Wirtschaft

Karlsruhe ist gefragt

Roche erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Spargesetz

ks | Roche hat vergangene Woche Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingelegt. Das Unter­nehmen sieht in verschiedenen Maßnahmen des Gesetzes einen „nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich zu schützende Berufsausübungsfreiheit sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz“.

Zum Jahreswechsel ist das Spar­gesetz in Kraft getreten, das seit Februar Apotheken mit einem höheren Kassenabschlag belastet. Sehr viel mehr Sparmaßnahmen adressieren die pharmazeutische Industrie – und waren von dieser massiv kritisiert worden.

Nun ist Roche nach Karlsruhe gezogen. Konkret beanstandet das Unternehmen dort vier Maßnahmen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags von 7 auf 12 Prozent, gegen die Ver­längerung des seit bald 13 Jahren laufenden Preismoratoriums, gegen den neuen, 20-prozentigen Pauschalrabatt auf innovative Kombi-Therapien (§ 130e SGB V) und gegen die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrages ab dem nun 7. Monat nach Markteinführung.

Hagen Pfundner, Vorstand der Roche Pharma AG erklärte: „Das Gesetz ist somit nicht nur politisch ein Fehler, da es den Innovations- und Investitionsstandort Deutschland schwächt, sondern aus unserer Sicht auch rechtlich ein systemwidriger Eingriff.“ Mit ihm würden keine strukturellen Probleme gelöst werden. Dafür werde die Abhängigkeit vom Ausland weiter erhöht und ein „wichtiger wirtschaftlicher Ast, auf dem wir hierzulande sitzen, abgesägt“. Und das mit „gravierenden Folgen für Investitionen, Versorgung und Arbeitsplätze“.

Auch der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) steht hinter der Beschwerde: „Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Branche im letzten Jahr zwangsweise Stabilisierungshilfen für die Krankenkassen leisten musste, obwohl die zu Grunde liegende Finanzschätzung noch nicht einmal zutreffend ist“, kommentierte vfa-Präsident Han Steutel. „Gesetzgeberische Schnellschüsse, die im Vorbeigehen einen etablierten Gesetzesrahmen wie den des AMNOG ruinieren, gehören ihrerseits überprüft.“ |

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