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Pandemie Spezial
Nach überstandener Infektion kann die Impfung warten
Aktuelle Empfehlungen der STIKO
In der Pandemie ändert sich die Evidenzlage permanent. So muss auch die STIKO regelmäßig ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung aktualisieren. Die dritte Aktualisierung vom 12. März 2021 erscheint in der zwölften Ausgabe des „Epidemiologischen Bulletin“ 2021. Nach wie vor stellt die COVID-19-Impfung eine Indikationsimpfung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dar. Ob die SARS-CoV-2-Immunisierung zur Standardimpfung werden soll, kann die STIKO bislang nicht sagen. Für die Kommission sind alle drei derzeit erhältlichen Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca gleichwertig geeignet, um die Bevölkerung zu schützen und die Pandemie einzudämmen. Es sei zwar nicht gesichert, dass die Vakzine die Übertragung verhindern – doch die Autoren sehen es als belegt an, dass Geimpfte weniger Viren ausscheiden. Über den zuletzt von der EMA zugelassenen Impfstoff von Johnson & Johnson und andere Kandidaten gibt die Expertengruppe noch keine Empfehlungen ab.
Bei Immungesunden abwarten
Die STIKO empfiehlt, Patienten mit überstandener SARS-CoV-2-Infektion wegen des Impfstoffmangels zunächst nicht zu impfen. Die Daten, auf die sich die Experten berufen, belegen, dass Patienten sechs bis acht Monate nach einer Infektion vor einer erneuten Ansteckung geschützt sind. Daher würden sie Immungesunde erst sechs Monate nach der Genesung von einer COVID-19-Erkrankung für eine Impfung priorisieren. Wenn Immungesunde dann doch geimpft werden, reiche eine Impfdosis, so die neue Empfehlung. Noch lasse sich nicht sagen, ob und wann zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Impfung notwendig sei. Wird bei Patienten, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt, sollte mindestens sechs Monate Abstand zur zweiten Dosis eingehalten werden.
Reinfektion wirft Fragen auf
Am 17. März 2021 veröffentlichten dänische Wissenschaftler im Journal „The Lancet“ eine Beobachtungsstudie zur erneuten Infektion mit SARS-CoV-2 und erregten dadurch mediales Aufsehen. Sie errechneten, wie viele von vier Millionen Patienten, die zwischen März und Mai 2020 mittels PCR positiv getestet wurden, sich in der zweiten Welle zwischen September und Dezember 2020 erneut ansteckten. In der untersuchten Bevölkerung waren nach durchgemachter Infektion 80,5% der Patienten (95%-Konfidenzintervall [KI]: 75,4 bis 84,5) vor einer erneuten Infektion geschützt. Eine Subgruppenanalyse ergab zudem, dass dieser Schutz bei Patienten über 65 Jahren nur bei 47,1% (95%-KI: 24,7 bis 62,8) lag. Die Autoren riefen dazu auf, den geringeren Schutz nach durchgemachter Infektion bei älteren Patienten bei klinischen Entscheidungen zu berücksichtigen. In der Studie untersuchten die Wissenschaftler nicht, welche Symptome bei der erneuten PCR-bestätigten Neuinfektion immungesunder Patienten auftraten und wie heftig diese ausfielen.
Großer Abstand bei AstraZeneca
Die Ständige Impfkommission empfiehlt zudem neuerdings, bei der Immunisierung mit dem vektor-basierten Impfstoff von AstraZeneca den größten zulassungskonformen Abstand zur zweiten Dosis zu wählen, nämlich zwölf Wochen. Dadurch ließen sich den Studien entsprechend die besten Ergebnisse erzielen.
Bund und Länder hatten die Impfungen mit der AstraZeneca-Vakzine am 15. März 2021 vorsorglich ausgesetzt, nachdem über thromboembolische Ereignisse berichtet wurde (s. Seite 30). Nach der Empfehlung der EMA, den Impfstoff von AstraZeneca weiterhin einzusetzen, da der Nutzen die Risiken überwiegt, gaben die Regierungen die Impfungen mit dem Vektorimpfstoff ab dem 19. März wieder frei. Noch am selben Tag veröffentlichte die STIKO eine Stellungnahme. In dieser betonten die Experten, dass ihre aktuellen Empfehlungen zum Impfstoff vom Hersteller AstraZeneca nach wie vor gelten. Sollte sich durch weitere Daten die Notwendigkeit ergeben, die Indikationsgruppen einzuschränken, würde die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlungen umgehend anpassen und veröffentlichen. |
Literatur
Beschluss der STIKO zur 3. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut, Aktualisierung vom 12. März 2021. Epidemiologisches Bulletin Nr. 12, 2021
COVID-19-Impfung mit der AstraZeneca-Vaccine. Stellungnahme der Ständigen Impfkommission vom 19. März 2021, www.rki.de
Hansen CH et al. Assessment of protection against reinfection with SARS-CoV-2 among 4 million PCR-tested individuals in Denmark in 2020. The Lancet 2021, doi.org/10.1016/S0140-6736(21)00575-4
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