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- AZ 31/2018
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Konsequent
Mit seinem jüngsten Gesetzentwurf will Gesundheitsminister Spahn den Festzuschlag des Großhandels wirklich „fest“, also nicht rabattfähig machen. Das ist ordnungspolitisch konsequent. Es ist ein klares Signal für einen leistungsfähigen Großhandel und für die Arzneimittelpreisbindung. Es stärkt auch die Apotheker in ihrem Bemühen um die flächendeckende Versorgung zu einheitlichen Preisen. Die Regierung steht offenbar zu diesem bewährten System und lässt sich weder vom EuGH noch von der Monopolkommission beirren.
Doch die geplante Festschreibung begrenzt die Rabatte. Dass damit auch Skonti gemeint sind, steht nicht im Gesetz, aber in der Begründung. Vor Gericht war diese Frage letztinstanzlich offen geblieben. Eine Deckelung aller Nachlässe würde das Geschäftsmodell des Großhändlers AEP berühren und wahrscheinlich die Erträge vieler Apotheken schmälern. Vor dem BGH-Urteil zum Skonto-Streit hatten manche Beobachter vor massiven Einbußen insbesondere für große Apotheken gewarnt. Erfahrungsgemäß wird sich aber am Markt eine neue kreative Gestaltung entwickeln. Damit läge ein neuer Rechtsstreit mit neuer Rechtsunsicherheit in der Luft. Doch letztlich ist die Begrenzung des Wettbewerbs in einem geregelten Versorgungssystem konsequent. Allerdings sollte der Wettbewerb dann nicht nur begrenzt werden, wenn er zugunsten der Apotheken wirkt. Der Gesetzgeber sollte ebenso konsequent eingreifen, wenn die wohnortnahen Apotheken durch Preiswettbewerb mit ausländischen Anbietern bedroht werden.
Thomas Müller-Bohn, AZ-Redaktion
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