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Preiswettbewerb bringts nicht überall

Ein Kommentar von Dr. Thomas Müller-Bohn

Dr. Thomas Müller-Bohn, DAZ-Redakteur

Preiswettbewerb ist in der Marktwirtschaft der Schlüssel zu guter Versorgung und günstigsten Preisen. Dieses Credo bekommen Ökonomen ab dem ersten Semester ihres Studiums eingeimpft. Darum fordern verschiedene Ökonomen immer mal wieder freie Preise auch für Rx-Arzneimittel und darum folgt die EU-Kommission weitgehend kompromisslos einem marktwirtschaftlichen Idealbild. Diese Idee trieb wohl auch den EuGH zu seinem Urteil zur Rx-Preisbindung. Doch leider vergessen oder übersehen sogar Wissenschaftler dabei immer wieder, dass die volkswirtschaftlichen Lehrbücher einige Voraussetzungen für diese Logik aufzählen. Damit Preiswettbewerb funktionieren kann, muss am Markt Transparenz herrschen, alle Informationen müssen also allen zugänglich sein, der Marktzugang muss frei sein, die Güter müssen homogen oder substituierbar sein und alle Beteiligten müssen die Souveränität haben, auf ein einzelnes Geschäft verzichten zu können. Nichts davon gilt für Arzneimittel. Im Gegenteil, typischerweise bekommen Patienten ein bestimmtes Arzneimittel verordnet, das nicht substituiert werden soll.

Auch die Informationsasymmetrie zwischen Patienten und Apothekern widerspricht der Anwendung des marktwirtschaftlichen Modells. Diesen Aspekt greift ein Gutachten auf, das kürzlich im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe erstellt wurde (siehe Bericht "Qualitäts- statt Preiswettbewerb"). Der Hintergrund dafür dürfte das geplante Dienstleistungspaket der Europäischen Union sein. In dem Gutachten ist der Preiswettbewerb nur ein Teilaspekt. Doch dieser Teilaspekt passt genau zur aktuellen Diskussion um die Arzneimittelpreisbindung, die sich aus dem diesbezüglichen EuGH-Urteil ergeben hat. Das Gutachten geht zwar nicht auf einzelne Anwendungen ein. Da Patienten die fachliche Qualität der Beratungsleistung in Apotheken typischerweise nicht einschätzen können, sollte sich das Gutachten allerdings gut auf Apotheken anwenden lassen. In dem Gutachten wird festgestellt, dass auf Märkten mit Informationsasymmetrie Preiswettbewerb nicht zum gesellschaftlich optimalen Ergebnis führt. Vielmehr werde der Preis so zum maßgeblichen Wettbewerbskriterium und verhindere damit einen sinnvollen Qualitätswettbewerb.

Diese Erkenntnis ist angesichts der obigen Überlegungen nicht verwunderlich. Erstaunlich ist hingegen, dass der Hauptautor des Gutachtens, Prof. Haucap, noch vor einigen Jahren als Vorsitzender der Monopolkommission Preiswettbewerb bei Rx-Arzneimitteln gefordert hat. Bemerkenswert ist außerdem, dass der Bundesverband der Freien Berufe mit dem Gutachten hilfreiche Argumente für die Rx-Preisbindung liefert, auch wenn dies im Gutachten nicht explizit erwähnt wird. Offenbar sind die Apotheker mit ihren Sorgen nicht allein. Andere freie Berufe sehen sich mit ähnlichen Problemen konfrontiert. Die wichtigste Konsequenz für die Apotheker ist die zusätzliche Argumentation zur Rx-Preisbindung. Bei Preiswettbewerb droht zusätzlich zu der bereits thematisierten massiven Ausdünnung der ländlichen Versorgung auch in Städten eine Fokussierung auf den Preis, die den Qualitätswettbewerb unter den Apotheken beeinträchtigt und damit überall zu einem schlechteren Versorgungsniveau führt. Dies ist ein weiteres wichtiges Argument für das Rx-Versandverbot, das die Rx-Preisbindung sichert.

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