DAZ aktuell

Zwei brisante Anträge weniger im Heft

Deutscher Apothekertag 2021: Verschlankung der ABDA-Struktur sorgte für Unruhen

tmb | Das Antragsheft für den Deutschen Apothekertag ist um zwei Anträge dünner geworden. Die Anträge zur Weiterentwicklung der Pharmazeutischen Dienstleistungen und für ein Konzept zur Konsolidierung des ABDA-Haushalts sind nicht mehr enthalten. Besonders mit dem letzteren Antrag dürfte ein Anlass für spannende Diskus­sionen in der Hauptversammlung wegfallen.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Der Deutsche Apothekertag (DAT) findet dieses Jahr am 22. und 23. September in Düsseldorf als Hybridveranstaltung statt – und dürfte nicht wenige Anlässe zur Diskussion bieten.

Die DAZ hatte über den Stand der Anträge zum Deutschen Apothekertag von Anfang August berichtet (siehe DAZ Nr. 33). In dieser Phase nach der Beratung in der Antragskommission werden die Anträge innerhalb der ABDA redaktionell bearbeitet und manchmal ergeben sich zwischen den Gremien und den Antragstellern Diskussionen über den Zweck, aktuelle Veränderungen oder den passenden Zeitpunkt für einen Antrag. Daher kommt es gelegentlich vor, dass Anträge in dieser Zeit verändert oder sogar zurückgezogen werden. So war es auch in diesem Jahr. Zwei Anträge wurden offenbar zurückgezogen.

Kein Appell zu Dienstleistungen

Dies betrifft den Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes zu pharmazeutischen Dienstleistungen. Der Antrag hatte zwei inhaltliche Schwerpunkte. Erstens enthielt er einen Appell, die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen schnellstmöglich für die Versicherten erlebbar zu machen. Dies sollte wohl die Verhandlungen beschleunigen. Zweitens hatte der Antrag zusätzliches Geld für die Dienstleistungen gefordert. So kann spekuliert werden, dass die Antragsteller wohl selbst wenig Aussicht sahen, mehr Geld für Leistungen zu erhalten, die inhaltlich noch immer unbekannt sind.

Kein Konzept zur Konsolidierung des Haushalts

Der zweite Antrag, der in der finalen Fassung des Antragsheftes nicht mehr enthalten ist, stammte von der Apo­thekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Darin sollte der Geschäftsführende ABDA-Vorstand aufgefordert werden, ein Konzept zur finanziellen Absicherung der ABDA mit einer Verkleinerung des ABDA-Haushalts und einer Verschlankung der Organisationsstruktur zu erstellen. Es ging also um weniger Geld für eine schlankere ABDA. Nach Informationen der DAZ soll der Antrag einige Unruhe ausgelöst haben. Das wesentliche Argument für die Rücknahme des Antrags soll der Zeitpunkt für eine solche Debatte gewesen sein. Denn die ABDA erwartet für den Herbst die Arbeitsergebnisse einer Strukturanalyse zur Organisation der ABDA. Diesen Ergebnissen sollte wohl nicht vorgegriffen werden. Die Erwartungen an die Struktur­analyse dürften damit steigen. |

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