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Schlussanträge „nicht nachvollziehbar“

Boni-Verfahren vor EuGH: Generalanwalt hält Rx-Boni-Verbot für europarechtswidrig.

STUTTGART (wes) | Am 2. Juni hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen die deutsche Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken für nicht mit Europarecht vereinbar erklärt. Die deutsche Standesvertretung der Apotheker, aber auch Juristen, reagieren mit Unverständnis und Sorge auf die Schlussanträge.

Es war befürchtet worden, doch als der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 2. Juni seinen Schlussantrag im Fall „Deutsche Parkinson Vereinigung“ vorlegte, war es trotzdem wie eine kalte Dusche für die deutschen Apotheker: Dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und das Boni-Verbot auch für ausländische Versandapotheken gelte, sei nicht mit dem Europarecht vereinbar, meint Maciej Szpunar. Für ihn steht das Prinzip des freien Warenverkehrs – eines der Grundprinzipien der EU – der Regelung im deutschen Arzneimittelgesetz entgegen. Die gesetzliche Preisbindung ist in Szpunars Augen eine „Maßnahme gleicher Wirkung“ wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung ­gemäß Art. 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Solche Maßnahmen sind europarechtlich verboten, sie können nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein. Die Rechtfertigungsgründe sind in Art. 36 AEUV aufgezählt – der Schutz der Gesundheit ist ausdrücklich ein solcher. Unstreitig war während der gesamten Verhandlung, dass die Preisbindung für ausländische Versandapotheken eine solche „Maßnahme gleicher Wirkung“ ist, den Eingriff in den freien Warenverkehr schien niemand zu bezweifeln. Deswegen geht es jetzt vor allem um die Frage, ob der Eingriff gerechtfertigt ist. Wenig überraschend sahen DocMorris – deren Rabatte für Mitglieder der Deutschen Parkinson Vereinigung das ursprüngliche Verfahren erst ausgelöst hatten – und die EU-Kommission den Gesundheitsschutz hier nicht im Vordergrund stehen und lehnten eine Rechtfertigung ab. Die Bundesregierung – unterstützt u. a. von der schwedischen Regierung – sah das anders. Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verhindere einen ruinösen Preiswettbewerb, stabilisiere die flächendeckende Abdeckung mit Apotheken und sei „ein Grundpfeiler“ des deutschen Gesundheitssystems.

Das sieht der Generalanwalt anders: „Es ist für mich schwer vorstellbar, warum bei einem stärkeren Wettbewerb die Apotheker die Qualität ihrer Dienstleistungen vermindern sollten. Ich würde erwarten, dass das Gegenteil eintritt.“

Foto: DAZ/cr

Ort der Entscheidung In drei bis sechs Monaten will der Europäische Gerichtshof über Rx-Boni entschieden haben. In der Vergangenheit wurden hier bereits einige weitreichende Urteile für deutsche Apotheken gefällt. Im Fall des Fremdbesitzverbots im Jahr 2009 folgte der EuGH den Empfehlungen des damaligen Generalanwalts Yves Bot. Bleibt zu hoffen, dass er es dieses Mal nicht tut.

ABDA: „Nicht nachvollziehbar“

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kann die Argumente Szpunars nicht nachvollziehen. Die ABDA bedauere, dass der Generalanwalt „den ausländischen Versandapotheken ein Unterlaufen der deutschen Arzneimittelpreisvorschriften erlauben will“, sagte Schmidt kurz nach Veröffentlichung der Schlussanträge. Der Generalanwalt weiche von der gefestigten Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Gerichte ab, wonach den EU-Mitgliedstaaten ein Gestaltungsspielraum im Gesundheitswesen zusteht. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte erst kürzlich keinen Anlass für Bedenken gesehen. Schmidt hat die Hoffnung aber noch nicht verloren: „Letztlich entscheidet nun die zuständige Kammer des EuGH, die nicht an die Empfehlungen des Generalanwalts gebunden ist“. In der Vergangenheit folgte der EuGH dem Generalanwalt in der Mehrheit der Fälle, aber längst nicht immer.

Douglas: „Seiner Sache zu sicher gewesen?“

Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der selbst schon zahlreiche DocMorris-Boni-Verfahren geführt hat, betont, dass eine „äußert unbefriedigende Situation“ entstehen würde, wenn das Gericht den Argumenten ­Szpunars folgen sollte. Der EuGH ­urteilt nämlich nicht über die Preisbindung für deutsche Apotheken, sondern nur über die Anwendung auf ausländische Anbieter. „Ob man nun das Preissystem in Deutschland gut findet oder nicht, mag dahinstehen, jedoch sollte stets für alle Marktteilnehmer gleiches Recht gelten“, so Douglas. Seiner Meinung nach ist es offenbar der ABDA und der Wettbewerbszentrale, die das Verfahren gegen DocMorris/Deutsche Parkinson Vereinigung angestrengt hatte, nicht gelungen, „den anderen Beteiligten die Bedeutung des Arzneimittelpreisrechts als zentraler Bestandteil der Versorgung mit Arzneimitteln näher zu bringen. Vielleicht war man sich hier seiner Sache zu sicher“.

Mand: „Wenig tragfähig“

Auch Dr. Elmar Mand ist von den Argumenten des Generalanwalts nicht überzeugt. Der renommierte Marburger Arzneimittelrechtler sieht zwar eine Einschränkung des freien Warenverkehrs – „denn speziell für Online-Apotheken wird der Marktzugang durch einen einheitlichen Apothekenabgabepreis unter Umständen erschwert“ – doch hält er diese aus Gründen des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt, „insbesondere zur Sicherstellung einer flächendecken Versorgung mit pharmazeutischen Dienstleistungen“, schreibt Mand auf DAZ.online. Der Generalanwalt ignoriere die „Einschätzungsprärogative“ der Mitgliedstaaten, die diese sowohl hinsichtlich der Einschätzung möglicher Gesundheitsgefahren haben als auch dabei, welche Maßnahmen sie zu ihrer Abwendung für geeignet und erforderlich ansehen.

Alles in allem seien die Schlussanträge wenig tragfähig, findet Mand und hält es deswegen für gut möglich, dass das Gericht ihnen nicht folgt. „Sollte der EuGH seinem Generalanwalt dagegen folgen, ist das bisherige Festpreissystem für Rx-Arzneimittel in Deutschland obsolet“, fürchtet er. Zwar müssten sich deutsche Apotheken weiterhin an das Preisrecht halten, angesichts dieser eklatanten Inländerdiskriminierung hielte Mand jedoch die Abschaffung des derzeitigen deutschen Preissystems für unvermeidlich.

Mand hält aber auch eine andere Lösung für möglich: Deutschland könnte den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Das sei mit dem Europarecht eindeutig vereinbar, das habe auch der EuGH bereits festgestellt.

Apothekerverbände warnen

Die Landesapothekerverbände aus Brandenburg und Bayern sind ebenfalls besorgt. Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), Hans-Peter Hubmann, warnt vor Preisschlachten unter den Apotheken. „Wenn der EuGH falsch entscheidet, droht uns eine Höchstpreisverordnung.“ Dann gebe es keine einheitlichen Preise und auch kein einheitliches Apothekenhonorar mehr. „Die Kassen könnten dann schlichtweg mit dem günstigen Anbieter im Apothekenmarkt Verträge abschließen“, sagte Hubmann auf dem Bayerischen Apothekertag in Straubing (s. auch „Die Zukunft ist weiß-blau“, S. 80 dieser DAZ).

Überhaupt kein Verständnis für das Argument der Benachteiligung ausländischer Versandapotheken hat der Apothekerverband Brandenburg (AVB) – ganz im Gegenteil! „Diese sind von jeglichen Gemeinwohlaufgaben entbunden, die von deutschen Apotheken geleistet werden“, heißt es in einer Pressemeldung des AVB. „Das Argument, gerade durch die Preisbindung benachteiligt zu sein, ist doch ein recht durchsichtiges, denn hier will sich ein Versender einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den inländischen Apotheken schaffen“, sagt der zweite stellvertretende AVB-Vorsitzende Olaf Behrendt. Doch dies sei nicht einmal der springende Punkt: „Boni und Rabatte haben einfach nichts bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu suchen“, so Behrendt.

Freunde der „Liberalisierung“ frohlocken

Anderen würde eine Aufhebung des Boni-Verbots durchaus gefallen, die ersten Verfechter der Deregulierung melden sich bereits zu Wort. So erwartet das „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 6. Juni) eine Liberalisierung durch die Hintertür“. Der schon in der Vergangenheit als Freund von Fremdbesitz und Apothekenketten aufgefallene Gesundheitspolitik-Redakteur Peter Thelen meint, nun sei es „ziemlich sicher“, dass der EuGH Szpunar folge. Schon ab Herbst seien Rx-Boni für DocMorris und Co. wahrscheinlich erlaubt. Damit könne die Debatte um die Apothekenketten quasi „durch die Hintertür zurückkehren“. Denn: „Der Gesetzgeber wird dieses Mal hoffentlich die Chance nutzen, das ganze rechtliche Schutzsystem für den deutschen Einzelapotheker auf den Prüfstand zu Stellen. Es ist an der Zeit“, meint Thelen. |

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Weitreichende Folgen" in diser DAZ-Ausgabe

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