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DAZ aktuell
Bei Hilfsmitteln weg vom Vertragsmodell
Bundesamt für soziale Sicherung kritisiert aktuelle Hilfsmittelversorgung
In den vergangenen 15 Jahren hat der Gesetzgeber mehrfach an den gesetzlichen Grundlagen der Versorgung von Kassenpatienten mit Hilfsmitteln geschraubt. Ziel war stets, die Kosten zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu verbessern oder zumindest konstant zu halten. Dies ist jedoch nicht gelungen, lautet jetzt das Urteil des BAS: Es sieht inzwischen so viele Baustellen auf diesem Feld, dass es rät, die Uhr auf Null zurückzudrehen und das aktuelle Vertragsmodell einzustampfen. Das BAS stellt infrage, ob sich die Hilfsmittelversorgung als Wettbewerbsfeld eignet. Das geht aus einem Sonderbericht hervor, den das BAS am Montag veröffentlicht hat. Basis für die Einschätzung ist eine Umfrage unter allen Kassen, für die die Behörde zuständig ist – also etwa die Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen und die Innungskrankenkassen. Ausgenommen sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen, sie unterstehen der Aufsicht der Länder. Alternativ zum Vertragsmodell schlägt das BAS vor, Leistungserbringer wieder kassenartenübergreifend zur Versorgung zuzulassen und Versorgungsverträge auf Landesebene gemeinsam und einheitlich abzuschließen. „Hierdurch würde der Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen deutlich reduziert und ein einheitliches Versorgungsangebot für alle Versicherten erreicht“, schreibt das BAS. |
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