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Pille danach weiterhin nur auf Rezept

Freigabe im Gesundheitsausschuss abgelehnt

BERLIN (jz). Es bleibt dabei: Notfallkontrazeptiva gibt es in Deutschland weiterhin nur auf Rezept. Mit ihrer Mehrheit erteilten Union und FDP in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15. Mai den Anträgen von SPD und Linken auf Freigabe der "Pille danach" eine Absage. Wie aus einer Mitteilung des Deutschen Bundestages hervorgeht, wollten die Regierungsfraktionen an der ärztlichen Beratung festhalten. Die Opposition hätte für die Beratung auf die Apotheker gesetzt. Im Internet gab es ein großes Echo auf die Entscheidung: Viele hätten sich eine Freigabe gewünscht und kommentierten die Ablehnung teils wütend, teils sarkastisch.
Nur auf Rezept Die Pille danach wird auch künftig nur auf ärztliche Verordnung in Deutschland zu erhalten sein.
Foto: DAZ/rb

Die CDU/CSU-Fraktion führte für ihre Ablehnung wissenschaftliche Gründe an: Von den zwei in Deutschland erhältlichen Wirkstoffen sei Ulipristal im Vergleich zu Levonorgestrel das "bessere" Medikament – es sei aber von der EU zugelassen. In Deutschland könne insoweit nur die Verschreibungspflicht von Levonorgestrel aufgehoben werden – dagegen sprächen aber stärkere Nebenwirkungen und eine schwächere Wirksamkeit. Grundsätzlich, so die Union, sei zudem eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente nötig. Die Liberalen betonten, es sei problematisch, die Pille danach "mit Kopfschmerztabletten gleichzusetzen". Es sei außerdem nur schwer vorstellbar, dass die Beratung "im Apothekenverkaufsraum" stattfinden könne.

Opposition für Freigabe

Die Opposition hält diese Argumente für vorgeschoben. Die Linke betonte, ihr Antrag folge Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die SPD-Fraktion wies in der Sitzung darauf hin, dass die Pille danach in 78 Ländern rezeptfrei sei und man dort nie von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gehört habe. Dass man in Deutschland "plötzlich eine medizinische Gefahr" sehe, seien "vorrangig berufsständische Argumente". Es gebe "keinen Grund", die Rezeptfreiheit der Medikamente nicht zu wollen – es wäre gut, wenn man sich in Deutschland der Frage nach mehr sexueller Selbstbestimmung stellen würde.

Die Grünen zeigten sich erstaunt darüber, dass Schwarz-Gelb den Apothekern die nötige Beratung nicht zutraue. Die Koalition führe "fadenscheinige Argumente" an. Man müsse dafür sorgen, dass es bei den aktuell niedrigen Abtreibungsraten in Deutschland bleibe. Insbesondere in einigen Landstrichen gebe es viele katholische Krankenhäuser. Daher sei der Zugang zu Notfallverhütungsmitteln dort "extrem erschwert", was zu ungewollten Schwangerschaften und Abbrüchen führen könne. Dass Ulipristal das bessere Medikament sei, lasse sich aus der Wirksamkeitsstudie nicht ableiten – bereits seit 2003 gebe es die Empfehlung des BfArM, das Präparat freizugeben, und überdies genügend Erfahrungen mit dem Medikament.

Empörung und Unverständnis

Im Internet formierte sich schon kurz nach der Entscheidung Widerstand – unter anderem auf der Kommunikationsplattform Twitter. So rufen die Gründer des Twitter-Accounts "Freie Pille Danach!" Frauen dazu auf, sich die Pille danach verschreiben zu lassen und den Frauen, die sie brauchen, zur Verfügung zu stellen. Unter dem Schlagwort #wiesmarties kritisieren Nutzer offen die schwarz-gelbe Haltung. Das Schlagwort geht auf eine Aussage des gesundheitspolitischen Sprechers der Union, Jens Spahn, zurück – er hatte im Februar erklärt, dass "solche Pillen […] nun mal keine Smarties" seien. "Eigentlich verhüte ich nie. Ich mag die Existenzpanik und Überforderung, potenziell schwanger zu sein", schreibt nun eine wütende Twitter-Nutzerin. "Ich habe von mehr als einer Frau gehört, dass sie beim Arztbesuch für die Pille danach schikaniert und beleidigt wurde", ein anderer.


Zum Weiterlesen


Pille danach

Warum BAK und ABDA keine schriftliche Stellungnahme abgeben

DAZ.online, Meldung vom 24.4.2013


Pro und contra zur "Pille danach"

Hindernisse auf dem Weg zur Rezeptfreiheit

DAZ 2013, Nr. 13, S. 48.

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