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Pharmaindustrie gegen Lauterbach
Janssen legt Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG und GKV-FinStG ein
Ein weiteres Unternehmen hat Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingereicht. Wie bereits Roche und Abbvie Deutschland zog nun auch Janssen vor das Gericht in Karlsruhe. Mit einem Unterschied: Das Unternehmen legte auch Beschwerde gegen Lauterbachs Lieferengpass-Gesetz ein.
Nicht nur die Apothekerschaft ist unglücklich über das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Bekanntermaßen wurde im Oktober 2022 unter anderem ein erhöhter Kassenabschlag beschlossen. Statt 1,77 Euro zahlen die Apotheken nun zwei Euro. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sprach damals von einem „schwarzen Tag“ und erinnerte daran, dass es die Apotheken gewesen seien, die in der Pandemie der Politik geholfen hätten, diese zu meistern. „Als Dank dafür wird ausgerechnet jetzt, wo die Apotheken wegen Inflation und Energiekrise selbst Hilfe und Entlastung bräuchten, die Vergütung gekürzt.“
Auch die Pharmaindustrie geht dagegen auf die Barrikaden. Im Mai legten Roche und Abbvie Deutschland Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. An diesem Montag wurde bekannt, dass das forschende Pharmaunternehmen Janssen nun nicht nur gegen das GKV-FinStG, sondern auch gegen das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) Beschwerde in Karlsruhe eingelegt hat. Der Konzern will damit laut einer Pressemitteilung „aktuellen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, die negative Auswirkungen auf Millionen von Patient:innen sowie den Pharmastandort Deutschland haben, entgegenwirken“. Man sehe unter anderem „die Berufsausübungsfreiheit, das allgemeine Gleichheitsgebot, die Rechtsschutzgarantie und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot in nicht zu rechtfertigender Art und Weise verletzt“.
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Der Vorsitzende der Geschäftsführung von Janssen Deutschland, Andreas Gerber, sagte, die Politik habe die Aufgabe, für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen, damit Patient:innen bestmöglich und nachhaltig versorgt werden. „Wer die Planungssicherheit und den Anreiz für forschende Pharmaunternehmen derart verschlechtert, verschlechtert die Situation für Millionen Patient:innen in Deutschland mit schwerwiegenden, teilweise lebensbedrohlichen Erkrankungen. Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin.“ Das Unternehmen erklärte, dass die „bereits jetzt ersichtlichen, negativen Auswirkungen auf die Versorgung von vorneherein“ sich hätten verhindern lassen, wenn die Pharmaunternehmen vor Verabschiedung der Gesetze „grundsätzlich erst einmal angehört und ernstgenommen worden“ wären.
Worum es geht
Konkret geht es in beiden Gesetzen um den erhöhten Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026, gesetzliche „Preisleitplanken“ bei Verhandlung und die Festsetzung von Erstattungsbeträgen sowie den pauschalen Kombi-Abschlag von 20 Prozent, heißt es in der Pressemitteilung.
Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland (Vfa) kommentierte am Montag, keines der klagenden Unternehmen könne „die Kriterien der Gesetzesanordnungen aus dem vergangenen Jahr in Gänze nachvollziehen“. Es sei nicht vermittelbar, „warum ein neues Medikament zehn Prozent weniger kosten soll, wenn es den gleichen Zusatznutzen, wie ein anderes Arzneimittel hat“. Auch beim geplanten Zusatzrabatt für Arzneimittelkombinationen zeige sich bei den formellen Vorarbeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses, „dass die Praxis immer noch evidenzfrei, inkonsistent und fehleranfällig ist“.
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