Arzneimittel und Therapie

Natürlich, vegan und lactosefrei

Ein Kommentar von Doris Uhl

Dr. Doris Uhl, Chefredakteurin der DAZ

Für alle, die einen zu hohen Cholesterol-Spiegel haben und sich vor der „chemischen“ Keule in Form von Simvastatin, Lovastatin, Pravastatin und Co. fürchten, scheint es eine wunderbare natürliche vegane Alternative zu geben, die zudem auch noch lactosefrei ist: Rotschimmelreis, enthalten in Nahrungsergänzungsmitteln mit so vielversprechenden Namen wie Lowerol, Monachol, Reducholest, Vivaxan etc. Glaubt man den Werbeaussagen, so sind solche Produkte „The best way to manage Cholesterol“ und – weil rein pflanzlich – „very safe for vegetarians“. Vor Kurzem erreichte uns eine Pressemitteilung zu Monachol, die über eine neue Anwendungsbeobachtung informierte. Dort soll gezeigt worden sein, dass die Einnahme von täglich zwei Kapseln Monachol mit je 4 mg Monacolin K genauso gut wirken kann wie die tägliche Gabe von 20 mg Simvastatin – und das mit deutlich weniger Nebenwirkungen. Dass das Präparat in einer Tagesdosis von 8 mg Monacolin K tatsächlich den LDL-Cholesterol-Spiegel senken kann, wundert kaum, denn Monacolin K ist identisch mit dem Lipidsenker Lovastatin. Ein Blick auf die Dosisäquivalenz-Tabelle der Statine verrät jedoch, dass Simvastatin deutlich potenter ist als Lovastatin: Die LDL-Cholesterol-Senkung, die mit 20 mg Simvastatin zu erzielen ist, wird erst mit 40 mg Lovastatin erreicht. Täglich zwei Kapseln Monachol würden danach einer Tagesdosis von 4 mg Simvastatin entsprechen. Zweifel an dem Ergebnis der Anwendungsbeobachtung sind also angebracht. Allerdings scheint vor diesem Hintergrund zumindest die Aussage mit dem im Vergleich zu 20 mg Simvastatin geringeren Nebenwirkungs­risiko nicht so ganz aus der Welt zu sein. Doch egal wie, allein die Tatsache, dass solche Präparate so beworben und vertrieben werden können, ist beunruhigend. Mit ihrer Stellungnahme hat eine Expertenkommission des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Pflöcke eingeschlagen und den Überwachungsbehörden Argumentationshilfen gegeben: Produkte mit Tagesdosen von 5 mg Monacolin K und mehr sind zulassungspflichtige Arzneimittel. Das Inverkehrbringen muss von den Überwachungsbehörden untersagt werden. Produkte mit einem geringeren Gehalt und entsprechender Auslobung können als Präsentationsarzneimittel, Produkte ohne Gehaltsangabe als gesundheitsgefährdend eingestuft und aus dem Verkehr gezogen werden. Ergeht ein entsprechender Bescheid, folgt allerdings in der Regel ein langwieriger Rechtsstreit, eine Klage hat meist aufschiebende Wirkung, das Produkt kann munter weiter vertrieben werden. Wir werden also wohl noch eine Weile mit diesen „natürlichen“ Fettsenkern leben müssen. Da bleibt nur konsequente Aufklärung.


Lesen Sie dazu auch den Artikel "Red Yeast Rice - Arzneimittel oder NEM?".


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