. Rund 70 Millionen Euro davon entfallen auf die gesteigerte Rezepturvergütung, der Rest auf die Erhöhung im BtM-Bereich. Zu der Höhe der Mehrausgaben wollte der Kassenverband zunächst aber keine Aussagen machen.
Auch die ABDA wollte sich auf Nachfrage von DAZ.online zunächst nicht zum Referentenentwurf äußern. Ein ABDA-Sprecher sagte, man werde zu einem späteren Zeitpunkt eine Pressemitteilung verschicken.
4 Kommentare
Rezepturpreise
von Gerd Reitler am 26.07.2016 um 18:49 Uhr
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Krankenkasse
von Gerd Reitler am 26.07.2016 um 18:38 Uhr
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höhere Honorare
von Alexander Zeitler am 26.07.2016 um 18:08 Uhr
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Weitergehende Forderungen oder Was wir noch alles für umme leisten
von Bernd Jas am 26.07.2016 um 15:32 Uhr
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