EMA und WHO empfehlen Anpassung der Corona-Impfstoffe

COVID-19: Ab Herbst wird monovalent gegen JN.1 geimpft

Stuttgart - 07.05.2024, 09:15 Uhr

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahren sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen gegen COVID-19 empfohlen. (Foto: PoppyPix / AdobeStock)

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahren sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen gegen COVID-19 empfohlen. (Foto: PoppyPix / AdobeStock)


Die Weltgesundheitsorganisation und die europäische Arzneimittelbehörde haben kürzlich bekannt gegeben, wie COVID-19-Impfstoffe im kommenden Herbst und Winter zusammengesetzt sein sollten. Das hat auch Auswirkungen auf die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung: Vorerst werden nur noch Comirnaty Omikron XBB.1.5, Spikevax XBB.1.5 und Nuvaxovid XBB.1.5 erstattet.

Bei Influenza hat man sich bereits daran gewöhnt – vor jeder neuen Grippe-Saison sprechen die Weltgesundheitsorganisation WHO und die europäische Arzneimittelbehörde EMA eine neue Empfehlung aus, wie die Grippe-Impfstoffe in Zukunft zusammengesetzt sein sollen. Bei COVID-19 läuft es mittlerweile ähnlich: Im Mai vergangenen Jahres empfahl die WHO die Zusammensetzung der COVID-19-Impfstoffe auf einen monovalenten COVID-19 Impfstoff mit einer von XBB.1 abstammenden Omikron-Viruslinie umzustellen. Entsprechende Impfstoffzulassungen folgten im September und November 2023 mit Comirnaty Omikron XBB.1.5, Spikevax XBB.1.5 und Nuvaxovid XBB.1.5

Im Dezember 2023 bestätigte die WHO, dass Omikron XBB.1 weiterhin die Viruslinie sei, gegen die Impfstoffe hergestellt und angewendet werden sollen. Doch bereits Ende Januar 2024 zeichnete sich ab, dass sich diese Einschätzung noch ändern könnte, als klar wurde, dass die Omikron-Sublinie JN.1 mittlerweile das Infektionsgeschehen dominiert.

Am 26. April hat die WHO nun schließlich empfohlen, in zukünftigen COVID-19-Impfstoffformulierungen monovalent die JN-1-Linie als Antigen zu nutzen. Man erwarte, dass sich das Virus weiterhin aus JN.1 entwickelt, hieß es. Es sei zu erwarten, dass die Fähigkeit der XBB.1.5-Impfung, vor symptomatischen Erkrankungen zu schützen, sich verringert, wenn die Evolution von SARS-CoV-2 aus JN.1 fortschreitet.

Hersteller müssen Impfstoffe an JN.1 anpassen

Am 30. April ist die EMA der WHO-Empfehlung gefolgt. Für die COVID-19-Impfkampagne der Saison 2024/2025 soll die weltweit verbreitetste Corona-Variante JN.1 als Antigen zum Einsatz kommen. Von den betroffenen Zulassungsinhabern werde jetzt erwartet, dass sie ihre Impfstoffe aktualisieren und dazu mit der EMA in Kontakt treten.

Welche Impfstoffe übernimmt die GKV?

Am 30. April wurden im Bundesanzeiger zudem die aktuellen Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie veröffentlicht, die somit seit dem 1. Mai in Kraft sind. Damit können nun mRNA- oder proteinbasierte COVID-19 Impfstoffe „mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung“ zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Da jetzt aber die einzelnen Impfstoffe – auch die bivalenten – nicht mehr in der Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt werden, werden bis zur Einführung der an JN.1 angepassten Impfstoffe derzeit nur noch 

von der GKV erstattet. 

Wie die ABDA auf ihrem Internetauftritt erklärt, müssen Schutzimpfungen in Apotheken, die auf GKV-Kosten abgerechnet werden, den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie folgen.

Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese raten folgenden Personen aktuell jährlich im Herbst zu einer Auffrischimpfung mit einem mRNA- oder protein-basierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung: 

  • „Personen im Alter ≥ 60 Jahre
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS- COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19- Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig. 

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.“ 

Quelle: Aktualisierung der COVID-19-Impf­empfehlung in den allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2024, Epid Bull 2/2024 (11.1.2024)


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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