DAZ aktuell

Neue Großhandelsmargen zum 1. Januar 2012

BERLIN (ks). Nach langen Diskussionen ist nun klar, wie bei Apotheken und Pharmagroßhandel 400 Mio. Euro gespart werden sollen. Allerdings hat die Lösung, zu der sich die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition in der Nacht zum 29. Oktober durchgerungen haben, für einige Überraschung gesorgt.

Der zuletzt durch Schiedsspruch festgelegte, aber noch im Rechtsstreit befindliche Apothekenrabatt von 1,75 Euro soll nunmehr zum 1. Januar 2011 gesetzlich auf 2,05 Euro erhöht werden. Hierdurch sollen die Apotheken einen Einsparbeitrag von jährlich ca. 200 Mio. Euro erbringen. Nach zwei Jahren, also 2013, kann der Apothekenabschlag vertraglich angepasst werden. Schon der nun beschlossene Rabatt liegt somit über den zwei Euro, mit denen einige Beteiligte bereits gerechnet hatten.

Marge: 70 Cent plus 3,15 Prozent auf ApU

Noch überraschender ist allerdings die Neuregelung der Großhandelsspanne, die nun erst zum 1. Januar 2012 erfolgen wird. Die Marge soll dann bei 70 Cent Euro pro Packung plus 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) – höchstens jedoch 37,80 Euro – liegen. Nur der prozentuale Zuschlag ist rabattfähig. Auch durch diese Umstellung sollen 200 Mio. Euro jährlich gespart werden. Der letzte Vorschlag der Koalition hatte noch einen prozentualen Zuschlag von 3,4 Prozent vorgesehen – warum dieser nun geschrumpft ist, bleibt vorerst undurchsichtig.

Einsparbetrag von 200 Mio. Euro in 2011

Bis zur Neuregelung des Großhandelszuschlags sollen die Großhändler im Jahr 2011 für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 0,85 Prozent des ApU ohne Mehrwertsteuer den Krankenkassen erbringen. Auch hieraus hat die Koalition für 2011 einen Einsparbetrag von 200 Mio. Euro errechnet. Dass diese Regelung in der Praxis für Abrechnungsprobleme sorgen wird, ist absehbar. Erneut sollen die Apotheken für die Kassen das Inkasso übernehmen.

Umstellung der Festbeträge zum 1. Januar 2012

Als Konsequenz der Umstellung der Großhandelszuschläge erfolgt auch die Umstellung der Festbeträge erst zum 1. Januar 2012. Damit hat der GKV-Spitzenverband Zeit gewonnen. Erst vergangene Woche war er seiner Verpflichtung nachgekommen, die neu berechneten Festbeträge zu veröffentlichen. Doch die basierten noch auf den alten Plänen der Koalition zur Großhandelsspanne und sind nunmehr hinfällig.

Die konkreten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen lagen zu Redaktionsschluss der DAZ noch nicht vor. Spätestens zur letzten Abstimmung im Gesundheitsausschusses des Bundestages am 8. November müssen sie ausformuliert sein. Die 2. und 3. Lesung des AMNOG im Bundestag ist bereits für den 11. November vorgesehen. Der zweite Durchgang des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes im Bundesrat ist für den 17. Dezember 2010 geplant. Das AMNOG soll sodann zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Zum Weiterlesen


Großhandelsspanne bleibt Knackpunkt

AZ 2010, Nr. 43, S. 1.

www.deutsche-apotheker-zeitung.de


Neuer Vorschlag zum AMNOG-Sparbeitrag: Spahn: Höherer Kassenabschlag und 70 Cent plus 3,4 Prozent

DAZ.online, Meldung vom 9.10.2010

www.deutsche-apotheker-zeitung.de

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.