DAZ aktuell

Doppelte Belastung droht

Höherer Kassenabschlag und Mehrwertsteuersenkung wirken zusammen

tmb | Mit dem durchgesickerten Entwurf eines neuen Spargesetzes für das Gesundheitswesen wären die Apotheken doppelt belastet: durch höheren Apothekenabschlag – in Apotheken meist als Kassenabschlag bezeichnet – und geringere Mehrwertsteuer. Damit verringert sich der Anteil des Fiskus am Kassenabschlag. Dies hat erhebliche Folgen.

Der Kassenabschlag soll gemäß diesem Entwurf für zwei Jahre von 1,77 Euro um 23 Cent auf 2,00 Euro pro GKV-Rx-Arzneimittel steigen. Außerdem soll die Mehrwertsteuer für Arzneimittel ab 2023 von 19 auf sieben Prozent sinken. Dies würde die Apotheken zusätzlich belasten, weil der Kassenabschlag ein Bruttobetrag ist. Der für die Apotheken maßgebliche Netto-Kassenabschlag steigt, wenn ein geringerer Teil des Bruttobetrags als Umsatzsteuer verrechnet wird.

Die Rechnung wurde bereits dargestellt (siehe Beitrag „Für 2023 drohen den Apotheken 230 Millionen Euro Einbuße“, AZ 2022, Nr. 12, S. 3) – hier das Ergebnis: Bei der Erhöhung des Kassenabschlags allein würde der Rohertrag der Apotheken um 19 Cent pro GKV-Rx-Arzneimittel sinken. Bei 740 Millionen Rx-Fertigarzneimitteln pro Jahr und einem Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 80 Prozent plus 12 Millionen Rezepturen wären 604 Millionen Packungen bzw. Rezepturen betroffen. Dies ergäbe Einbußen von 115 Millionen Euro jährlich zulasten der Apotheken. Würde hingegen nur die Mehrwertsteuer gesenkt, betrüge die Belastung 16 Cent pro Packung mal 604 Millionen Einheiten, also 97 Millionen Euro pro Jahr. Die Mehrwertsteuersenkung allein würde fast so wirken wie ein höherer Kassenabschlag ohne Mehrwertsteuersenkung. Es ist also keineswegs ein „Neben“-Effekt. Da es hier um 12 Prozentpunkte Mehrwertsteuer geht, ist die Wirkung viel stärker als bei der zeitweiligen Senkung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte im zweiten Halbjahr 2020. Darum wäre diesmal dringend eine Kompensation für die Apotheken nötig.

Belastung durch zwei Maßnahmen

Doch stattdessen geht es in dem bisherigen Plan um zwei belastende Maßnahmen. Erhöhter Kassenabschlag und geringere Mehrwertsteuer zusammen würden den Rohertrag um 38 Cent pro GKV-Rx-Arzneimittel senken. Bei 604 Millionen Einheiten wären das 230 Millionen Euro im Jahr, solange beide Maßnahmen gelten, nach dem vorliegenden Plan also im Jahr 2023 und in Teilen des Jahres 2024. Im Jahr 2023 würde damit das Betriebsergebnis einer Durchschnittsapotheke um etwa 12.500 Euro sinken. Denn alle ermittelten Belastungen würden voll auf das Betriebsergebnis durchschlagen.

Wie viel Entlastung für die GKV?

Die Belastungen der Apotheken sind größer als die Entlastungen für die GKV, weil eine Mehrwertsteuersenkung den Anteil des Fiskus am Kassenabschlag verringert. In der bisher vorliegenden Begründung werden jedoch keine Belastungen der Apotheken ermittelt, sondern nur Einsparungen für die GKV genannt. Diese sollen 170 Millionen Euro betragen, wobei offenbleibt, ob sich dies auf ein oder zwei Jahre bezieht. Aus 23 Cent mehr Kassenabschlag ergeben sich bei 740 Millionen Rx-Packungen die genannten 170 Millionen Euro – und das pro Jahr. Diese Packungszahl ist jedoch unrealistisch, weil nicht alle Rx-Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. |

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