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Klare und weniger klare Anträge

Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der DAZ

Fordert die ABDA weiter einen höheren Fest­zuschlag oder verfolgt sie aus taktischen Gründen einen anderen Weg? Im zentralen Antrag, den der Geschäftsführende ABDA-Vorstand beim Deutschen Apothekertag 2015 zur Honorierung stellt, wird klar und deutlich gefordert, die jährliche Überprüfung des Festzuschlags festzuschreiben und eine Methodik für die Anpassung einzuführen, die die Apotheker an der Wohlstandsentwicklung teilhaben lässt. Dies entspricht den Forderungen vom Apothekertag 2014. Anders als im Vorjahr lässt die Formulierung sogar einen Vorrang gegenüber den an­deren Honorarzielen erkennen. Doch muss dabei die Umsetzbarkeit betrachtet werden, wie ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Interview-Artikel „Apothekertag wird Einigkeit ausstrahlen!“ auf Seite 20 erläutert.

Zu den anderen Honorarzielen gehen verschiedene Anträge unterschiedlich weit. Soll es für Rezepturen zusätzlich den Festzuschlag geben? Oder auch erhöhte Arbeitspreise? Oder eine ganz neue Taxierung? Soll die Betäubungsmittelgebühr nur auf 2,91 Euro oder auf 8,31 Euro steigen, die in einer Studie im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein als Vollkosten des Betäubungsmittelhandlings ermittelt wurden? – Nach der Logik des Nachtdiensthonorars wäre ein Betrag dazwischen angebracht. Denn einerseits sollte nicht nur die vom Großhandel erhobene Gebühr weitergereicht werden und andererseits sollte der Betrag nur ein Zuschuss sein. Die Vollkosten zu fordern, wäre allerdings angebracht, wenn die Erhöhung des Festzuschlags als politisch nicht umsetzbar betrachtet wird. Wenn die Politik keine angemessene Pauschalhonorierung bietet, müssen möglichst viele Einzelleistungen berechnet werden.

Eher wenige Anträge gibt es zum Medikationsmanagement. Offenbar ist diese neue Zukunftsperspektive vom Apothekenalltag noch weit entfernt. Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand fordert, dass auch die Apotheker den Medikationsplan gemäß E-Health-Gesetz erstellen und dabei eine Medikationsanalyse durchführen sollen. Ersteres ist für Apotheker als die Fachleute für das Arzneimittel eine Selbstverständlichkeit. Bei der zweiten Forderung steckt dagegen der Teufel im Detail der Formulierung. Eine Medikationsanalyse, wie sie in Studien und Modellversuchen stattfindet, kann für Millionen Patienten nicht plötzlich geleistet und wohl auch nicht angemessen honoriert werden. Nötig, praktikabel und bezahlbar wäre eine erste pharmazeutische Plausibilitätsprüfung, die aber nicht Medikationsanalyse genannt werden sollte, weil dies etwas anderes bedeutet.

Mit fünf Anträgen ist das Thema Hilfsmittelversorgung relativ stark vertreten. Denn hier wurde das erträgliche Maß an Bürokratie offenbar deutlich überschritten. Einige andere Anträge zum Apothekenalltag kommen nicht von ABDA-Mitgliedsorganisationen, sondern wurden gemeinsam von einzelnen Delegierten eingebracht, beispielsweise zu einer größeren Präparateauswahl bei pharmazeutischen Bedenken und zur Rezeptkorrektur bei Rücksprachen mit dem Arzt. Die Delegierten können demnach auch ohne organisatorischen Überbau wichtige Beiträge zum Apothekertag leisten. Auch wenn sie als Vertreter ihrer Mitgliedsorganisationen gewählt werden, dürfen sie gemeinsam Anträge einbringen – und das ist gut so. Ein solches demokratisches Grundprinzip mit dem Hinweis auf den Datenschutz aushebeln zu wollen, erscheint abwegig. Denn die Hauptversammlung ist kein Geheimbund.

Anders als in manchen Jahren zuvor gibt es diesmal keine Anträge zu Strukturveränderungen bei der ABDA. Der Hessische Apothekerverband fordert, ein Organigramm der ABDA zu veröffentlichen und die Bearbeitung der Anträge nach dem Apothekertag für die Delegierten transparenter zu machen. Beides sollte selbstverständlich sein. Im Vergleich zu früheren Forderungen – beispielsweise nach der Direktwahl des ABDA-Präsidenten – ist das wenig spektakulär. Je nach Sichtweise lässt sich daraus schließen, dass die ABDA-Struktur als gut oder das Engagement für Veränderungen als aussichtslos betrachtet wird.

Eine erläuterte Übersicht über alle Anträge, die demnächst in Düsseldorf zur Abstimmung ­stehen werden, finden Sie im Artikel „Die Anträge zum Apothekertag – Eine kritische Sichtung“ auf Seite 22.

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