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2021 startet die ePA

Elektronische Patientenakte sorgt für Datenaustausch auf Patientenwunsch

eda | Ab dem neuen Jahr haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Zusammen mit ihren behandelnden Ärzten sollen die Patienten zukünftig entscheiden können, welche Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen sowie Behandlungsberichte in die digitale Akte abgelegt werden. Die Daten können dann zwischen den Leistungserbringern, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, ausgetauscht werden.

Patienten sollen ab dem Jahr 2022 per Smartphone oder Tablet auf ihre digitalen Befunde, Diagnosen und Gesundheitsinformationen zugreifen können und gleichzeitig entscheiden, mit welchen Ärzten, Apothekern und sonstigen Leistungserbringern sie diese Dokumente teilen. Dafür werden ab dem 1. Januar 2021 elektronische Patientenakten (ePA) angelegt. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten die Aufgabe, dafür alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Auch für privat Versicherte gibt es eine entsprechende Anwendung, die von CGM entwickelt und bereitgestellt wird.

Für den GKV-Bereich wurde in § 341 SGB V die gesetzliche Grundlage gelegt und gleichzeitig definiert, dass die ePA aus Daten zu Befunden, Diagnosen, aktuellen sowie zukünftigen Therapiemaßnahmen und weiteren Behandlungsberichten besteht. Darüber hinaus soll aber auch eine Impfdokumentation eingerichtet werden, und die Versicherten sollen die Akte mit eigenen Daten ergänzen dürfen. Zu den von den Versicherten selbst eingestellten Dokumenten zählen beispielsweise der Organspendeausweis, die Patientenverfügung oder Screeningwerte. Hauptmotivation des Gesetzgebers für die Einführung der ePA ist die Selbst- und Mitbestimmung des Patienten bei Diagnose und Therapie. Diese Informationen sollen aber nicht nur den Versicherten, sondern auch den Leistungserbringern – nach individueller Einwilligung – zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig wird der Austausch zwischen den Institutionen erleichtert. Die ePA beinhaltet den sogenannten Versichertenstammdatensatz, digitale Dokumente zu Diagnosen, Therapien und geplanten Behandlungsmaßnahmen. Darüber hinaus sollen über das Notfalldatenmanagement die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten für professionelle Ersthelfer (u. a. Notfallsanitäter und Heilberufe) schnell ersichtlich sein.

VSDM, ePA, KIM, NFDM, eMP

Was geht heute schon für die Apotheken in der Telematik­infrastruktur?

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Patienten-App kommt erst 2022

Alle heute erdenklichen Dokumente und Formulare, die Patienten mit sich führen (Impf- und Mutterpass, Bonushefte etc.) sollen in digitaler Form in der ePA verwaltet und teilbar werden. Dazu ist eine App für Smartphones oder Tablets vorgesehen, die aber erst 2022 für Patienten verfügbar wird. Über die Anwendung kann der Patient jederzeit in die abgespeicherten Dokumente sehen und entscheiden, welche an Leistungserbringer übertragen und welche gelöscht werden sollen. Durch diese Option kann daher nicht garantiert werden, dass die Akte immer vollständig ist.

Ab dem kommenden Jahr kann die ePA aber zunächst nur mithilfe des Arztes gefüllt werden. Dazu überträgt die Praxis die gewünschten Daten aus ihrer Software. Solange es keine Patienten-App gibt, können die Daten in der ePA nur im Gesamten geteilt und gelöscht werden. |

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