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Verbieten ist illegal: Ihr Grundrecht auf gewerkschaftliche Organisation

Ein Kommentar von ADEXA-Vorstand Andreas May

Foto: Angela Pfeiffer/ADEXA

Andreas May

Neulich in meiner Abendsprech­stunde erzählte mir eine Apothekenangestellte, dass ihr Arbeitgeber ihr verboten habe, Gewerkschaftsmitglied zu werden. Leider hören wir ab und an von solchen „Verboten“ oder auch Drohungen gegen eine Betriebsratsgründung – ich kenne das sogar aus eigener Erfahrung aus einem früheren Angestelltenverhältnis in einer Apotheke.

In diesem Zusammenhang fand ich sehr interessant, was Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Podcast vom 12. Januar zu Gewerkschaften und zum Thema Unternehmensmitbestimmung gesagt hat: Die Gewerkschaften hätten „eine konstitutive Bedeutung“. Als Teil der Sozialpartnerschaft seien sie ein Kernelement unserer Wirtschaftsordnung, die Deutschland erfolgreich gemacht habe. Gemeinsam trügen die Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Verantwortung für unsere Wirtschaft und den erreichten Wohlstand.

Auch zum Thema Tarifbindung hat sich Merkel geäußert: Ob Gewerkschaften für gute und verlässliche Arbeitsbedingungen sorgen könnten, hänge von der Tarifbindung ab. Und die Tarifbindung zu stärken, sieht Merkel als eine ihrer Aufgaben an.

Als dritten wichtigen Aspekt nannte Merkel die betriebliche Mitbestimmung, die in den europäischen Regulierungsprozessen nicht unter die Räder kommen dürfe. Diese Wertschätzung unserer Kanzlerin für die Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung ist sehr erfreulich, aber auch nicht völlig überraschend!

Unabhängig von der positiven Bewertung unserer Regierungschefin gibt das Grundgesetz allen Beschäftigten ein verbrieftes Recht auf tarifliche Interessenvertretung. Dieses Recht hängt nicht vom guten Willen der jeweiligen Apothekenleitung ab! Jede und jeder – vom Berufsnachwuchs in Ausbildung über die Berufseinsteigerin bis zur erfahrenen Filialleitung – hat das Recht, sich zu organisieren. Viele namhafte Experten und Politiker haben mit guten Argumenten und Fakten dargelegt, warum Arbeitnehmer gut beraten sind, sich in beruf­lichen Interessen- und Solidargemeinschaften, sprich in Gewerkschaften zusammenzutun.

In vielen europäischen Ländern ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft eine Selbstverständlichkeit. Hier in Deutschland hat man die Wahl. Mein Rat: Lassen Sie sich diese Wahl nicht verbieten! Entscheiden Sie selbst, ob Sie sich als Gewerkschaftsmitglied für Ihre Interessen und Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz mit Kolleginnen und Kollegen zusammenschließen.

Den ängstlichen oder mit Vorurteilen belasteten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern möchte ich sagen: Tarifverträge sind eine Orientierungshilfe und eine Entlastung. Sie reduzieren organisatorische Arbeit für den einzelnen Betrieb und beugen Rechtsstreitigkeiten vor. Und ja, sie sorgen auch für attraktivere und verlässliche Arbeitsbedingungen. Aber ist das nicht in Zeiten des Fachkräftemangels das wichtigste Ziel überhaupt? |

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