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gesetzliche Unfallversicherung
BG-Rezepte beliefern – so geht's
Was bezahlt die Berufsgenossenschaft? Alles oder nur verschreibungspflichtige Arzneimittel? Muss der Patient Zuzahlungen leisten? Welche Angaben müssen aufs Rezept und wie gibt man in der Apotheke einen Kostenträger ohne IK-Nummer in die Software ein? Die wichtigsten Fakten zu Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt nicht die normale gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten für eine Therapie, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es verschiedene Träger, zum Beispiel:
- die gewerblichen Berufsgenossenschaften für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft. Davon gibt es neun. Zuständig für die Apotheken ist zum Beispiel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
- die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- Länder und Gemeinden haben Eigenunfallversicherungsträger, zum Beispiel Gemeindeunfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen
- Unfallversicherung aller Bundesbehörden ist die Unfallkasse des Bundes.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind in einem Spitzenverband zusammengefasst, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dieser hat gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen bundesweit gültigen Arzneiversorgungsvertrag mit dem Deutschen Apothekerverband abgeschlossen.
Der Vertrag regelt nicht nur die Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten, sondern auch mit „apothekenüblichen Waren“ gemäß § 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung, inklusive der Hilfsmittel.
Rezepte über Heil- und Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung (sogenannte BG-Rezepte) werden ebenso wie Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf dem normalem rosa Kassenrezept (Formular 16) ausgestellt.
Bei der Belieferung von BG-Rezepten gibt es eine Reihe von Gemeinsamkeiten mit GKV-Rezepten. So gilt zum Beispiel stellenweise der Rahmenvertrag. Aber es gibt auch grundlegende Unterschiede.
2 Kommentare
zuzahlung schmerzmittel
von Harald Burghardt am 05.12.2016 um 12:06 Uhr
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AW: zuzahlung schmerzmittel
von Sven Larisch am 21.06.2018 um 13:19 Uhr
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