Gesundheitspolitik

Ist die Verlängerung der erste Schritt zur Verstetigung?

Bundestag überführt erleichterte Abgaberegeln bis 31. Juli 2023 ins SGB V

cha | Die ABDA hat ein Etappenziel erreicht: Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag im Rahmen eines Änderungsantrags zum Gesetzentwurf für eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beschlossen, dass die erleichterten Abgaberegelungen der SARS-CoV-2-Arznei­mittelversorgungsverordnung befristet bis 31. Juli 2023 in das Sozialgesetzbuch V überführt werden. Entsprechend erleichtert zeigte sich ABDA-Präsidentin Overwiening. In einem Video-Statement erklärte sie, sie sei froh, dass die Politik verstanden habe und als „Korrektiv zum Gesundheitsministerium“ reagiert habe. Nun wolle man Kraft sammeln, um in den nächsten Wochen dafür zu kämpfen und zu argumentieren, dass die Regelungen auch über den 1. August hinaus gelten werden. Innerhalb der Ampelkoalition hat der SPD-Apothekenexperte Dirk Heidenblut bereits seine Unterstützung dafür angekündigt. Gegenwind kommt von der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung, die am liebsten die harten Regelungen der Vor-Corona-Zeit wieder ein­führen möchte.

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