Entscheidung in letzter Instanz

Bundesgericht erlaubt Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten

Leipzig - 06.04.2016, 18:00 Uhr

Das Leipziger Gericht sieht den Eigenanbau von Cannabis bei manchen Patienten als rechtens an. (Foto: Opra / Fotolia)

Das Leipziger Gericht sieht den Eigenanbau von Cannabis bei manchen Patienten als rechtens an. (Foto: Opra / Fotolia)


Laut Bundesverwaltungsgericht kann der Eigenanbau rechtens sein: Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten der Anbau erlaubt werden, entschied das Gericht in letzter Instanz.

Ein schwerkranker Patient darf zu Therapiezwecken zu Hause Cannabis anbauen: Dieses wegweisende Urteil fiel das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (BVerwG 3 C 10.14). Damit hatte die Klage eines an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Mannes in dritter und letzter Instanz Erfolg. Der 52-Jährige aus Mannheim ist seit 1985 an MS erkrankt und lindert die Symptome seiner Krankheit seit vielen Jahren mit Cannabis. Die Pflanzen baut er zu Hause an. Weil das nicht legal ist, kämpfte er für eine Ausnahmegenehmigung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte dies ab. Zwar gibt es in Deutschland mehr als 600 Patienten, die Cannabis als Medikament verwenden dürfen. Sie müssen es aber in der Apotheke kaufen und dürfen es nicht selbst anbauen. 

„Er braucht pro Tag drei bis vier Gramm“, berichtet seine Lebensgefährtin Gabriele Gebhardt in Leipzig. 24 Pflanzen kultiviere das Paar zu Hause. Sie kämen damit auf Kosten von einem Euro pro Gramm. Um die Gärtnerei zu Hause gehe es ihnen nicht, sie würden sich das Cannabis auch liebend gern aus der Apotheke holen. „Wenn wir das Geld hätten. Haben wir aber nicht“, sagt Gebhardt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bislang die Kosten nicht. Cannabis ist ein Betäubungsmittel - und kein verschreibungsfähiges Medikament.

Breites Anwendungsspektrum

Der Mannheimer ist Patient des Arztes Franjo Grotenhermen, der zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) ist. Es gebe fünf große Anwendungsbereiche, bei denen Cannabis mit seinem Wirkstoff THC helfen könne, sagt Grotenhermen: Schmerz, neurologische Erkrankungen wie zum Beispiel Tourette, psychische Erkrankungen wie Depressionen, Übelkeit und Erbrechen bei Aids oder Krebs, chronisch-entzündliche Leiden wie Rheuma oder Morbus Crohn. „Es gibt keine andere Substanz, die ein so breites Anwendungsspektrum hat wie THC“, erklärt der Mediziner.

Die große Bandbreite ist zugleich das große Problem von Cannabis. Es fehlen wissenschaftliche Studien, um die Wirksamkeit bei den einzelnen Indikationen zu belegen. Alles zu erforschen, würde Jahrzehnte dauern. Grotenhermen vertraut bei seiner Lobbyarbeit für Cannabis als Medikament fest auf die Erfahrung seiner Patienten. „Die Patienten sind weiter als wir Ärzte.“

BfArM wird zur Genehmigung verpflichtet

Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete das BfArM nun, „dem Kläger zu erlauben, Cannabis anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden“. Cannabis helfe dem 52-Jährigen, der unter anderem an spastischen Lähmungen, Sprachstörungen und depressiven Störungen leidet.

Damit folgte das Bundesgericht den Feststellungen, die bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in der Vorinstanz getroffen hatte. Ein anderes, gleich wirksames Medikament stehe dem Mann nicht zur Verfügung. 

Für den Kläger ein großer Erfolg - mit Auswirkungen auf ähnliche Fälle

Das Urteil sei ein großer Erfolg, sagte Kläger-Anwalt Oliver Tolmein. Es sei zwar eine Einzelfallentscheidung, die sich aber auf gleichgelagerte Fälle auswirken werde. Chronisch kranke Patienten, die keine andere Chance als eine Cannabis-Therapie hätten, würden nun nicht mehr in die Kriminalität abgedrängt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, das Urteil könne eine Hilfe für den Einzelfall sein. „Grundsätzlich ist die private Hanf-Plantage aber keine Lösung für Schmerzpatienten. Vielmehr muss endlich eine gesetzliche Regelung kommen.“

BMG und ABDA lehnen Eigenanbau ab

Dass es einen gewissen Handlungsbedarf gibt, hat inzwischen auch das Bundesgesundheitsministerium erkannt. Es hat im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der chronisch Kranken den Zugang zu Cannabis aus der Apotheke erleichtern soll - natürlich in „eng begrenzten Ausnahmefällen“, wie es im Entwurf heißt. Nach Ansicht des Ministeriums kommt der Eigenanbau „aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht“ nicht in Betracht. Auch die ABDA lehnt dies klar ab.

Der Gesetzentwurf regelt auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, wird noch einige Zeit vergehen. Derweil wird der Mannheimer MS-Patient sein Cannabis weiter zu Hause anbauen - ab jetzt legal.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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von woewe am 12.04.2016 um 18:36 Uhr

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Der Apotheker, bei dem meine Mutter gelernt hatte, bewirtschaftete einen solchen; und in der Drogenkammer nämlicher Apotheke befand sich zu ihrer Lehrzeit auch Cannabis, neben anderen Drogen wie Kamille, Pfefferminze, Salbei ...

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