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Medikationsberatung
Zusatzhonorare der Apotheker unter Beschuss
Eines der wichtigsten politischen Projekte der Apotheker wackelt: Mehrere Aufsichtsbehörden meinen, dass die Pharmazeuten für pharmazeutische Dienstleistungen, etwa das Medikationsmanagement, kein Extra-Honorar kassieren dürften. Ein Beratungsmodell wurde sogar schon gekippt, ein anderes wackelt. Die ABDA protestiert.
Kassen-Aufsichtsbehörden gegen Versorgungsmodelle der Apotheker
Für die ABDA sind die pharmazeutischen Dienstleistungen seit Jahren das Herzstück der politischen Lobbyarbeit. Friedemann Schmidt hatte nach seinem Amtsantritt als ABDA-Präsident eine Weiterentwicklung des Berufsbildes versprochen. Später beschloss der Deutsche Apothekertag das „Perspektivpapier 2030“, das für die Stärkung der heilberuflichen Rolle des Apothekers wirbt. Und: In Sachsen und Thüringen wird derzeit ein Medikationsmanagement getestet, das in den kommenden Jahren – so die Hoffnung der Apotheker – im ganzen Land ausgerollt werden könnte. Hinzu kommen mehrere regionale Projekte der Pharmazeuten: Medikationschecks, Schwangeren- oder Diabetiker-Beratungen oder Compliance-Hilfen.
Doch bei einigen Krankenkassen-Aufsichtsbehörden kommen diese Versorgungsmodelle gar nicht gut an. Denn die sind der Meinung, dass es für solche Beratungs- und Dienstleistungsangebote gar keine gesetzliche Grundlage gibt. Ein Beispiel ist das sogenannte Diabetiker-Coaching der Techniker Krankenkasse (TK). Der Vertrag zwischen der TK und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) war vor zwei Jahren das erste bundesweit gültige Dienstleistungsangebot im Bereich des Medikationsmanagement. In dem Programm bietet die Kasse Diabetikern an, sich von einem Apotheker pharmazeutisch beraten zu lassen. Erfolgt die Beratung, erhält der Pharmazeut bis zu 50 Euro.
Für alle bundesweit agierenden Krankenkassen ist das
Bundesversicherungsamt (BVA) die Aufsichtsbehörde. Auf Nachfrage von DAZ.online
sagte ein Sprecher: „Krankenkassen dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer
gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel
nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden.“ Auch die Gelder
der Kassen dürften nur für die im Sozialgesetzbuch V vorgesehenen Leistungen
und Verwaltungskosten ausgegeben
werden. Für sämtliche Verträge mit Leistungserbringern müsse es also eine
gesetzliche Grundlage geben, so das BVA.
3 Kommentare
Zusatzhonorare
von Sylvia Trautmann am 15.06.2016 um 8:30 Uhr
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Zusatzhonorare
von Alexander Zeitler am 14.06.2016 um 21:06 Uhr
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beschränkte Geister
von Karl Friedrich Müller am 14.06.2016 um 15:41 Uhr
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