Gesetzentwurf

Cannabis soll verschreibungs- und erstattungsfähig werden

Stuttgart - 08.01.2016, 12:13 Uhr

Was im Ausland schon möglich ist, soll nun auch in Deutschland kommen:  Das BMG plant Gesetzesänderungen, um die Anwendung von Medizinal-Cannabis zu erleichtern (Bild: Africa Studio- Fotolia.com)

Was im Ausland schon möglich ist, soll nun auch in Deutschland kommen: Das BMG plant Gesetzesänderungen, um die Anwendung von Medizinal-Cannabis zu erleichtern (Bild: Africa Studio- Fotolia.com)


Das BMG will den Zugang zu Medizinal-Cannabis für schwer chronisch Kranke erleichtern. Ein Gesetzentwurf, der die notwendigen Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen und anderer Vorschriften auf den Weg bringen soll, liegt der DAZ.online-Redaktion vor.

Cannabis konnte bisher nur über eine Ausnahmeerlaubnis und per Import aus dem Ausland zu medizinischen Zwecken genutzt werden. Jetzt will die Bundesregierung den Zugang zu Cannabis als Medizin erleichtern. Am Freitag legte das Bundesgesundheitsministerium seinen Referentenentwurf Ländern und Verbänden vor. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll demnach als staatliche Cannabisagentur den Anbau und die ausreichende, qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabis in Deutschland koordinieren und kontrollieren.

Gemäß dem geschätzten voraussichtlichen Bedarf soll das BfArM den Anbau von Cannabis ausschreiben, die komplette Ernte aufkaufen und an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. Es soll zudem den Herstellerabgabepreis für Cannabis festlegen. Für Cannabis, das im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht wird, sollen für Großhandel und Apotheker die Preisspannen für Fertigarzneimittel gelten.

Keine Ausnahmegenehmigung mehr

Außerdem sollen getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität verschreibungsfähig werden. Der Referentenentwurf sieht daher vor, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz nur noch in Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgeführt wird, und in Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und in der Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) gestrichen würde. Apotheken, denen bislang als einzige Stelle die Abgabe von Cannabis erlaubt ist, benötigen dann keine Ausnahmeerlaubnis des BfArM mehr. Der Gesetzentwurf sieht auch ansonsten keine neuen Informationspflichten vor.

Für Medizinalhanf, also getrocknete Cannabisblüten, wird zudem eine Ausnahmeregelung geschaffen, da es sich nach den üblichen Begriffsbestimmungen um einen „Stoff" und nicht um eine „Zubereitung" handelt, und der betäubungsmittelrechtliche Verschreibungsgrundsatz nur für Zubereitungen gilt. 

Ein BtM wie jedes andere

Die Verschreibung von Cannabis wäre somit wie bei anderen Betäubungsmitteln dann erlaubt, wenn nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft die Anwendung zulässig und geboten ist. Als Obergrenze sind 100 Gramm pro 30 Tage vorgesehen, doch können in begründeten Ausnahmefällen auch größere Mengen verschrieben werden. Zahn- und Tierärzte dürfen laut dem Gesetzesentwurf Cannabis nicht verschreiben.

Auch eine Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung ist geplant. Patienten können dann ohne Aus- und Einfuhrgenehmigung die verschriebenen Cannabisarzneimittel bei Reisen ins Ausland in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge für den eigenen Bedarf mitnehmen. Bisher war dies nur für Zubereitungen und daher nicht für Medizinalhanf möglich.

Auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung

Neben den betäubungsmittelrechtlichen Änderungen sieht der Gesetzentwurf auch eine Änderung des SGB V vor. Gesetzlich versicherte Patienten erhielten dann einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn bei ihnen eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt, eine allgemein anerkannte Alternative nicht zur Verfügung steht und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. Gleichzeitig ist es nach Ansicht des BMG auch sinnvoll, die Erstattungsfähigkeit für die Cannabis-Präparate Dronabinol und Nabilon herzustellen. Nach bisheriger Rechtsprechung scheiterte dies daran, dass die Behandlung als Teil einer neuen Behandlungsmethode angesehen wurde, für die keine Richtlinien-Empfehlung des G-BA vorliegt. „Mit der neuen gesetzlichen Regelung kommt es darauf künftig nicht mehr an“, so der Entwurf.

Patienten, die sich die Kosten erstatten lassen, müssen an einer Begleitforschung teilnehmen. Diese soll bis Ende Dezember 2018 laufen und dem G-BA als Grundlage für die Festlegung dienen, unter welchen Voraussetzungen ab August 2019 eine Erstattung erfolgen soll.

Eigenanbau kommt nicht in Betracht

Zum 1. Oktober 2015 besaßen in Deutschland 527 Patienten die bisher notwendige Ausnahmeerlaubnis für die medizinische Verwendung von Cannabis. Die monatlichen Behandlungskosten liegen abhängig vom Tagesbedarf bei bis zu 1 800 Euro pro Patient. Im Jahr 2014 wurden 48 Kilogramm Cannabisblüten importiert, die bei einem gemittelten Preis pro Gramm von ungefähr 18 Euro einen Wert von 864 000 Euro hatten.

Nach Ansicht des BMG sind die geplanten Gesetzesänderungen alternativlos – denn ein Eigenanbau käme aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht nicht in Betracht.


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12 Kommentare

Heilung für Krebs

von lilian claudia am 11.10.2019 um 15:52 Uhr

Mein Name ist Lilian Claudia, komme aus Deutschland, bei mir wurde vor 6 Monaten Lungenkrebs diagnostiziert. Ich hatte Angst, weil ich keine Heilung finden konnte. Nach einigen Wochen machte mich ein Freund mit Rick Simpson Cannabisöl bekannt. Ich kontaktierte Rick Simpsons per E-Mail unter (ricksimpsonmedizinoil@outlook.com). Ich kaufte 60 Gramm Cannabisöl. Nach 3 Tagen wurde es an meine Adresse geliefert. Ich nahm es wie von Rick Simpson vorgeschrieben. Innerhalb von 7 Tagen bemerkte ich eine positive Veränderung und kontaktierte ihn erneut. Er riet mir, die Medikation acht Wochen lang fortzusetzen, was ich für weitere 7 Wochen verschrieben hatte
In der 8. Woche kontaktierte ich meinen Arzt für einen Scan. Ich war überrascht, dass mein Arzt sagte, ich sei krebsfrei. Ich danke Gott und Rick Simpson für die Heilung meines Lungenkrebses mit medizinischem Cannabisöl. Zu seinen Vorteilen gehört auch die Behandlung von Arthritis, Schlaflosigkeit, Depressionen, Bluthochdruck und einer Vielzahl anderer schwerwiegender Krankheiten.

Schöne Grüße,
Lilian Claudia.

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Heilung für Krebs

von lilian claudia am 11.10.2019 um 15:46 Uhr

Hallo Mein Name ist Lilian Claudia, komme aus Deutschland, bei mir wurde vor 6 Monaten Lungenkrebs diagnostiziert. Ich hatte Angst, weil ich keine Heilung finden konnte. Nach einigen Wochen machte mich ein Freund mit Rick Simpson Cannabisöl bekannt. Ich kontaktierte Rick Simpsons per E-Mail unter (ricksimpsonmedizinoil@outlook.com). Ich kaufte 60 Gramm Cannabisöl. Nach 3 Tagen wurde es an meine Adresse geliefert. Ich nahm es wie von Rick Simpson vorgeschrieben. Innerhalb von 7 Tagen bemerkte ich eine positive Veränderung und kontaktierte ihn erneut. Er riet mir, die Medikation acht Wochen lang fortzusetzen, was ich für weitere 7 Wochen verschrieben hatte
In der 8. Woche kontaktierte ich meinen Arzt für einen Scan. Ich war überrascht, dass mein Arzt sagte, ich sei krebsfrei. Ich danke Gott und Rick Simpson für die Heilung meines Lungenkrebses mit medizinischem Cannabisöl. Zu seinen Vorteilen gehört auch die Behandlung von Arthritis, Schlaflosigkeit, Depressionen, Bluthochdruck und einer Vielzahl anderer schwerwiegender Krankheiten.

Schöne Grüße,
Lilian Claudia.

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Cannabis-Öl

von Gab Bueno am 09.07.2016 um 2:24 Uhr

Ich weiß immer noch nicht die richtigen Worte, um meine Dankbarkeit zu Rick Simpson für die Entdeckung der Cannabis-Öl und Dr. David für seine wunderbare Cannabis-Öl, die meine Mutter geheilt. Sie war von Melanom diagnostiziert, es beeinflusst ihre Haut, Darm und Augen... Brachten wir sie für die Behandlung, aber ohne Erfolg, mein Freund fand das Cannabisöl in eine Online-Suche zuerst ich wollte das Öl kaufen, weil ich Zweifel darüber meine Mutter Krebs heilen, aber nach der Lektüre darüber und tun Forschungen online, hatte also entscheide ich mich, es zu versuchen, und in der Tat war es eine wunderbare Sache , die Cannabis-Öl erfolgreich meine Mutter Krebs geheilt!!! nach drei Monaten. Sie ist sehr gut mit einem guten Gesundheitsstatus und jetzt tun. kontaktieren Sie Dr. David um die ursprüngliche Cannabis Öl, E-Mail: ricksimpsonmedicalcenter@outlook.com

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Eine weise Entscheidung

von Andreas P. Schenkel am 08.01.2016 um 21:05 Uhr

Das wurde langsam auch Zeit. Endlich wird es einfacher, das Potential dieser Arzneipflanze wissenschaftlich zu erforschen. Und das ohne die Belästigung einer absurden Bürokratie, der sich bisher jeder Forscher ausgesetzt sah, der die Arzneitauglichkeit des Cannabis sondieren wollte.
Und nicht zuletzt die Patientenversorgung wird wesentlich einfacher: Der Patient benötigt fortan keine Cannabisblüten mehr, die er in einer tresorartig gesicherten Wohnung aufbewahren muss. Der Arzt muss sich nicht mehr die Finger wundschreiben und entwürdigende Regressprüfungen der GKV über sich ergehen lassen. Und für den Apotheker ist es ein BtM, das in den Safe kommt, endlich nur noch mit der üblichen Bürokratie und nicht mehr mit den ganzen Sonderverfahren.

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AW: aw

von Jan Wolf am 08.01.2016 um 18:19 Uhr

Nein, mit Verkehr ist nicht der Staßenverkehr gemeint, dieser ist Gegenstand der Straßenverkehrsordnung.

Anlage I erfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Handel und Abgabe verboten, etwa LSD),
Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Handel erlaubt, Abgabe verboten, etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und
Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Abgabe nach BtMVV, etwa Morphin).

AW: Was hat das mit dem Auto zu tun?

von ralf blandowski am 08.01.2016 um 19:30 Uhr

Als erstes sei gesagt, dass sich Verkehr nicht nur auf Auto beschränkt. Personenverkehr, Verkehr beim Sex, etwas in Verkehr bringen und in der Medizin ist ein Stoff eben verkehrsfähig oder nicht. Aber ich denke sie wissen schon was verkehrsfähig heißt und bringen bewusst die Komponente Auto ins Spiel um zu versuchen zu polarisieren. Und selbst wenn Cannabis für Erwachsene komplett reguliert wird, haben wir für den Konsum von berauschenden Mitteln im Straßenverkehr das Straßenverkehrsgesetz. Aber gerne wird von Prohibitionsbefürwortern die Komponente Auto ins Spiel gebracht, hauptsächlich dann wenn die eigenen Argumente ausgehen. Ob dies hier auch so war weiß ich nicht.

AW: was?

von Karl Ernst am 09.01.2016 um 0:47 Uhr

Ist das Ihr Ernst?

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