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„Die Ausbildung ein bisschen anpassen!“
Lernzielkatalog KLP-P verabschiedet – Perspektivpapier „Apotheke 2030“ war Grundlage
Im Detail nennt er als neue Ausbildungsziele Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung und die verstärkte Patientenorientierung. [https://soundcloud.com/abda_berlin]. Wie Benkert betont, wurde der KLP-P von der Bundesapothekerkammer vor dem Hintergrund der Anforderungen des Perspektivpapiers 2030 erarbeitet und zwar in Zusammenarbeit mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) und den in der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie organisierten Hochschullehrern.
Die sechs Kompetenzbereiche des KLP-P
Für den KLP-P wurden aus dem Perspektivpapier „Apotheke 2030“ sechs Kompetenzbereiche abgeleitet, für jeden Kompetenzbereich Lernziele und Ausbildungsinhalte formuliert und den einzelnen Ausbildungsabschnitten (Grundstudium, Hauptstudium, gesamtes Studium, praktisches Jahr, Erhalt der Approbation) zugeordnet. Lernziele und Ausbildungsinhalte beziehen sich auf die Approbationsordnung. Die Kompetenzbereiche gliedern sich in:
- Kompetenzbereich 1: Pharmazeutisches Fachwissen Der Kompetenzbereich ist untergliedert in Information und Beratung, Medikationsanalyse und Medikationsmanagement, Pharmakovigilanz: Arzneimitteltherapiesicherheit/Arzneimittelsicherheit, Individuelle Arzneimittel sowie die Prävention.
- Kompetenzbereich 2: Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen
- Kompetenzbereich 3: Kommunikation
- Kompetenzbereich 4: Intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit
- Kompetenzbereich 5: Apothekerliche Haltung, Ethik
- Kompetenzbereich 6: Management
Hintergründe zur Diskussion um den KLP-P finden Sie in
Mit der Verabschiedung des Perspektivpapiers Apotheke 2030 schien klar zu sein, dass sowohl die universitäre als auch die praktische Ausbildung des Apothekers nicht nur auf den Prüfstand muss, sondern dass tiefgreifende Änderungen notwendig sein werden, um den Apotheker in der öffentlichen Apotheke fit für die Zukunft zu machen. Die Forderung nach einer Novellierung der Approbationsordnung (AAppO) stand im Raum. Patientenorientierung lautete das Zauberwort. Die Apotheker wollten sich als Arzneimittelexperten im heilberuflichen Netzwerk positionieren und dazu verstärkt Dienstleistungen wie Medikationsanalyse und Medikationsmanagement anbieten. Diese Dienstleistungen erfordern neben profunden pharmakologischen Kenntnissen vor allem klinisch-pharmazeutisches und pharmakotherapeutisches Wissen. Dass dazu die Fächer Pharmakologie und Klinische Pharmazie zunächst einmal flächendeckend in der Hochschullandschaft etabliert werden müssen, das ist eine Minimalforderung, die seit Jahren der Umsetzung harrt. Der KLP-P soll nun Bewegung in die verkrusteten Strukturen bringen. Mit ihm wird ein moderner Ansatz zur kompetenzorientierten Ausbildung verfolgt. Dazu wurden sechs Kompetenzbereiche aus dem Perspektivpapier abgeleitet (s. Kasten). In der Präambel des KLP-P heißt es:
„Mit dem KLP-P soll die pharmazeutische Ausbildung im Rahmen der gültigen Approbationsordnung für Apotheker weiterentwickelt werden. Dazu sind Kompetenzbereiche, Lernziele und Lerninhalte beschrieben, die aufgrund des Perspektivpapiers Apotheke 2030 intensiviert bzw. neu eingeführt werden sollen. Der bestehende Gestaltungsspielraum der AAppO bietet die Möglichkeit, diese Lernziele und Lerninhalte kompetenzorientiert zu vermitteln.“
Neue AAppO entbehrlich?
Was bedeutet das nun für die Ausbildung? Ist eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom Tisch? Wir haben mit Dr. Christiane Eckert-Lill, ABDA-Geschäftsführerin Pharmazie und bei der BAK zuständig für den KLP-P, über das Potenzial dieses Katalogs gesprochen.
DAZ: Frau Dr. Eckert-Lill, mit viel Fleiß wurde unter Ihrer Federführung der KLP-P erarbeitet. Welche Schlagkraft hat er?
Eckert-Lill: Der KLP-P ist eine Empfehlung ‒ nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich hoffe natürlich sehr auf das „mehr“, zumal er ein gemeinsam von Bundesapothekerkammer, Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e. V., der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie und dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland erarbeitetes Papier ist. Die Diskussionen waren durchaus kontrovers, haben aber zu einem guten Ergebnis geführt. Jetzt hoffen wir natürlich auf eine breite Umsetzung.
DAZ: Der KLP-P ist für die Hochschulen also in keiner Weise rechtlich verbindlich, wie groß ist denn tatsächlich der Wille, den KLP-P an den einzelnen Hochschulstandorten umzusetzen?
Eckert-Lill: Ich glaube schon, dass der Wille grundsätzlich da ist. Es wäre jedoch vermessen anzunehmen, dass der KLP-P ‒ bildlich gesprochen ‒ am Tag nach der Verkündung überall umgesetzt wird. Das Instrument eines kompetenzorientierten Lernzielkatalogs an sich ist schon etwas gewöhnungsbedürftig. Im Gegensatz zur bisherigen enumerativen Aufzählung von Ausbildungsinhalten ohne Wichtung haben wir erstmals beschrieben, was der Student können muss. Aber auch die Lehre ist an den pharmazeutischen Instituten sehr unterschiedlich organisiert. Wer macht was, wann und wie ‒ dies muss abgesprochen werden.
DAZ: Wie wird denn die Umsetzung jetzt begleitet? Wie wird überprüft, ob der KLP-P im Sinne des Perspektivpapiers Apotheke 2030 greift?
Eckert-Lill: Die Apothekerkammern werden in den nächsten Wochen und Monaten Gespräche mit den Hochschullehrern vor Ort führen und für den KLP-P „werben“. Und natürlich werden wir uns in absehbarer Zeit fragen müssen, ob der KLP-P ein zielführendes Instrument ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu diskutieren, ob wir nicht vergleichbar der Medizin einen KLP erarbeiten, der die notwendigen Kompetenzen für alle wichtigen Tätigkeitsbereiche des Apothekers widerspiegelt.
DAZ: Gibt es damit jetzt einen Konsens zwischen BAK, Hochschullehrern, DPhG und BPhD, dass mit der Umsetzung des KLP-P die Ziele des Perspektivpapiers zu erreichen sind? Ist eine Novellierung der Approbationsordnung vom Tisch?
Eckert-Lill: Das Ziel der Diskussionen der vergangenen zwei Jahre war ganz klar, den Gestaltungsspielraum der gültigen AAppO so weit wie möglich zu nutzen. Dies war sinnvoll und richtig. Warum sollte man warten, bis ‒ mutmaßlich in fünf oder sechs Jahren ‒ eine Novellierung der Ausbildungsordnung da ist. Wir hätten damit viel kostbare Zeit verloren. Die Frage, ob der KLP-P ausreichend sein wird oder ob eine Novellierung der Ausbildungsordnung angestrebt werden soll, haben wir bewusst ausgeklammert. Auch wenn es um das gleiche Thema, die Ausbildung des Apothekers, geht, sollte man diese beiden Sachverhalte zum gegenwärtigen Zeitpunkt getrennt diskutieren.
DAZ: Bedeutet das, dass die BAK parallel zum KLP-P auch eine Änderung der Approbationsordnung vorantreibt?
Eckert-Lill: Natürlich diskutieren wir intern über Ausbildungsfragen. Dies machen die Hochschullehrer ebenso wie die Studenten. Nicht zuletzt aufgrund der Meinungsvielfalt ist dies zwangsläufig und unvermeidbar. Zum jetzigen Zeitpunkt beim Verordnungsgeber die Novellierung der AAppO einfordern zu wollen, hielte ich nicht für opportun. Wir haben gerade den KLP-P verabschiedet und sollten alles daran setzen, dass er umgesetzt wird.
DAZ: Frau Dr. Eckert-Lill, vielen Dank für das Gespräch! |
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