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DAZ aktuell
Regierung lehnt Cannabis-Eigenanbau ab
Antwort auf Kleine Anfrage der Linksfraktion
Im Februar hatte die Drogenbeauftragte die Diskussion Cannabis für Schwerkranke auf Kassenkosten in Gang gesetzt. Nunmehr hatte die Linksfraktion der Bundesregierung 39 Fragen rund um die angekündigten Erleichterungen bei der Behandlung mit Cannabis als Medizin gestellt. In ihrer Antwort legt die Bundesregierung erneut ihre Auffassung dar – konkrete Aussagen, wann die erleichterten Regelungen kommen werden, sind ihr aber nicht zu entnehmen. Grundsätzlich befürworte die Bundesregierung eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit qualitätsgesicherten Arzneimitteln, schreibt diese in ihrer Vorbemerkung. Bislang gibt es allerdings erst ein Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis: Sativex® zur Symptomverbesserung bei erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose (MS). Daneben gibt es Dronabinol als Rezepturarzneimittel, das allerdings in der Regel nicht von den Kassen bezahlt wird. Vier weitere Zulassungsanträge befinden sich laut Regierung derzeit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpropdukte (BfArM) in der (Vor-)Prüfung.
Bleibt Cannabis zu medizinischen Zwecken: Sehr schwerkranke Patienten können für solchen Medizinalhanf eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM erhalten, wenn keine Behandlungsalternative für sie besteht. Diese Cannabisblüten werden aus den Niederlanden importiert. „Die Bedingungen, unter denen Cannabis zu medizinischen Zwecken angewendet wird, sollen zeitnah so angepasst werden, dass solche Patienten, denen erwiesenermaßen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, in dem erforderlichen Umfang versorgt werden können“, verspricht die Regierung in ihrer Antwort. Dazu gehöre auch die Frage einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die genaue Ausgestaltung des Vorhabens befinde sich noch in der Prüfung und Abstimmung. Im Anschluss werde über die Umsetzung und den genauen Zeitrahmen entschieden.
Klar ablehnend steht die Regierung dem Cannabis-Eigenanbau gegenüber: „Aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht ist es nicht vertretbar, dass sich Patientinnen und Patienten mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität selbst therapieren.“ Eine Vergleichbarkeit von privat angebautem Cannabis mit Dronabinol oder Medizinalhanf sei nicht gegeben, da es sich bei eigenangebautem Cannabis nicht um ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Arzneimittel handele, das unter Beachtung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorgaben hergestellt wird. Eine Schädigung der Patienten durch Verunreinigungen, Schädlinge (Pilzbefall etc.) sowie Über- und Unterdosierungen aufgrund von unbekannten Schwankungen der Wirkstoffgehalte sei nicht auszuschließen. Ferner werde bei der Versorgung mit selbstangebautem Cannabis eine ärztliche Begleitung und Betreuung der Selbsttherapie erschwert. |
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