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Ausbildung

Baustelle Perspektivpapier „Apotheke 2030“

Kompetenzorientierter Lernzielkatalog vor Verabschiedung – Novellierung der Approbationsordnung vom Tisch?

 Die Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet zurzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG), dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) und der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie, vormals Verband der Professoren an Pharmazeutischen Hochschulinstituten der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VdPPHI), den „Kompetenzorientieren Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“. Der seit 2016 in der Abstimmung befindliche Entwurf ist inzwischen den Mitgliedsorganisationen der BAK zur Stellungnahme vorgelegt worden und soll in der Mitgliederversammlung am 29. November 2017 verabschiedet werden. Was verbirgt sich hinter diesem Papier, von dem in der Vergangenheit zwar immer zu hören war, über dessen Inhalte aber so gut wie nichts an die Öffentlichkeit gedrungen ist? Und was soll mit diesem Katalog erreicht werden? Soll damit den Forderungen nach einer Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) Einhalt geboten werden? | Von Doris Uhl

Mit der Verabschiedung des Perspektivpapiers Apotheke 2030 schien weitestgehend klar zu sein, dass die mit der Patientenorientierung verbundenen Ziele im Rahmen der bestehenden Approbationsordnung nicht zu erreichen sind. So erwog ABDA-Präsident Friedemann Schmidt noch beim Deutschen Apothekertag 2014, mit dem berühmten weißen Blatt die Novellierung der Approbationsordnung in Angriff zu nehmen: „Vielleicht ist es der Einstieg in die Diskussion, dass wir aufschreiben, was der Apotheker können muss, vielleicht machen die Kollegen Hochschullehrer mal ein Gleiches, dann legen wir das nebeneinander und schauen, ob das kompatibel ist oder nicht, und dann einigen wir uns darüber, welchen Weg wir gemeinsam beschreiten wollen, diesen wirklich sehr schwierigen und risikobehafteten Schritt der Novellierung der Approbationsordnung anzugehen.“

Im Rahmen der bestehenden AAppO

Den Schritt, aufzuschreiben, was man will, ist die Bundesapothekerkammer mit dem „Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“ – kurz KLP-P – jetzt gegangen. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass der Lernzielkatalog „insbesondere“ vor dem Hintergrund der im Perspektivpapier Apotheke 2030 definierten Anforderungen entwickelt worden ist. Er soll dazu dienen, im Rahmen der bestehenden Approbationsordnung die im Perspektivpapier beschriebenen Kompetenzbereiche, Lernziele und Lehrinhalte in der Apothekerausbildung zu intensivieren und neu einzuführen. Dabei wird schon gleich betont, dass der vorhandene Gestaltungsspielraum der ­bestehenden Approbationsordnung die Möglichkeit bietet, diese Lernziele und Lehrinhalte kompetenzorientiert zu vermitteln.

Zu beachten ist, dass der KLP-P für die Hochschulen nicht rechtlich verbindlich sein wird und nur Empfehlungs­charakter haben kann.

Sechs Kompetenzbereiche

Für den KLP-P wurden aus dem Perspektivpapier Apotheke 2030 sechs Kompetenzbereiche abgeleitet und für jeden Kompetenzbereich Lernziele und Ausbildungsinhalte formuliert und den einzelnen Ausbildungsabschnitten (Grundstudium, Hauptstudium, gesamtes Studium, praktisches Jahr, Erhalt der Approbation) zugeordnet. Lernziele und Ausbildungsinhalte beziehen sich auf die Approbationsordnung. Die Kompetenzbereiche gliedern sich in:

Kompetenzbereich 1: Pharmazeutisches Fachwissen. Der Kompetenzbereich ist untergliedert in Information und Beratung, Medikationsanalyse und Medikationsmanagement, Pharmakovigilanz: Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Pharmakovigilanz: Arzneimittelsicherheit, Individuelle Arzneimittel sowie die Prävention.

Der Erwerb der Kompetenzen in diesem Bereich befähigt den Apotheker, als Experte für Arzneimittel und Angehöriger eines Heilberufes aufgrund seines vertieften und erweiterten Fachwissens Patienten und Kunden in der Apotheke zu informieren und zu beraten, insbesondere über die Arzneimitteltherapie, Gesundheitsförderung und Prävention.

Kompetenzbereich 2: Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen. Der Apotheker beachtet Prinzipien und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens sowie deren Bedeutung für das professionelle Denken und Handeln.

Kompetenzbereich 3: Kommunikation. Der Apotheker kommuniziert effektiv mit Patienten und Kunden, anderen Apothekern sowie mit Ärzten, Angehörigen anderer Gesundheitsberufe und Akteuren des Gesundheitswesens – auch im Kontext von Pharmakovigilanz und Wissenschaft – und strukturiert dabei den Kommunikationsprozess.

Kompetenzbereich 4: Intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit. Der Apotheker als Mitglied des thera­peutischen Teams arbeitet konstruktiv mit dem Ziel der ­patientenorientierten Gesundheitsversorgung mit anderen Apothekern sowie mit Ärzten, Angehörigen anderer Gesundheitsberufe und Akteuren des Gesundheitswesens auch sektorübergreifend zusammen.

Kompetenzbereich 5: Apothekerliche Haltung, Ethik. Der Apotheker richtet als Frei- und Heilberufler seine Berufsausübung an apothekerlichen Wertmaßstäben, Haltungen, Einstellungen und ethischen Grundhaltungen aus.

Kompetenzbereich 6: Management. Der Apotheker als verantwortliche Person und Manager beurteilt die Sicherheit, Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und die ökonomischen Auswirkungen der Arbeitsabläufe und geht verantwortungsvoll mit den Ressourcen um.

Drei Kompetenzniveaus

Im Ausbildungsverlauf sollen drei Kompetenzniveaus erworben werden, die aufeinander aufbauen:

  • Niveaustufe 1: Informationen erinnern und verstehen: deskriptives Wissen, Detailwissen einer Fachdisziplin, Fakten nennen und beschreiben
  • Niveaustufe 2: Informationen anwenden: Zusammen­hänge erklären und bewerten
  • Niveaustufe 3: Informationen erzeugen und bearbeiten – 3a: unter Beaufsichtigung selbst handeln/3b: selbstständig eigenverantwortlich handeln

Und so finden sich dann in dem KLP-P zu jedem Kompetenzbereich umfangreiche Tabellen, die Lernziele und Ausbildungsinhalte listen, den Bezug zur AAppO herstellen und die Stoffgebiete und den Prüfungsstoff der universitären und praktischen Ausbildung sowie den einzelnen Abschnitten der Pharmazeutischen Prüfung zuordnen. Mit jedem Lernziel ist das Erlangen eines entsprechenden Kompetenzniveaus verbunden. So ist beispielsweise die Pharmakologie und Klinische Pharmazie im Stoffgebiet I zusammengefasst. Dieses untergliedert sich in Pharma­kologie und Toxikologie, Klinische Pharmazie, Krankheits­lehre, Pharmakotherapie, Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs. Auch die speziellen Rechtsgebiete für Apotheker wurden diesem Stoffgebiet zugeteilt. Bemerkenswert ist an dieser Stelle die Aufnahme der Pharmakotherapie als eigenstän­dige Einheit.

Berufsfeld „Öffentliche Apotheke“

Dem Entwurf ist in der Präambel zu entnehmen, dass sich der vorgelegte Lernzielkatalog mit den Kompetenzen für das Berufsfeld „Öffentliche Apotheke“ beschäftigt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll er um die Kompetenzen weiterer Berufsfelder ergänzt werden. Dazu wird auf eine Serie in der DPhG-Mitgliederzeitschrift Pharmakon verwiesen, in der alle DPhG-Fachgruppen Stellung zu allen benötigten Kompetenzen eines Pharmazeuten in den verschiedenen Berufsfeldern nehmen. Diese Serie startete mit der Stellungnahme der Fachgruppe Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie (Pharmakon 3/2017), es folgte die Stellungnahme der Fachgruppe Pharmakologie und Toxikologie, nachzulesen in der Pharmakon- Ausgabe 6/2017. Die Publikationen weiterer Fachgruppen, wie die der Klinischen Pharmazie, der Pharmazeutischen und Medizinischen Chemie, der Arzneimittelkontrolle und Pharmazeutischen Analytik sowie der Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmaziegeschichte, stehen noch aus. In dieser Ausgabe finden Sie auf S. 78 eine Vorabpublikation der Fachgruppe Pharmaziegeschichte. Der Leiter der DPhG-Fachgruppe Arzneimittelkontrolle/Pharmazeutische Analytik, Prof. Hermann Wätzig, erklärte, dass seiner persönlichen Meinung nach die bestehende Approbationsordnung sehr viel Spielraum biete. Dieser Spielraum sei in der Vergangenheit sehr erfolgreich genutzt worden, um die Schwerpunkte innerhalb der Pharmazeutischen Analytik stark zu verändern, hin zur heute mehr und mehr erforderlichen Proteinanalytik und hin zu Techniken wie der Nahinfrarotspektrometrie und Massenspektrometrie. Auch in Zukunft werde man diesen Spielraum der Approbationsordnung erfolgreich nutzen.

Pharmakologen und Klinische Pharmazeuten mahnen Professuren an allen Standorten an

Die Fachgruppe Pharmakologie und Toxikologie äußert sich in ihrer Stellungnahme nicht explizit zur Frage, ob eine Änderung der Approbationsordnung notwendig ist. Sie betont die Synergie-Möglichkeiten mit der Klinischen Pharmazie und schlägt vor, in enger Zusammenarbeit mit der Klinischen Pharmazie, wichtige Kompetenzen des Apothekers im Bereich des rationalen Medikationsmanagements bereits schon im Studium zu entwickeln. Voraussetzung ist jedoch eine ausreichende Personalausstattung. Kritisiert wird, dass die curriculare Lehre der Pharmakologie und Toxikologie von einigen pharmazeutischen Instituten auf medizinische Fakultäten übertragen worden ist. Das werde der auf ein molekulares Verständnis ausgerichteten Sichtweise der Pharmazeuten nicht gerecht. Daher die Forderung: Jedes der 22 pharmazeutischen Institute in Deutschland müsse mit einer eigenständigen W3-Professur in Pharmakologie und Toxikologie ausgestattet werden. Zudem müsse das Fach im Hinblick auf die Toxikologie weitere Schritte gehen, die Beschränkung des Lehrplans auf die klinische Behandlung von Überdosierungen und Vergiftungen reiche nicht, eine deutliche Ausweitung des Curriculums sei wünschenswert.

Prof. Dr. Thorsten Lehr, der neue DPhG-Fachgruppenleiter Klinische Pharmazie, hatte schon im Rahmen der DPhG-Jahrestagung im September 2017 die Stellungnahme der Fachgruppe zum kompetenzorientierten Lernzielkatalog der Bundesapothekerkammer (BAK) angekündigt und in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die Fachgruppe eine stärkere Vernetzung bei der Forschung und Lehre zwischen den Standorten anstrebe. Dabei hat er auch betont, dass die Etablierung der Klinischen Pharmazie an vielen Universitäten noch strukturelle Defizite aufweist und gefordert, an jedem Standort mindestens eine eigenständige Dauerprofessur für Klinische Pharmazie mit angemessener personeller Ausstattung zu etablieren. Dieses Ziel sieht Lehr als notwendiges Langzeitziel an, um die Klinische Pharmazie in Deutschland voranzubringen und im internationalen Umfeld wettbewerbsfähig sein zu können („Die Klinische Pharmazie sichtbar machen!“ DAZ 2017, Nr. 41, S. 75).

Die Stellungnahme der Fachgruppe Klinische Pharmazie wird in der Pharmakon-Ausgabe 1/2018 veröffentlicht werden. In einem auf Anfrage der DAZ abgegebenen Statement wird gefordert, die Flexibilität der gültigen AAppO maximal zu nutzen. Gleichzeitig wird eine kritische, sorgfältige und ergebnisoffene Bewertung der AAppO angemahnt (s. Kasten).

„Ergebnisoffene Bewertung notwendig!“

Statement der DPhG-Fachgruppe Klinische Pharmazie

Das Fach Klinische Pharmazie schlägt durch seine patientenorientierte Ausrichtung eine Brücke vom Arzneistoff zur Pharmakotherapie und zur pharmazeutischen Praxis. Auf diese Weise trägt es maßgeblich dazu bei, Pharmazeuten zu befähigen, Tätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen in Forschung, Anwendung und Praxis aufnehmen zu können.

Die sich verändernden Patientenbedürfnisse, die alternde Gesellschaft und nicht zuletzt der daraus resultierende Wandel des Berufsbilds des Apothekers bedingen entsprechende Anpassungen der Lehrinhalte des Pharmaziestudiums. Das Fach Klinische Pharmazie ist hiervon maßgeblich betroffen. Die Inhalte des Fachs Klinische Pharmazie sind daher unverzichtbar, um die im „Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier Apotheke 2030“ für die öffentliche Apotheke geforderten Kompetenzen zu vermitteln. Bei der Weiterentwicklung des Fachs sollten jedoch alle Tätigkeitsbereiche eines Pharmazeuten hinsichtlich ihrer Kompetenzanforderungen berücksichtigt werden. Eine Reduktion des Fachs Klinische Pharmazie auf Inhalte, die allein auf den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Tätigkeit des Apothekers in der öffentlichen Apotheke ausgerichtet sind, wird der inhaltlichen Breite und wissenschaftlichen Tiefe des Fachs nicht gerecht.

Die Flexibilität, die die derzeit gültige Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) ermöglicht, sollte an den Standorten maximal genutzt werden, um den genannten Anforderungen schon jetzt kurzfristig und in gewissem Umfang zu genügen. Dennoch ist auf der Basis der zu vermittelnden Kompetenzen für alle Tätigkeitsbereiche des Pharmazeuten eine kritische, sorgfältige und ergebnisoffene Bewertung der AAppO notwendig. Für die Absolventen der Pharmazie ist eine naturwissenschaftlich fundierte und gleichzeitig am Patienten orientierte Ausbildung ein unschätzbarer Vorteil, der durch Behebung der derzeit bestehenden strukturellen Defizite im Fach Klinische Pharmazie langfristig gesichert werden muss.

Biologen sehen ausreichend Spielraum

Die Fachgruppe Pharmazeutische Biologie nennt als relevante Themen- und Kompetenzfelder, die von diesem Fach vertreten werden, die Naturstoffe, die Antikörpertherapie, die Immunologie und Impfstoffe, analytische Methoden, Antiinfektiva sowie die Gentechnik und die molekulare Medizin. Die Phytotherapie-Ausbildung müsse in der universitären Ausbildung fest verankert werden, die evidenzbasierte Phytotherapie mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln liege im Verantwortungsbereich der Pharmazie in Zusammenarbeit mit der Medizin, so eine der Forderungen. Die Lernziele werden vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung biogener Arzneimittel definiert. Dabei kommt die Fachgruppe zu dem Schluss, dass alle Lernziele mit den in der bestehenden Approbationsordnung aufgeführten Stoffgebieten abgedeckt sind. Diese biete genügend Gestaltungsspielräume, um eine innovative Pharmazeuten-Ausbildung zu realisieren. Wert wird darauf gelegt, festzuhalten, dass das Fundament, auf dem die apothekerliche Kompetenz letztlich aufgebaut ist, das pharmazeutische Fachwissen aller fünf Fächer des Pharmaziestudiums umfasst. Zusammen mit der Kommunikation, dem Management, der Ethik und der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit ergebe sich dann als Ganzes die apothekerliche Kompetenz. Diese dürfe jedoch nicht einseitig auf ein Berufsfeld wie beispielsweise die Apothekentätigkeit ausgerichtet sein, sondern müsse dazu befähigen, die unterschiedlichen Berufsfelder eines Apothekers gleichermaßen zu besetzen.

Technologen sehen Umsetzungsprobleme

Die Fachgruppe Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie stellt die Bedeutung des Arzneimittels als Produkt und die Rolle ihres Fachs für den KLP-P in den Mittelpunkt. Dabei wird lobend hervorgehoben, dass, im Gegensatz zur lexikalischen Benennung im Gegenstandskatalog, der Kompetenzkatalog die integrierte Kompetenzvermittlung fördern würde. Mit diesem neuen Ansatz lerne der Studierende, sich übergeordnete Informationen zu beschaffen, diese anzuwenden, Zusammenhänge zu erkennen und zu bewerten. Zudem werde er in die Lage versetzt, neues Wissen zu erzeugen und problemorientierte Lösungen aufzuzeigen. Allerdings wird darauf verwiesen, dass die flächendeckende Umsetzung eine Herausforderung sein wird und die aktualisierten Lernziele mit dem sehr begrenzten Umfang an vorhandenen Stunden kaum umsetzbar sein werden. Auch seien die Anforderungen an die Dokumentation in den letzten 20 Jahren extrem gestiegen (GLP/GMP/GCP), was in der Ausbildung unter anderem aus Gründen des Zeitaufwandes weitgehend ignoriert werde. Zudem wird auf die Diskrepanz zwischen Apothekenrezeptur und Industriefertigung verwiesen, eine Lücke, die mit der derzeitigen apparativen Ausstattung der Institute nicht geschlossen werden kann. Die Fachgruppe kommt zu dem Schluss, dass der Apotheker im immer bunter werdenden Reigen der Anbieter im Gesundheitswesen nur seine Stellung bewahren oder gar ausbauen kann, wenn er über profunde Kenntnisse und Kompetenzen zu dem Produkt Arzneimittel, seine Herstellung, Qualitätsbeurteilung und patientenbezogene Anwendung verfügt. Vor einem mit Kompetenz überfrachteten Studium mit eklatanter Diskrepanz zwischen Anspruch (Schein) und Wirklichkeit (Sein) wird gewarnt und die Fokussierung auf das in der zur Verfügung stehenden Bildungszeit „Machbare“ dringend angeraten. Zur Notwendigkeit, die Approbationsordnung zu novellieren, wird in diesen Ausführungen nicht Stellung genommen.

Historiker betonen Wichtigkeit ihrer Vorlesung

Die Fachgruppe Pharmaziegeschichte betont in ihrer Stellungnahme die Bedeutung des Pflichtseminars Pharmazeutische und Medizinische Terminologie im Grundstudium für die im Berufsleben immer wichtiger werdende kommunikativ-beratende Tätigkeit des Apothekers. Da die Geschichte der Pharmazie als sechste Zweigdisziplin der Wissenschaft Pharmazie ein forschendes Fach ist, wird gefordert, den Studierenden in einer Vorlesung entsprechende Grundkenntnisse zu vermitteln, um ihnen so die Chance zu geben, auch auf diesem Gebiet später forschend tätig zu werden. Dann werden weitere im KLP-P geforderte Qualifikationsziele genannt, zu denen Kenntnisse der Pharmaziegeschichte beitragen können, so zum Beispiel bei der geforderten Personal- oder Selbstkompetenz. Wichtig ist den Historikern für ihre forschende Tätigkeit, dass ein wahlobligatorischer Unterricht angeboten wird, der dem Studierenden die Arbeitsmethoden der Geisteswissenschaften, speziell des Historikers, näher bringt (s. S. 78).

BPhD reicht der Lernzielkatalog nicht

Der BPhD hatte schon im Vorfeld im Rahmen einer Stellungnahme zur Entscheidung der ABDA-Mitgliederversammlung, den Apothekertagsantrag zur Evaluation des Pharmaziestudiums nicht weiterzuverfolgen, deutlich gemacht, dass der kompetenzorientierte Lernzielkatalog vorrangig die bestehende Approbationsordnung abbildet. Das ist dem BPhD zu wenig. Mit dem Antrag wollte der BPhD die universitäre Ausbildung weiterentwickeln, die BAK hatte dazu auf den in Entstehung befindlichen KLP-P verwiesen. Doch für den BPhD ist eine Weiterentwicklung des Studiums ohne Evaluation nicht zielführend. Die Entscheidung der ABDA hatte beim BPhD den Verdacht aufkeimen lassen, dass es der ABDA mit der Beschränkung auf den KLP-P vor allem darum gehe, eine Änderung der Approbationsordnung zu umgehen. |

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