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Medikationsberatung
Zusatzhonorare der Apotheker unter Beschuss
BVA: Apotheker werden schon für Beratung bezahlt
In der Tat ist die derzeitige Rechtssituation für die Apotheker schwierig. Denn es gibt zwar einige Paragrafen, die die Beteiligung der Apotheker in besonderen Versorgungsmodellen ermöglichen würden. Es gibt allerdings noch viele Hindernisse. In Selektivverträgen, also Einzelverträgen zwischen Kassen und Leistungserbringern, dürfen die Pharmazeuten beispielsweise nicht als direkter Vertragspartner auftauchen, sondern nur als dritter, beteiligter Partner. Grundsätzlich möglich sind zudem Modellversuche, an denen auch Apotheker beteiligt sind. Solche Pilotprojekte sind aber zeitlich begrenzt. Sieht eine Aufsichtsbehörde einen dauerhaften Vertrag zwischen Apothekern und Kassen, kann sie intervenieren. Weitere direkte Versorgungsverträge mit Apothekern sind möglich, allerdings nur, wenn die Kasse sie öffentlich ausschreibt.
Eine öffentliche Ausschreibung hatte es im Fall des TK-Diabetiker-Coachings nicht gegeben. Ob das BVA sich deswegen querstellt, wollte der Sprecher auf Nachfrage nicht verraten. Das BVA befinde sich derzeit in einem „aufsichtsrechtlichen Dialog“ mit der TK, hieß es. Die Behörde hat allerdings auch Probleme mit der Vergütung in einigen Beratungsmodellen. Denn laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sei der Apotheker heute schon zur Beratung und Information verpflichtet. „Problematisch können Verträge der Krankenkassen und Apotheken hinsichtlich der Vergütung dann sein, wenn mit dem Vertrag allein Leistungen zusätzlich vergütet werden, zu denen der Apotheker bereits […] gesetzlich verpflichtet ist“, so der BVA-Sprecher.
Medikations-Beratung in Bayern vom Gesundheitsministerium gestoppt
Dem Vernehmen nach gibt es in Deutschland noch weitere Verträge zwischen Kassen und Apothekern, die im Visier der Aufsichtsbehörden sind. Ein weiteres Beispiel ist ein ehemaliges Beratungsprogramm der AOK Bayern: Im Herbst 2013 gaben die AOK und der Bayerische Apothekerverband (BAV) bekannt, dass Apotheker bis zu 33 Euro für eine Medikations-Beratung in der Schwangerschaft abrechnen konnten. Doch nur ein Jahr später wurde das Projekt ausgesetzt, weil die Aufsichtsbehörde intervenierte – in diesem Fall das Bayerische Gesundheitsministerium.
Das Ministerium hatte die Kasse 2014 über gewisse Bedenken informiert und eine Frist gesetzt: Die Vertragspartner sollten das Modell binnen sechs Monaten aussetzen oder eine rechtssichere Alternative entwerfen. Auf Nachfrage von DAZ.online sagte eine Ministeriumssprecherin, dass es für die Medikationsberatung im SGB V keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Das Gesundheitsministerium brachte die Problematik sogar bei einem Treffen mit allen anderen Aufsichtsbehörden auf die Tagesordnung. Die Landes- und Bundesbehörden einigten sich gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darauf, dass Verträge zur Medikationsberatung nur im Rahmen eines Paragraphen funktionierten, nach dem eine öffentliche Ausschreibung zwingend notwendig ist.
3 Kommentare
Zusatzhonorare
von Sylvia Trautmann am 15.06.2016 um 8:30 Uhr
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Zusatzhonorare
von Alexander Zeitler am 14.06.2016 um 21:06 Uhr
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beschränkte Geister
von Karl Friedrich Müller am 14.06.2016 um 15:41 Uhr
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