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Deutscher Apothekertag
Aktualisierte Nachlese
Was wurde aus den DAT-Anträgen von 2015?
Bereits zur Mitgliederversammlung am 30. Juni 2016 hatte die ABDA dargelegt, was aus ihrer Sicht für die Umsetzung der Anträge des Deutschen Apothekertages 2015 unternommen wurde (s. „Wo sind sie geblieben?“, DAZ 2016, Nr. 25, S. 20). Nun hat die ABDA diesen Bericht aktualisiert und zum Deutschen Apothekertag 2016 einen Fortschreibungsbericht über die Behandlung der Anträge des Vorjahres erstellt. Wir stellen das Papier der ABDA vor und analysieren es.
Durchsetzung der Interessen
Die ausführlichste Fortschreibung widmet die ABDA dem Ad-hoc-Antrag, einen Katalog von Maßnahmen zu erstellen, mit dem die Apotheker ihren Forderungen Nachdruck verleihen können. Dazu hatte die ABDA bereits im Juni auf Lobbymaßnahmen, Öffentlichkeitsmaßnahmen und „weitere Maßnahmen“ verwiesen, zu denen sie auch Dienst über die Notdienstklappe, Demonstrationen und „Streik“ zählte. Darüber werde in den Gremien weiter diskutiert, hieß es im Juni. Nun erklärt die ABDA, bis September seien folgende Schritte kontinuierlich erarbeitet worden:
- „Fortgesetzte Erörterung geeigneter Maßnahmen im PR-Ausschuss der ABDA“,
- „Aufbau eines Netzwerks Politische Kommunikation in enger Abstimmung zwischen ABDA und Mitgliedsorganisationen“ mit der Ernennung von 268 Wahlkreis- und Social-media-Botschaftern in 14 Bundesländern,
- „Erarbeitung eines gestalterisch eigenständigen Strangs innerhalb der Imagekampagne der ABDA“ mit fact sheets und anderen Materialien,
- „Eventualplanung für den Fall einer kritischen Situation ab Herbst 2016“.
Die „Eventualplanung“ halte Anzeigenschaltungen in Printmedien, die Belegung von Plakaten, öffentliche Aktionen im Umfeld politischer Einrichtungen, konzertierte Forderungen über das Netzwerk und die „Mobilisierung der apothekerlichen Basis im Rahmen kurzfristiger Plakataktionen und Postkartenaktionen an die Politik“ bereit.
Sicheres IT-Netz
Wie schon im Juni berichtet die ABDA wieder relativ ausführlich über die organisatorischen Vorarbeiten für das geplante IT-Netz der Apotheker. Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand habe am 29. Juni die notwendigen Maßnahmen zur Gründung einer neuen Betreibergesellschaft für das „Intelligente Netz der Apotheken“ (IN.A) beschlossen. Sie solle eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der wirtschaftenden ABDA-Tochter Avoxa GmbH werden. Außerdem habe der Geschäftsführende ABDA-Vorstand beschlossen, die Konzeption des IN.A und die Sicherheitsbetrachtungen zur Netzarchitektur weiter voranzutreiben. Dabei sollten Entwicklungen der Telematikinfrastruktur der gematik und die Unterstützungsaufgaben der ABDA im Verhältnis zu der neuen Gesellschaft berücksichtigt werden, heißt es im Bericht der ABDA.
Nachwuchs-Förderung
Zum Antrag die Zahl der Pharmaziestudienplätze auszubauen berichtet die ABDA über eine Antwort der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Demnach sei die Zahl der Pharmaziestudienplätze in den letzten Jahren konstant geblieben und in einigen Bundesländern sogar gestiegen. Die KMK gehe von einer Disparität der pharmazeutischen Versorgung zwischen den Städten und dem ländlichen Raum aus. Daher sei zu bezweifeln, dass mehr Studienplätze die Versorgung sichern könnten. Ob die Antwort auch auf den steigenden Bedarf an Apothekern aufgrund des demografischen Wandels eingeht, schreibt die ABDA nicht. Allerdings berichtet die ABDA, aufgrund der Zuständigkeit der Länder sei das Anliegen an die Mitglieder der KMK weitergeleitet worden. Damit ist wohl gemeint, dass nun eher die Landesebene angesprochen werden soll. Außerdem solle sich das für Hochschulmedizin zuständige Gremium der KMK damit befassen.
Zur verstärkten Unterstützung für den BPhD berichtet die ABDA über ein Gespräch im Juli mit entsprechenden Zusagen. Dies solle dem BPhD auch beim Wechsel seiner Vorstandsmitglieder eine kontinuierliche Verwaltung und Dokumentation ermöglichen.
Ganz kleine Fortschritte
Die Hauptversammlung hatte sich 2015 dafür ausgesprochen, Maßstäbe für die Mindestanforderungen an eine flächendeckende pharmazeutische Versorgung zu definieren. Dazu hatte die ABDA im Juni berichtet, die Datenbasis für die Darstellung der räumlichen Versorgung sei aktualisiert worden und weitere Schritte seien in Vorbereitung. Nun ergänzt die ABDA, die hausinterne Datenbasis zu Rezeptsammelstellen sei ausgebaut worden. Damit beziehen sich die Antworten zu diesem Antrag weiterhin nur auf die Erhebung des Ist-Zustandes. Über die im Antrag angeregte Definition für einen Soll-Zustand ist der Antwort nichts zu entnehmen.
In einem Antrag hatte die Hauptversammlung 2015 den Gesetzgeber aufgefordert, die Erstattungszeiträume für Hilfsmittel zulasten der GKV auf einen Monat zu vereinheitlichen. Im Juni hatte die ABDA berichtet, sie habe dieses Anliegen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als zuständige Stelle gerichtet. Nun berichtet die ABDA über eine Antwort des G-BA, der um Beispiele zur Verdeutlichung der Problemstellung gebeten habe. Diese seien inzwischen übermittelt worden.
Themen in der politischen Entwicklung
In einigen Fällen haben sich durch Entwicklungen außerhalb der ABDA Gelegenheiten ergeben, die Anträge an geeigneter Stelle einzubringen. So sei das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in zahlreichen Gesprächen vorgebracht worden. In der Weiterentwicklung der dreiseitigen Vereinbarung zum Medikationsplan nach § 31a SGB V und in Modulen der elektronischen Gesundheitskarte werde die gemeinsame Verantwortung von Ärzten und Apothekern für die AMTS ein zentraler Punkt sein.
Einige Antragsthemen sind inzwischen sogar in Gesetzentwürfe eingegangen. Im Zusammenhang mit dem zentralen Antrag zur Honorierung und weiteren Anträgen zu Honorierungsdetails verweist die ABDA auf den Entwurf zum Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), in dem höhere Honorare für Rezepturen und eine höhere Dokumentationsgebühr geplant sind. Die ABDA werde das Gesetzgebungsverfahren, das noch am Anfang stehe, „kontinuierlich mit dem Ziel einer Verankerung wirtschaftlicher Forderungen der Apothekerschaft begleiten“.
In einem weiteren Antrag hatte die Hauptversammlung gefordert, der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber solle sicherstellen, dass Verschreiber die Anforderungen an Form und Inhalt von Verschreibungen erfüllen. Dazu verweist die ABDA nun auf ihre Stellungnahme zum Entwurf des AM-VSG. Sie habe dort gefordert, in § 73 Absatz 9 SGB V solle geregelt werden, die zur Verordnung genutzten Programme sollten sicherstellen, dass die erforderlichen Angaben gemacht werden. Außerdem habe die ABDA die Forderung, die Importquote gemäß § 129 Absatz 1 Nr. 2 abzuschaffen, in ihre Stellungnahme zum Entwurf des AM-VSG aufgenommen.
Zum Antrag, Arzneimittelhersteller sollten verpflichtet werden, die Nichtlieferfähigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel innerhalb einer Woche dem BfArM mitzuteilen, berichtet die ABDA, diese Forderung sei wiederholt gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgebracht worden. Sie werde auch Teil der Positionierung im künftigen Jour Fixe „Liefer- und Versorgungsengpässe“ des BMG und des BfArM sein.
Die Forderung, Hilfsmittel sollten in der GKV aufzahlungsfrei gewährt werden, habe die ABDA in ihre Stellungnahme zum Entwurf eines Heil- und Hilfsmittelgesetzes aufgenommen. Darin habe sich die ABDA auch für ein Verbot von Ausschreibungen für Hilfsmittel eingesetzt und die Überarbeitung der Präqualifizierungsanforderungen gefordert. Die ABDA äußert sich nicht dazu, welche Erfolgsaussichten sie bei diesen Anliegen sieht.
Aufgegebener Antrag
Letztlich gibt es zu den oben genannten Zusammenhängen zwischen den Anträgen von 2015 und laufenden Gesetzgebungsverfahren nur Zwischenstände zu berichten. Ob sich diese Vorgänge im Sinne der Anträge entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Ein Antrag wurde allerdings aufgegeben. Bereits im Juni wurde berichtet, der Geschäftsführende ABDA-Vorstand empfehle, den Antrag, alle Antibiotika europaweit verschreibungspflichtig zu machen, nicht weiter zu verfolgen. Dies habe die Mitgliederversammlung dann auch beschlossen.
Erfolgsstatistik
Ausgehend vom Bericht der ABDA über das Schicksal der Anträge im Juni hatte die DAZ eine Statistik mit eigenen Kategorien erstellt (siehe DAZ 2016, Nr. 25, S. 20), um den Erfolg oder Misserfolg der Anträge zu bewerten. Die größte Kategorie bildeten die 17 Anträge, die bearbeitet wurden, aber bisher kaum oder keine greifbaren Ergebnisse gezeigt hatten. Gemessen an den Kategorien der damals in der DAZ angestellten Bewertung hat sich zwischen Juni und September wenig verändert (s. Abb. 1). Weiterhin wurde kein Antrag erfolgreich abgeschlossen. Die umfangreichsten Nachträge hat die ABDA zu den Anträgen geliefert, die schon bis Juni wesentlich vorangetrieben wurden (zu Maßnahmen der Apothekerschaft und zum sicheren IT-Netz). Ein Antrag, dessen Status im Juni als unklar bewertet wurde (Zusammenarbeit mit Ärzten bei der AMTS), wechselt nun in die Kategorie „Antrag wurde oder wird bearbeitet, aber bisher kaum oder keine greifbaren Ergebnisse“. Aus dieser Kategorie wiederum wechseln die beiden Anträge zur Rezepturhonorierung und zur Honorierung dokumentationspflichtiger Arzneimittel in die bessere Kategorie „wesentliche Aspekte bearbeitet, weitere Bearbeitung dauert an“. Denn immerhin steht die verbesserte Honorierung für diese beiden Aspekte in einem Gesetzentwurf. Doch insgesamt bleibt für die Anträge von 2015 noch viel zu tun. Mit dem Apothekertag 2016 werden weitere Anträge hinzukommen. |
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