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Deutscher Apothekertag 2021

Viel Digitalisierung und weniger Geld für die ABDA

Ein Überblick über die Anträge zum Deutschen Apothekertag 2021

Einige Wochen vor dem Deutschen Apothekertag liegen die Anträge für die Hauptversammlung vor. In diesem Jahr liegt ein deutlicher Schwerpunkt bei der Digitalisierung, auch über das so benannte Kapitel des Antragsheftes hinaus. Einige Anträge zeigen, dass noch wichtige Weichenstellungen für das E-Rezept fehlen. Auffällig sind außerdem Anträge zu den Lehren aus der Corona-Pandemie, zur Novellierung der Approbationsordnung, zur weiteren Etablierung von Grippeimpfungen in Apotheken und zu höheren Honoraren an mehreren Stellen. | Von Thomas Müller-Bohn 

Hier soll ein Überblick über die Anträge vermittelt werden. Zu ausgewählten Anträgen werden Hintergründe erläutert. Das Antragsheft beginnt wie meistens mit Aufforderungen an den Gesetzgeber, die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der Apotheken sicherzustellen. Die beiden Anträge dazu betonen die Bedeutung der dezentralen Struktur der Vor-Ort-Apotheken. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert, die Trennung von Arzneimittelverschreibung und -abgabe und das Makelverbot nochmals zu schärfen. Insbesondere soll ein „früher Zugriff“ auf E-Rezeptdaten verhindert werden. Hintergrund ist die Doppelfunktion ausländischer Anbieter als Versandapotheke und Plattformbetreiber. Denn diese könnten mit dem Zugangscode für ein E-Rezept die inhaltlichen Details als Versandapotheken auslesen und hätten damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber „Nur“-Plattformen. Darum wird gefordert, dass die Nutzung der Verordnungsdaten vor der Leistungserbringung unzulässig sein soll. Außerdem werden wettbewerbsrechtliche Regeln für die Nutzung des Papierausdrucks des Zugangscodes für E-Rezepte gefordert.

Die Landesapothekerkammer Hessen wünscht Regeln für die „automatisierte und verknüpfte Verordnung und Distribution von Arzneimitteln im digitalen Raum“, um Missbrauch und Fehlgebrauch von Arzneimitteln zu verhindern. Dies zielt auf grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, bei denen Rezepte auf der Grundlage von Fragebögen aus­gestellt und dann zur Belieferung an Versandapotheken weitergeleitet werden. Die Antragsteller räumen die Schwierigkeiten bei der Regelung ein, fordern aber Anstrengungen des ­Gesetzgebers. Das Problem dürfte insbesondere in der EU-weiten Regelung liegen.

Aus Corona lernen

Ein Leitantrag verknüpft sechs Anträge zu den Konsequenzen der Corona-Pandemie, darunter einen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands. Daraufhin sollen die Apotheken als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems „ordnungspolitisch und wirtschaftlich“ verstärkt unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht die Beibehaltung einiger nun bewährter pandemiebedingter Regelungen. Dies betrifft die Handlungsspielräume bei der Arzneimittelabgabe, die Herstellung von Desinfektionsmitteln und die bürokratischen Erleichterungen bei der Hilfsmittelabgabe. Außerdem werden Mindestvorbereitungszeiten bei neuen Aufgaben und verlässliche Vergütungszusagen gefordert.

Neue Leistungen der Apotheken

Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand bringt einen weitreichenden Antrag zu den pharmazeutischen Dienstleistungen ein. Es solle alles darangesetzt werden, „honorierte pharmazeutische Dienstleistungen jetzt schnellstmöglich für Versicherte erlebbar zu machen“. Dies mag als Appell an die Krankenkassen als Verhandlungspartner gedacht sein. Außerdem soll der Gesetzgeber in dem Antrag aufgefordert werden, die Finanzierung für die Dienstleistungen „zeitnah zu erhöhen“ und mittelfristig eine Anpassung an steigende Kosten und an die Morbiditätsentwicklung vorzunehmen. Allerdings gibt es weiterhin keinen Hinweis auf die geplante Auswahl der Dienstleistungen. Es wird also mehr Geld für Leistungen gefordert, von denen noch nicht bekannt ist, ­worin sie inhaltlich bestehen.

In einem weiteren Leitantrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands und der Landesapothekerkammer Hessen geht es um Grippeschutzimpfungen. Die gemäß Gesetz Beteiligten (gemeint sind offenbar die Krankenkassen) sollen aufgefordert werden, Angebote der Apothekerverbände anzunehmen, um die Modellvorhaben auszudehnen. Damit sollen die Ärzte mit Blick auf die weiter nötigen Corona-Impfungen entlastet werden. Außerdem soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, Grippeimpfungen in Apotheken „zeitnah“ als Regelleistung vorzusehen. Der Berliner Apothekerverein fordert, Apotheken unter geeigneten Voraussetzungen in die Corona-Auffrischungsimpfungen einzubinden.

Praktische Hilfen

Mit Blick auf den sicheren Austausch bei flüssigen oralen Zubereitungen sollen die Hersteller verpflichtet werden, bei allen Packungsgrößen eines Fertigarzneimittels die gleiche Dosiereinrichtung zu verwenden. Anderenfalls müsse das Arzneimittel anders bezeichnet werden, fordert der Hessische Apothekerverband. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert gesetzliche Ausnahmeregelungen, um den Betrieb von Apotheken in Katastrophenfällen zu ermöglichen, wenn nicht alle Vorschriften eingehalten werden können. In Situationen wie der jüngsten Hochwasserkatastrophe zeige sich, dass kreative und pharmazeutisch verantwortungsvolle Provisorien möglich seien, die sich aber im „regulatorischen Niemandsland“ befänden. Dafür sei Rechtssicherheit nötig.

Neue Approbationsordnung und mehr

Der Abschnitt des Antragshefts zur pharmazeutischen Kompetenz beginnt mit der Novellierung der Approbationsordnung. Jahrelang hatte die ABDA dieses Thema gemieden. Es war der Eindruck entstanden, dass Diskussionen mit Geschäftsordnungsanträgen beendet werden sollten. Doch nun greift der Geschäftsführende ABDA-Vorstand das Thema auf und fordert eine bemerkenswerte Eile. In einem Leitantrag soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, „in der nächsten Wahlperiode schnellstmöglich“ die Approbationsordnung für Apotheker zu novellieren. Die Struktur der Ausbildung mit drei Abschnitten solle „grundsätzlich erhalten bleiben“. Die Einführung des Bachelor-Master-Systems wird abgelehnt. Außerdem heißt es im Antrag: „Die Novellierung der Ausbildung darf weder zu einer Reduktion der Betreuungsintensität noch zu einer Absenkung der Zahl der Studierenden führen.“ Gemeint ist vermutlich die Zahl der Studienplätze. In der Begründung heißt es, die Bundesapothekerkammer (BAK) habe im November beschlossen, die Novellierung anzustreben. BAK, Hochschullehrer, Berufsfachverbände und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland würden derzeit gemeinsam über Struktur und Ausbildungsinhalte diskutieren, um einen Vorschlag als Grundlage für die Novellierung vorlegen zu können. Die Novellierung solle „zeitnah“ erfolgen, um die Ausbildung schnell an aktuelle Anforderungen anzupassen. Inhaltlich wird insbesondere die Arzneimitteltherapiesicherheit angesprochen. Es ist von zusätzlichen Anforderungen die Rede. Auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird, steht damit der Gedanke an eine Verlängerung der Ausbildung im Raum. Doch ein längeres Studium würde zu der Gefahr führen, dass die Universitäten dies durch eine geringere Betreuungsintensität oder eine geringere Zahl der Studienplätze finanzieren (nicht eine geringere Zahl der Studierenden, diese würden sich aber bei einem längeren Studium auf mehr Studiensemester verteilen). Die Forderung nach unveränderter Betreuung und Studienplatzzahl (siehe oben) liefe daher für den Fall eines längeren Studiums auf die Forderung nach mehr Geld hinaus. Dabei fällt die Approbationsordnung in die Zuständigkeit des Bundes, die Finanzierung der Universitäten ist dagegen Ländersache.

Die Sächsische Landesapothekerkammer geht weiter und fordert, die Zahl der Pharmaziestudienplätze in Deutschland in den nächsten fünf Jahren um mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Dies wird insbesondere mit der Weiterentwicklung der Aufgabenfelder und der demografischen Entwicklung begründet. Die Apothekerkammer Nordrhein wünscht gemeinsame Lehrveranstaltungen für angehende Ärzte und Apotheker, und die Apothekerkammer Berlin möchte das praktische Ausbildungsjahr in allen Einrichtungen mit Betreuung durch praktisch tätige Apotheker ermöglichen. Außerdem fordert sie einen Aktionsplan „gesicherter Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln“. Dazu soll die Meldung von kritischen und möglicherweise verschreibungspflichtigen Inhaltsstoffen gehören. Der Berliner Apothekerverein möchte, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit die Zulassungspflicht für Arzneimittel und die Verschreibungspflicht nicht durch Nahrungsergänzungsmittel unterlaufen werden. In weiteren Anträgen geht es darum, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Arzneimittelversorgung und die Gesundheit in die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu übernehmen, die psychosoziale Kompetenz der Apotheker zu stärken und die Attraktivität des PTA-Berufs zu erhöhen, beispielsweise durch Weiterbildungsmaßnahmen.

Digitalisierung – politisch und praktisch

Ein großes Kapitel des Antragsheftes betrifft die Digitalisierung. Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand möchte sie als zentrales Zukunftsthema „konsequent und nachhaltig“ ausbauen. Dazu gehöre die Handlungsmaxime, „dass die wissensbasierte und digital unterstützte Weiterentwicklung des Berufsstandes in der Programmatik und dem Handeln von ABDA, BAK und DAV verankert wird“. In einem weiteren Antrag fordert der Geschäftsführende ABDA-Vorstand, die derzeitigen und künftigen Anwendungen der Telematikinfrastruktur auch auf eine möglichst große Arzneimitteltherapiesicherheit auszurichten. Dafür müssten vorher Prozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definiert, erprobt und bewertet werden. In der Begründung heißt es, dass die neuen zusätzlichen Datenquellen für diesen Zweck genutzt werden sollten. Um Wege dafür zu finden, solle das Bundesgesundheitsministerium ein Forschungsvorhaben ausschreiben.

Apothekerkammer und -verband Schleswig-Holstein möchten den Gesetzgeber zur Schaffung eines apothekenübergreifenden pharmazeutischen Dossiers nach französischem Vorbild auffordern. Denn die Kundenkarten böten nur Informationen für eine Apotheke. Der bundeseinheitliche Medikationsplan friste als isolierte Anwendung ein unerfreuliches Nischendasein und sei nur eine „Momentaufnahme“. Die elektronische Patientenakte hänge von der freiwilligen Nutzung ab, werde nur in der GKV angeboten, sei technisch kompliziert und speichere die Medikation nur für 100 Tage.

Die Apothekerkammer Berlin schlägt ein Projekt „Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Telepharmazie“ vor, das die Telepharmazie als ergänzenden Bestandteil pharmazeutischer Dienstleistungen betrachtet. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert mit der Telepharmazie ein „digitales Dienstleistungsstandbein“ der Vor-Ort-Apotheken aufzubauen und sich so gegenüber gewerblichen Konstruktionen von Dritten abzugrenzen, die „Callcenter-Pharmazie“ systematisch als Beratungsleistung außerhalb der Apotheke anbieten würden. Apothekerkammer und -verband Schleswig-Holstein fordern, eine Zertifizierung telepharmazeutischer Aufgabe einzuführen und den Deutschen Apothekerverband mit dieser Aufgabe zu beleihen. Dazu verweisen sie auf ähnliche Regeln für telemedizinische Angebote, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung zertifiziert werden. Bei pharmazeutisch geprägten Angeboten könnten die Unternehmer die Wirksamkeit dagegen bisher behaupten, ohne sie zu belegen. Die Apothekerkammer Nordrhein regt zudem an, die Verantwortlichkeiten zu telemedizinischen und telepharmazeutischen Angeboten im Dialog mit den Ärzten abzugrenzen.

Die Bayerische Landesapothekerkammer und der Bayerische Landesapothekerverband fordern eine Back-up-Lösung für den Fall, dass in einer Apotheke Komponenten der Telematikinfrastruktur defekt sind oder verloren gehen. Da die Ersatzbeschaffung lange dauere, würden unzumutbare Beeinträchtigungen des Apothekenbetriebs drohen. Als Lösungsmöglichkeit schlagen die Antragsteller vorläufige Ersatzkomponenten mit begrenzter Gültigkeit vor. Die Apothekerkammer Berlin fordert, die Apotheker in den Leistungsbereich für „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) gemäß § 33a SGB V einzubeziehen und die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten ­DiGAs in die ABDA-Datenbank einzupflegen. Außerdem soll die Beratung und Unterstützung bei der Anwendung gesundheitsbezogener digitaler Anwendungen zu einer abrechenbaren Leistung für Apotheken werden.

Mehr Geld für die Apotheken

Im Abschnitt über die Rahmenbedingungen der Berufsausübung fordert die Apothekerkammer Nordrhein, die Apothekenhonorierung angesichts der steigenden Kosten weiterzuentwickeln und zu dynamisieren. Außerdem müsse die Honorierung für Bürokratieanforderungen durch Dritte sichergestellt werden. Die Antragsteller beklagen, dass die Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten seien, aber sie unterbreiten keinen Vorschlag, wie die Honorierung angepasst werden kann. Apothekerkammer und -verband Schleswig-Holstein fordern, Mittel aus dem zu errichtenden Dienstleistungsfonds einzusetzen, um „Aufträge zur Entwicklung und zum Betrieb einer zentralen digitalen Dokumentations-, Abrechnungs- und Betriebs­infrastruktur für pharmazeutische Dienstleistungen zu vergeben“. Dies war bereits während des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach gefordert und mit der langfristigen Effizienzsteigerung für diesen neuen Aufgabenbereich begründet worden.

In zwei weiteren Anträgen soll gefordert werden, das Honorar für die Versorgung mit Grippeimpfstoffen zu erhöhen. Das gedeckelte Fixhonorar von 1 Euro pro Dosis passe insbesondere nicht zu den neuen teureren Hochdosisimpfstoffen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass schon der Deutsche Apothekertag 2019 gefordert hatte, die Grippesaison 2020/21 zu evaluieren und daraufhin die Vergütung anzupassen. Damals war angenommen worden, dass dies die erste „normale“ Saison mit dem neuen Honorar werden würde. Die Corona-Pandemie hat dies durchkreuzt, aber die damalige Intention bleibt weiterhin zu beachten. Außerdem wird nun gefordert, auch den Apotheken – nicht nur Herstellern und Großhändlern – die Kosten für die Bereitstellung der nicht verbrauchten Grippeimpfungen aus der Bundesreserve zu erstatten.

Der Apothekerverband Nordrhein fordert, den Botendienst „angemessen“ zu honorieren, nennt dazu aber nur in der Antragsbegründung das angestrebte Honorar von 5 Euro. Dieser Betrag war in der Pandemie ursprünglich gezahlt worden, derzeit sind es nur noch 2,50 Euro. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe fordert, die Möglichkeit von Retaxationen in Fällen, in denen die Interessen der Versicherten nicht beeinträchtigt wurden, auf den nachzuweisenden wirtschaftlichen Schaden der Kassen zu begrenzen. Damit wären keine Nullretaxationen mehr möglich, wenn die Krankenkassen durch die Leistung der Apotheke von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Versicherten befreit wird. Auf dieses Kriterium verweisen Kritiker von Nullretaxationen schon lange.

Weniger Bürokratie und andere ­Abrechnung

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern möchte als Reaktion auf die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP den Gesetzgeber auffordern, die Rezeptabrechnung neu zu organisieren. Die Abrechnungswege sollen sicher und die Leistungserbringer vor Ausfällen geschützt sein. Außerdem sollen die Apotheken aus der Verrechnung der Herstellerrabatte „herausgehalten“ werden. In dem Antrag steht allerdings nicht, mit welcher Konstruktion diese Ziele zu erreichen sein sollen. Einen Gestaltungsvorschlag enthält nur die Forderung, die Zahlungen des Nacht- und Notdienstfonds direkt mit der Apotheke abzurechnen.

Apothekerkammer und -verband Schleswig-Holstein fordern, dass Apotheken bei Präqualifizierungen für die Hilfsmittelversorgung nur noch solche Voraussetzungen belegen müssen, die nicht ohnehin für Apotheken vorgeschrieben sind. Dies würde allen Beteiligten viel Arbeit ersparen. Die Apothekerkammer Nordrhein geht weiter und fordert den Gesetzgeber allgemein auf, „durch gesetzgeberische Maßnahmen die überbordenden bürokratischen Hürden zu minimieren“, die Apotheken beachten müssten. In der Begründung werden insbesondere sich überschneidende und redundante Anforderungen kritisiert. Als Beispiele für die „entfesselte Bürokratie“ werden die Präqualifizierung und Securpharm genannt.

Voraussetzungen für das E-Rezept

Drei Anträge des Apothekerverbandes und der Apothekerkammer Schleswig-Holstein zielen auf regulatorische Maßnahmen zur Absicherung der Arbeit mit dem E-Rezept. Die Forderung nach einheitlichen Prüfkriterien für E-Rezepte zielt auf die schon oft geäußerte Hoffnung, die Technik werde künftig nur formal korrekte E-Rezepte zulassen, sodass praktisch keine Formfehler möglich sind und sich die vielen Folgeprobleme erübrigen. Doch dies setzt einheitliche Kriterien voraus, um einen Algorithmus programmieren zu können, der alle E-Rezepte schon in der Arztsoftware prüft. Offensichtlich ist dies aber noch keineswegs selbstverständlich, sondern soll mit einem Antrag eingefordert werden. Gemäß einem weiteren Antrag soll Dienstleistern gesetzlicher Krankenkassen gesetzlich untersagt werden, Abrechnungen von E-Rezepten „als Dienstleistungen gegenüber Apotheken anzubieten oder zu erbringen“. Zur Begründung heißt es, die Rechnungserstellung durch einen Dienstleister des Zahlers stelle ein grundlegendes Prinzip der Rechnungserstellung auf den Kopf. Außerdem könnten die Dienstleister auf anonymisierte Abrechnungsdaten zugreifen. In Verbindung mit dem Zusatzwissen als Kassendienstleister würde dies Big-Data-Auswertungen ermöglichen, die nicht gewünscht sein könnten. Im dritten Antrag wird eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis für die Apotheken gefordert, im Rahmen definierter Tätigkeiten patientenbezogene Daten ohne explizite Patienteneinwilligung zu definierten Zwecken zu erheben. Die bisherigen, teilweise indirekten Einzelerlaubnisse böten keine rechtssichere Grundlage. In der Begründung wird an die strafrechtliche sanktionierte Verschwiegenheitspflicht der Apotheker erinnert, die sich jedoch in den bisherigen Gesetzen zur Digitalisierung nicht widerspiegele. Mit dem E-Rezept und den pharmazeutischen Dienstleistungen, insbesondere bei Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit, müssten Apotheken personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten. Es sei unverständlich, weshalb Apothekern nicht ausdrücklich erlaubt sei, dies regelhaft zu tun, obwohl sie den gleichen Verschwiegenheitsverpflichtungen wie Ärzte und Pflegende unterliegen. Stattdessen müssten die Patienten in Apotheken bei jedem einzelnen Vorgang eine schriftliche Erlaubnis geben. Dies stelle auch eine Inländerdiskriminierung dar, weil beispielsweise Apotheker in den Niederlanden zur Erhebung solcher Daten nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet seien.

Mehr Nachwuchs für die Apotheken

Das Kapitel des Antragsheftes über die berufsständische Organisation beginnt mit einem Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands, ein Konzept zur Nachwuchsgewinnung und -förderung zu entwickeln und umzusetzen. Zur Begründung wird insbesondere angeführt, dass bezogen auf das Jahresende 2019 in den darauf folgenden zehn Jahren 44 Prozent der Apothekenleiter das Rentenalter erreichen würden. Das Konzept solle sich aber auch auf PTA und PKA beziehen.

Weniger Geld für die ABDA

Landesapothekerkammer und -verband Rheinland-Pfalz und die Apothekerkammer Nordrhein fordern die ABDA vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe auf, ein Hilfswerk der deutschen Apothekerschaft einzuführen, um unverschuldet in Not geratenen Apothekern und Apotheken künftig zügig mit Sach- und Geldspenden helfen zu können. Die Landesapothekerkammer Thüringen und die Apothekerkammer Westfalen-Lippe regen an, den Deutschen Apothekertag 2022 auf das Thema „Klimawandel, Pharmazie und Gesundheit“ auszurichten. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern will den Geschäftsführenden ABDA-Vorstand auffordern, ein Konzept zur Konsolidierung des ABDA-Haushalts vorzulegen. Dieses Konzept solle auf einer Verkleinerung des Haushalts und einer Verschlankung der Organisationsstruktur basieren. Alle Ressorts seien kritisch auf ihre Zukunftsfähigkeit und -notwendigkeit zu prüfen, und die Umsetzung des Konzepts sei dem Deutschen Apothekertag 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Begründung wird angeführt, dass die Vor-Ort-Apotheken durch das E-Rezept relevante Anteile am Rx-Markt an ausländische Versender verlieren würden und daher bei den Beiträgen entlastet werden müssten. Der Antrag lässt eine kontroverse Debatte erwarten, weil Berufspolitiker der ABDA vielfach die steigenden Anforderungen an die ABDA erwähnen, die auch zu einem größeren Finanzbedarf führen würden. Vermutlich wird gegen den Antrag angeführt, dass die Hauptversammlung gemäß ABDA-Satzung nicht über das Haushaltsrecht verfügt und daher ein solches Konzept nicht beschließen könnte. Doch dies sollte eine Debatte über die Intention des Antrags und einen möglichen Appell an die ABDA nicht ausschließen. |

Diese Übersicht stellt den Stand der Anträge nach der Bearbeitung durch die Antragskommission Anfang August dar. Kleine Änderungen, Umstellungen und Ergänzungen sind noch möglich. Außerdem können in der Hauptversammlung Ad-hoc-Anträge gestellt werden.

Autor

Dr. Thomas Müller-Bohn, Apotheker und Dipl.-Kaufmann, DAZ-Redakteur

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