Gesundheitspolitik

ABDA für Influenzatests in Apotheken

ks | Das Bundesgesundheitsministerium möchte ermöglichen, dass Selbsttests auf vier verschiedene Atemwegserkrankungen – SARS-CoV-2, Influenza A und B sowie RSV – künftig an Laien abgegeben werden können. 

Dazu plant es eine Änderung der Medizinpro­dukte-Abgabeverordnung: In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung zum Nachweis von Influenzaviren sollen künftig ebenso erlaubt sein wie Corona- und HIV-Selbsttests. Die ABDA begrüßt diese Pläne in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Sie findet den niederschwelligen Zugang richtig. In der Corona-Pandemie hätten sich die Menschen daran gewöhnt, Infektionsrisiken durch die Anwendung von Selbsttests zu detektieren und potenziell zu minimieren. Die ABDA meint aber, dass Apotheken diese Tests auch durchführen dürfen sollten – analog zu Coronatests. Nicht alle Menschen könnten und wollten derartige Tests selbst anwenden, sondern vertrauten auf die Durchführung durch sachkundige Dritte, ohne gleich den Arzt auf­suchen zu wollen, begründet die ABDA ihre Forderung. Weiter heißt es: „Dass die Apotheker für die Durchführung derartiger Tests qualifiziert sind, hätten sie während der Corona-Pandemie unzweifelhaft bewiesen.“ |

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