Aus den Ländern

Ärzte geben an Apotheker keine Kompetenzen ab

Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer

WÜRZBURG (bro/cae) | Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) tagte am 5. Mai in Würzburg. Dabei diskutierten die Delegierten auch darüber, wie Apotheker mehr Aufgaben in der Primärversorgung übernehmen könnten. Konkret ging es z. B. um Impfungen in der Apotheke. Kammerpräsident Thomas Benkert warnte jedoch, dies in einem Beschluss zu fordern, weil die Ärzte dann für sich das Dispensierrecht fordern würden.

Ausweitung des Leistungs­katalogs – was heißt das?

Im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl formulierte Benkert drei Kernforderungen der Apotheker an die Politik: die freiberufliche Leistungserbringung, die Stärkung der flächendeckenden Versorgung durch die Ausweitung des Leistungskatalogs der Apotheker und die Weiterent­wicklung des Honorarsystems der Apotheker.

Ein Delegierter merkte dazu an, dass diese Forderungen aus seiner Sicht eher oberflächlich und unkonkret seien. Er schlug stattdessen vor, beim Punkt „Leistungskatalog der Apotheker“ konkrete neue Tätigkeiten der Apotheker aufzuführen, und nannte Beispiele aus anderen Ländern. So dürfen Apotheker in England impfen, und in einem Testprojekt im Vereinigten Königreich dürfen sie bestimmte Antibiotika bei leichten Erkrankungen auch ohne Rezept abgeben. „Warum können wir sowas nicht? Und warum schlagen wir so etwas nicht der Politik vor?“, fragte er.

Impfen in der Apotheke? – Dispensierrecht für Ärzte?

Benkert antwortete prompt: „Natürlich bin ich auch dafür, dass wir unsere heilberuflichen Kompetenzen stärker in die Versorgung einbringen. Allerdings wird es ganz, ganz schwierig, die Ärzte davon zu überzeugen, uns einzelne ihrer Tätigkeitsbereiche zu überlassen.“ Benkert merkte an, dass er darüber schon mehrfach mit Ärztefunktionären gesprochen habe. „Als Antwort bekam ich stets, dass die Ärzte dann geschlossen das Dispensierrecht einfordern würden. Die sind dafür einfach nicht bereit. Wir können daher nicht einfach an deren Leistungskatalog kratzen.“

Lahme Unterschriftenaktion – ein Armutszeugnis

Mit Blick auf die aktuelle Debatte um den Versandhandel appellierte der Kammerpräsident an seine Kollegen: „Wenn Sie sehen, dass einer Ihrer Kollegen Boni oder Rabatte auf Rx-Medikamente anbietet, melden Sie uns das bitte sofort! Das wäre auch nicht unkollegial.“ Des Weiteren kritisierte er die Kammermitglieder dafür, dass zu wenige Apotheken an der Unterschriftenkampagne der ABDA teilgenommen haben: „Dass nur ein Drittel aller bayerischen Apotheken an der Aktion teilgenommen hat, ist – ehrlich gesagt – ein Armutszeugnis.“

An der Aktion zum Verbot des Rx-Versandhandels hatten sich lediglich 1170 der 3205 bayerischen Apotheken beteiligt, wodurch 221.280 Unterschriften zusammengekommen waren.

FDP rüttelt an Grundfesten

Heftig kritisierte Benkert die FDP, die am vorherigen Wochenende einen Passus ins Wahlprogramm aufgenommen hatte, in dem sie die Aufhebung des Fremdbesitzverbots von Apotheken fordert. Benkert sagte, dass die FDP „an allen Grundfesten“ rüttele. Die Liberalen sollten lieber einmal nach Norwegen und Schweden schauen, wo es nach der Liberalisierung immer weniger Apotheken auf dem flachen Land gebe, so der Kammerpräsident. „Es darf schlichtweg nicht passieren, dass das Fremdkapital das Gesundheitswesen regiert.“

Resolution für das Rx-Versandverbot

Schließlich hat die Delegiertenversammlung einstimmig eine Resolution beschlossen, in der sie sich zum Schutz des Patientenwohls explizit für das Rx-Versandverbot ausspricht. Zur Formulierung des Resolutionstextes erklärte Benkert: „Wir haben absichtlich eine politische Schelte mit Blick auf den Koalitionsausschuss weggelassen, weil wir in der nächsten Legislatur­periode mit diesen Gesundheitspolitikern zusammenarbeiten müssen.“

Neues Logo der BLAK

Ein gesonderter Tagesordnungspunkt war das „Logo der Kammer“, das in seiner bisherigen Form mit dem darin verwendeten Apotheken-A gegen dessen Zeichensatzung verstieß. Die Delegierten entschieden sich für eins von drei Logos, die die Kammer ihnen zur Auswahl vorgeschlagen hatte (siehe auch in der Rubrik DAZ aktuell: „Apotheken unbedingt erhalten"). |

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