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IKK hält Hilfsmittelversorgungsverträge auf Landesebene für kritisch
Stattdessen Anpassungen am aktuellen Wettbewerbsmodell
Ein Sonderbericht des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS) ließ vergangene Woche aufhorchen (DAZ 2022, Nr. 41, S. 10): Die Behörde sieht inzwischen so viele Baustellen im Hilfsmittelbereich, dass sie rät, die Uhr auf null zurückzudrehen und das aktuelle Vertragsmodell einzustampfen. Stattdessen sollten Leistungserbringer wieder kassenartenübergreifend zur Versorgung zugelassen und Versorgungsverträge auf Landesebene gemeinsam und einheitlich abgeschlossen werden. „Hierdurch würde der Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen deutlich reduziert und ein einheitliches Versorgungsangebot für alle Versicherten erreicht“, argumentiert das BAS.
Hippler: Rückkehr zu einem gescheiterten Modell
Die IKK classic positioniert sich jetzt zu diesem Vorschlag. Aus Sicht der Kasse wäre die Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich per Verwaltungsakt und landesweit einheitlicher Versorgungsverträge „kein Weg zur Qualitätsverbesserung“, betont sie in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag.
„Es wäre die Rückkehr zu einem Modell, das bereits einmal gescheitert ist“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Wie der Sonderbericht des BAS zeigt, gibt es ohne Zweifel Verbesserungsbedarf, der angegangen werden muss und wird“, beteuert der IKK-Chef. Statt jedoch das gesamte Vertragsgeschehen infrage zu stellen, seien Anpassungen am aktuellen Wettbewerbsmodell sinnvoll. Zum Beispiel sei den Kassen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 die Möglichkeit genommen worden, wesentliche Qualitätsanforderungen bereits über Ausschreibungskriterien abzusichern, erläutert Hippler. „Hier wieder Steuerungsmöglichkeiten für die Kassen zu schaffen, wäre für mehr Qualität in der Hilfsmittelversorgung äußerst hilfreich.“ |
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