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Die Seite 3
Mechanismen müssen auch genutzt werden
Die ABDA versucht seit Langem eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars zu erreichen und damit eine kontinuierliche Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung. Dabei hat sie offenbar völlig aus den Augen verloren, dass ein solcher Mechanismus bei einer – zugebenermaßen vergleichsweise kleinen – Komponente des Apothekenhonorars bereits existiert. Anders ist es kaum zu erklären, dass die im „Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen“ vorgesehene jährliche Aktualisierung der Hilfstaxpreise seit 2009 de facto nicht mehr vollzogen wurde. Ebenfalls bemerkenswert ist die Tatsache, dass es sich hierbei um einen Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband handelt. Dieser hat damit die Notwendigkeit einer regelmäßigen Anpassung der Kalkulationsgrundlage an die aktuelle Kostenentwicklung grundsätzlich anerkannt – keine Selbstverständlichkeit, wenn man an die jüngsten Äußerungen einiger Kassenfunktionäre zum Apothekenhonorar denkt.
Nun kann man es dem GKV-Spitzverband sicher nicht vorwerfen, die Aktualisierung der Hilfstaxe nicht selbst angestoßen zu haben, die schon inflationsbedingt zwangsläufig zu einer Steigerung der in die Taxation eingehenden Ausgangsstoffpreise geführt hätte. Umgekehrt stellt sich allerdings die Frage, warum der DAV in den vergangenen sieben Jahren nie auf die Überprüfung der Hilfstaxpreise gedrungen hat, die vertraglich an sich im Jahresrhythmus vorgesehen ist. Schließlich spielen diese Preise für die betriebswirtschaftliche Betrachtung der Rezeptur eine enorme Rolle, wie Thomas Müller-Bohn in seinem Beitrag „Handlungsbedarf bei der Hilfstaxe“ auf S. 20 zeigt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil viele, insbesondere der in großer Anzahl hergestellten dermatologischen Rezepturen ausschließlich aus „Hilfstaxestoffen“ bestehen.
So begrüßenswert und überfällig die im Rahmen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes geplante Honoraranpassung für die Rezepturherstellung ist, realistisch betrachtet ist sie allenfalls eine partielle Kompensation für gestiegene Ausgangsstoffpreise, die in der Hilfstaxe nicht abgebildet sind. Zwar machen Standardrezepturen – Zystostatika und Parenteralia mal außer Acht gelassen – einen vergleichsweise geringen Anteil am Gesamthonorar aller Apotheken aus, eines zeigt das Beispiel der veralteten Hilfstaxe jedoch überdeutlich: Mit der gesetzlichen oder vertraglichen Implementierung einer regelmäßigen Überprüfung des Apothekenhonorars ist es bei Weitem nicht getan. Ein festgelegter Anpassungsmechanismus muss auch genutzt und ggf. auf seine Einhaltung insistiert werden, sonst sind die Apotheken trotz routinemäßig vorgesehener Überprüfung genauso schnell von der realen Kostenentwicklung abgekoppelt wie ohne ein solches Verfahren. Denn letztlich sind Anpassungsmechanismen, von denen kein Gebrauch gemacht wird, nicht nur wertlos, nein sie kosten bares Geld und zwar umso mehr, je länger sie nicht genutzt werden.
Dr. Andreas Ziegler
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