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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Vigabatrin
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Januar 2020 (BAnz AT 17.01.2020 B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Vigabatrin (Epilepsie)“ vom 19. Dezember 2019 abgedruckt.*
Arzneimittel-Richtlinie zu den Anlagen IX und X: Vitamin-D-Analoga
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 16. Januar 2020 (BAnz AT 16.01.2020 B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) und Anlage X (Vergleichsgrößenaktualisierung) – Vitamin-D-Analoga, Gruppe 1, in Stufe 2“ vom 22. November 2019 abgedruckt.*
Festbeträge für Einlagen
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 14. Januar 2020 (BAnz AT 14.01.2020 B2) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen gemäß § 36 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 18. Dezember 2019 abgedruckt.*
Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 14. Januar 2020 (BAnz AT 14.01.2020 B3) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie gemäß § 36 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 18. Dezember 2019 abgedruckt.*
Zulassung von Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 15. Januar 2020 (BAnz AT 15.01.2020 B5) ist die „479. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 9. August 2019 abgedruckt.*
Zulassung von Tierarzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Januar 2020 (BAnz AT 17.01.2020 B8) ist eine „Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 30. Dezember 2019 abgedruckt.*
Rheinland-Pfalz
LAK: Satzungsänderungen
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:
- „Hauptsatzung für Apotheker der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz“, Webcode F4DB6)
- „Änderung der Gebührenordnung für Apotheker der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz“ (Webcode L8DS5),
- „Weiterbildungsordnung für Apotheker der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz“ (Webcode N4KK9).
Sie finden diese Texte im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld die oben genannten Webcodes ein.
* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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