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- DAZ 17/2016
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Die Seite 3
Dem G-BA sei Dank!
Es hat eine Weile gedauert. Doch nun steht der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die im Vorfeld heftig diskutierte zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste (s. Artikel "Austauschverbot für acht neue Wirkstoffe - G-BA beschließt zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste"). Sie erinnern sich vielleicht. Der G-BA hatte ursprünglich unter anderem vorgeschlagen, Oxycodon-Retardtabletten mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit vom Austausch auszuschließen. Ein Vorschlag, der der ABDA nicht weit genug ging. Sie hatte in ihrer Stellungnahme gefordert, alle Oxycodon-Darreichungsformen mit modifizierter Wirkstofffreisetzung mit einem Substitutionsverbot zu belegen und dies damit begründet, dass sich die Bioverfügbarkeit dieser Darreichungsformen vor allem in Abhängigkeit von der Nahrungsaufnahme unterscheidet. Gleiches hatte sie für alle modifiziert freisetzenden Carbamazepin- und Valproinsäure-haltigen Darreichungsformen gefordert. Doch damit konnte sich die ABDA – dem G-BA sei Dank – nicht durchsetzen. Der G-BA hat sich dabei konsequent an seine eigene Vorgabe gehalten, die Patienten-individuelle Kriterien für eine Aufnahme in die Verbotsliste ausschließt. Hierfür stehen, so der G-BA, Aut-idem-Kreuz und pharmazeutische Bedenken zur Verfügung. Folgerichtig hat der G-BA es auch abgelehnt, die Substitution von Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale und COPD sowie von Dermatika zur Behandlung der Psoriasis zu verbieten.
Doch wenn es auch hätte schlimmer kommen können: die Verbotsliste wird länger werden und mit jedem weiteren Arzneimittel wachsen die Probleme in den Apotheken. So können sich die Apotheken nach den leidvollen „Nicht-lieferbar-nicht-substituierbar-Erfahrungen“ mit L-Thyroxin jetzt auf ähnliche Szenarien bei Phenprocoumon/Marcumar einstellen – mit dem Segen der ABDA (s. a. „Eine Bankrotterklärung“, DAZ 2015, Nr. 25, S. 3).
Wer gehofft hat, dass die ABDA sich im Rahmen der Diskussion um die zweite Tranche und vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Teil 1 der Substitutionsausschlussliste vehement für die Interessen der Apotheker einsetzen würde, wurde wieder einmal enttäuscht. Erneut wurde die Chance vertan, auf eine simple Änderung zu drängen: aus der Substitutionsausschlussliste eine Liste von kritischen Arzneimitteln zu machen, die von einer Pflicht zur Substitution und damit von Regress und Retax ausgenommen sind. Diese Liste könnte dann gerne wachsen und dabei auch den Patienten-individuellen Bedürfnissen gerecht werden.
Eine solche Entlassung aus der Substitutionspflicht würde Apothekern wie Ärzten wieder den notwendigen Handlungsspielraum und nebenbei ihre professionelle Würde zurückgeben. Die Patienten würden nicht nur von mehr Versorgungssicherheit profitieren, sondern ganz besonders von unserem geballten und von Retaxationsangst befreiten pharmazeutischen Sachverstand. Wann wird endlich dieser so schlichten wie sinnvollen Forderung lautstark Nachdruck verliehen, wann endlich positionieren wir uns klar und deutlich?
Dr. Doris Uhl
2 Kommentare
Cartoon
von Bernd Jas am 27.04.2016 um 17:18 Uhr
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Herr Lehrer,... Herr Lehrer,...ich weiss was!
von Bernd Jas am 27.04.2016 um 17:02 Uhr
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