Gesundheitspolitik

Für 2023 drohen den Apotheken 230 Millionen Euro Einbuße

Wie wirken erhöhter Kassenabschlag und Mehrwertsteuersenkung?

tmb | Offiziell gibt es noch keinen Entwurf für Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen. Gerade darum erscheint es wichtig, die kursierenden Pläne zu analysieren und Probleme darin aufzuzeigen. Bei den Folgen für die Apotheken geht es insbesondere um die doppelte Belastung durch erhöhten ­Kassenabschlag und gesenkte Mehrwertsteuer.

Der Apothekenabschlag – in Apotheken meist als Kassenabschlag bezeichnet – soll angeblich für zwei Jahre von 1,77 Euro auf 2,00 Euro pro GKV-Rx-Arzneimittel steigen, also um 23 Cent. Auch die ebenfalls diskutierte – sogar dauerhafte – Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent ab 2023 wäre eine große Belastung. Denn der Kassenabschlag ist ein Bruttobetrag. Der für die Apotheken maßgebliche Netto-Kassenabschlag steigt, wenn ein geringerer Teil des Bruttobetrags als Umsatzsteuer verrechnet wird. In der Tabelle oben rechts ist abzulesen, wie sich der höhere Kassenabschlag allein, die gesenkte Mehrwertsteuer allein und die Kombination beider Maßnahmen auswirken würden.

Tab. 1: Wie wirken sich ein erhöhter Kassenabschlag und eine geringere Mehrwertsteuer auf den Rohertrag der Apotheken aus? In der Tabelle werden die Folgen für den Rohertrag pro GKV-Rx-Arzneimittel dargestellt.
Ist-Zustand
nur erhöhter Kassenabschlag
nur gesenkte Mehrwertsteuer
erhöhter Kassenabschlag und gesenkte Mehrwertsteuer
Vorgaben
Brutto-Kassenabschlag in €
1,77
2,00
1,77
2,00
Mehrwertsteuersatz in %
19
19
7
7
Rechnung
Festzuschlag in €
8,35
8,35
8,35
8,35
abzüglich Netto-Kassenabschlag in €
1,49
1,68
1,65
1,87
ergibt: verfügbarer Festzuschlag für die Apotheke in €
6,86
6,67
6,70
6,48
Minderung des verfügbaren Festzuschlags gegenüber dem Ist-Zustand
0,19
0,16
0,38

In der Kombination 38 Cent Einbuße pro Packung

Bei der Erhöhung des Kassenabschlags allein würde der Rohertrag um 19 Cent pro GKV-Rx-Arznei­mittel sinken. Bei 740 Millionen Rx-Fertigarzneimitteln pro Jahr und einem GKV-Anteil von 80 Prozent plus 12 Millionen Rezepturen wären 604 Millionen Packungen bzw. Rezepturen betroffen. Wenn der Kassenabschlag bei unveränderter Mehrwertsteuer steigt, würden die Apotheken jährlich 115 Millionen Euro weniger erhalten. Die Senkung der Mehrwertsteuer allein hätte einen fast ebenso großen Effekt auf die Apotheken. Doch dies wird in den vorliegenden Plänen nicht thematisiert und wurde möglicherweise übersehen. Die Belastung für die Apotheken betrüge 16 Cent mal 604 Millionen Einheiten, also 97 Millionen Euro pro Jahr. Beide Maßnahmen zusammen würden den Rohertrag um 38 Cent pro GKV-Rx-Arzneimittel senken. Bei 604 Millionen Einheiten wären das 230 Millionen Euro im Jahr, solange beide Maßnahmen gelten, nach dem vorliegenden Plan also im Jahr 2023 und in Teilen des Jahres 2024.

GKV-Einsparung entspricht nicht Apotheken-Belastung

Im vorliegenden Plan werden keine Belastungen für die Apotheken, sondern nur Einsparungen für die GKV genannt. Diese sollen 170 Millionen Euro betragen. Dabei wird nicht erwähnt, ob dies pro Jahr oder für zwei Jahre gemeint ist. Aus 23 Cent mehr Kassenabschlag ergeben sich bei 740 Millionen Rx-Packungen die genannten 170 Millionen Euro – und das pro Jahr. Falls das Ministerium so gerechnet haben sollte, hätte es übersehen, dass nicht alle Rx-Packungen zulasten der GKV abgegeben werden.

Auf jeden Fall sind Entlastungen der GKV nicht mit Belastungen der Apotheken gleichzusetzen, weil die Mehrwertsteuer bei jeder denkbaren Variante zu erheblichen Unterschieden zwischen Be- und Entlastungen führt. Klar ist jedoch, dass alle Belastungen der Apotheken voll auf das Betriebs­ergebnis durchschlagen. Im Jahr 2023 würden die erwähnten Maßnahmen das Betriebsergebnis einer Durchschnittsapotheke um etwa 12.500 Euro senken. Andere neue Belastungen wie die steigende Inflation kämen noch hinzu. Statt die Apotheken mit einem höheren Kassenabschlag zusätzlich zu belasten, wäre daher eine Kompensation für die dauerhafte Belastung gefragt, die sich aus einer Mehrwertsteuersenkung ergeben würde. |

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