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„Das sorgt für mehr Therapiesicherheit“

Bundesgesundheitsminister Gröhe zum Startschuss für den bundeseinheitlichen Medikationsplan

BERLIN (ks) | Seit dem 1. Oktober 2016 haben gesetzlich versicherte Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Der Arzt, der sie schwerpunktmäßig betreut, erstellt diesen und händigt ihn aus.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sprach von einem „wichtigen Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern“. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen sei der Medikationsplan eine große Hilfe. Patienten könnten auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen, betonte er. Und Arzt oder Apotheker wüssten sofort, welche Arzneimittel der Versicherte anwende. Dadurch könnten Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden.

Die Kassenärzte haben für ihre Leistung rund um den Medikationsplan kürzlich noch ein Vergütungsschema mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Apotheker hingegen, die verpflichtet sind, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert, gehen leer aus. Von der zusätzlichen Vergütung werden insbesondere Hausärzte profitieren, da sie in der Regel die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordinieren. Der Anspruch besteht allerdings auch gegenüber dem Facharzt.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem „Medikationsplan Spezial“ in DAZ 2016, Nr. 39, S. 24 sowie der AZ 2016, Nr. 40, S. 1 und S. 8. Was Apotheker nun alles wissen müssen, finden Sie zudem auf www.deutsche-apotheker-zeitung.de (Webcode: Z7AW7)

Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheit­lichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. |

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