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Und so läuft es tatsächlich ...
DAZ-Podcast über die Verteilung der Dienstleistungshonorare
Vor rund einem Jahr hatte DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn ein zweistufiges Abrechnungskonzept der Dienstleistungshonorare entwickelt und unter dem Titel „So könnte es laufen – Vorschlag für ein Abrechnungskonzept zum Dienstleistungshonorar“ in DAZ 2021, Nr. 22, veröffentlicht. Eine Grundidee dieses Konzepts ist, dass den Apotheken in der ersten Stufe eine „gesicherte Honorarsumme“ ausgezahlt wird. Die Unsicherheit über die Zahl der erbrachten Leistungen wird in einen anschließenden zweiten Honorierungsschritt verschoben.
Inzwischen steht fest, dass sich die Idee eines zweistufigen Abrechnungskonzepts offenbar durchgesetzt hat. Demnach erstellen alle Apotheken eine quartalsweise Abrechnung ihrer erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen. Die Apothekenrechenzentren reichen die Sammelbelege aller im Quartal erbrachten Dienstleistungen beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ein. Entspricht die eingereichte Summe genau dem zur Verfügung stehenden Verteilungsbetrag (oder ist kleiner), zahlt der NNF diese voll an alle Apotheken aus. Sollte es aber – und damit rechnen Experten – zu einer höheren Abrechnungssumme kommen, als Geld im Dienstleistungstopf ist, würde das zweistufiges Vergütungsmodell greifen.
In der aktuellen Folge des DAZ-Podcasts spricht Müller-Bohn mit DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat über das Konzept: Was sind die wesentlichen Herausforderungen bei der Verteilung der Dienstleistungshonorare? Was bedeutet das zweistufige Auszahlungsmodell nun für die Apotheken?
Zur Podcast-Folge gelangen Sie, wenn Sie in das Suchfeld von DAZ.online den Webcode K6FL2 eingeben oder dem unten stehenden QR-Code folgen.
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