DAZ aktuell

Heilpraktiker im Visier der Ärzte

Die Delegierten des Deutschen Ärztetags sehen den Gesetzgeber gefordert

BERLIN (ks) | Das Heilpraktiker­wesen reformieren, wirksam gegen Arzneimittel-Lieferengpässe vorgehen, mehr Geld für den Medikationsplan – das sind nur einige der zahlreichen Forderungen, die vom diesjährigen Deutschen Ärztetag ausgehen. Vergangene Woche trafen sich in Freiburg 250 Delegierte aus der Ärzteschaft, um vier Tage lang gesundheits,- sozial- und berufspolitische Themen zu beraten.

Den Menschen hierzulande ist durchaus bewusst, dass Heilpraktiker in Deutschland umfassend berechtigt sind, Heilkunde auszuüben. Davon ­gehen die Delegierten des Ärztetages spätestens seit vergangenem Sommer aus. Damals hatten Medien über tödlich verlaufene Krebs-Heilversuche mit 3-Bromopyruvat im „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen-Bracht berichtet. Tatsächlich gibt es den Arztvorbehalt nur in Ausnahmefällen. Nicht bekannt sei der Bevölkerung in der Regel jedoch, dass es für Heilpraktiker keine geregelte Ausbildung, keine Zulassung und keine staatliche Aufsicht gibt. Dies konstatieren die Delegierten in einem ihrer beschlossenen Anträge. Vielmehr sei es gerade „das zentrale Merkmal des Heilprak­tikerwesens, außerhalb geltender Standards und allgemein anerkannter Wirksamkeitsmechanismen tätig werden zu dürfen.“ Einen „Gesundheitsfachberuf“ übten Heilpraktiker nicht aus. Der Ärztetag fordert daher, das Heilpraktikerwesen zu reformieren.

Invasive Maßnahmen verbieten

Der Gesetzgeber müsse die Rechte von Heilpraktikern so gestalten, dass deren Tätigkeit keine Gefährdung für Patienten darstelle. Dazu müsse er alle invasiven Maßnahmen sowie die Behandlung von Krebserkrankungen vom zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen. Bei Krankheiten, die vermutlich über eine Befindlichkeitsstörung hinausgehen, müsse der Heilpraktiker den Kranken zum Arzt schicken.

Aktiv werden gegen Engpässe

Weitere Anträge befassten sich mit Lieferengpässen. Zum einen fordert der Ärztetag die Bundesregierung auf, „politische Lösungen zu entwickeln, um die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten und Impfstoffen sicherzustellen“. Das kürzlich in Kraft getretene Arznei­mittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) sehe zwar eine Meldepflicht bei Lieferproblemen im Krankenhaus vor. Damit lasse sich aber kein Versorgungsnotstand vermeiden. Zudem soll das Bundesgesundheitsministerium konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Antibiotikaversorgung erarbeiten. Die Delegierten weisen darauf hin, dass für die meisten Antibiotika weltweit nur noch wenige Produktionsstätten vorgehalten werden. Bei Problemen in der Produktion komme es daher rasch zu Engpässen. Beispiel sei der jüngste Lieferengpass bei Piperacillin/Tazobactam.

Der Ärztetag betont zudem, dass die Herstellungsbedingungen für Antibiotika die Resistenzentwicklung nicht fördern dürften – etwa weil die Antiinfektiva bei der Produktion in die Umwelt gelangen. Abhilfe schaffen könnte aus Ärztesicht zum Beispiel eine Zertifizierung von Produktionsstätten. Diese müsste nicht nur die Qualität der Produktion sicherstellen, sondern auch die der Rahmenbedingungen samt Entsorgungskonzepten.

In einer weiteren Entschließung weist der Ärztetag darauf hin, dass die Verordnung von Impfstoffen mit dem AMVSG nicht mehr an Rabattverträge gekoppelt ist. Die Delegierten fordern, dass die Laufzeit bestehender Rabattverträge die neuen gesetzlichen Vorhaben nicht aushebeln dürften. Krankenkassen müssten Ärzte klar darüber unterrichten, dass sie wieder die freie Therapiewahl haben und jeden Impfstoff uneingeschränkt zulasten der GKV verordnen können.

OTC statt Wellness

Auch mit Arzneimitteln, die nicht von der GKV erstattet werden, befassten sich die Delegierten. Darunter seien auch zahlreiche medizinisch sinnvolle und notwendige Arzneimittel, etwa Antiallergika und Antimykotika. Die Ärzte sehen Krankenkassen und Verbraucherschützer gefordert, „im Rahmen ihrer Informationsaufgaben den gesetzlich Versicherten diese einschränkenden Sachverhalte aktiv mitzuteilen“. Denn es sei „keine vorrangig ärztliche Aufgabe“, über solche „Rationierungen“ zu informieren. Die Ärzte fordern die Kassen überdies auf, „im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Möglichkeiten vorzugsweise Erstattungen für derartige notwendigen Arzneimittel vorzunehmen, anstatt für fragwürdige Leistungen (Wellnesskurse, Boni) und Marketing Geld auszugeben“.

Mit Blick auf die seit diesem Jahr bestehende Möglichkeit, Cannabis als Medizin auf Kassenkosten zu verordnen, fordert der Ärztetag, das Verfahren praktikabler, einfacher und rechtssicherer zu gestalten.

Last not least fordern die Ärzte, die zwischen Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Deutschem Apothekerverband getroffene Vereinbarung zur Umsetzung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans nachzubessern. Die praktische Umsetzung sei hochproblematisch, der Mehraufwand aber nur im Ansatz durch die zusätzliche Honorierung gedeckt, beklagen die Ärzte (siehe auch AZ Nr. 22, 2017, S. 1) |

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