Lieferengpässe-Gesetz

ABDA begrüßt Empfehlungen des Bundesrat-Gesundheitsausschusses

Berlin - 28.04.2023, 15:35 Uhr

Freut sich über die Unterstützung der Länder für die Apotheker: ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (FOTO: ABDA)

Freut sich über die Unterstützung der Länder für die Apotheker: ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (FOTO: ABDA)


Die Apothekerschaft hatte an dem Kabinettsentwurf für das Gesetz gegen Lieferengpässe kaum ein gutes Haar gelassen. Unterstützung bekommt sie in ihren Forderungen jetzt von den Ländern. Die ABDA zeigt sich erfreut – und rät den Bundestagsabgeordneten, sich die Empfehlungen genau anzuschauen.  

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats greift in seinen Beschlussempfehlungen zum Lieferengpass-Gesetz viele wichtige Forderungen der Apothekerschaft auf – die ABDA begrüßt das ausdrücklich. Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärte dazu am Freitag laut einer Pressemitteilung: „Die Bundesländer haben schlichtweg verstanden, wie groß der Druck auf den Apothekenteams nach der Coronavirus-Pandemie und durch die Lieferengpass-Krise ist.“ Und weiter: „Man sieht hier sehr deutlich, dass die Expertinnen und Experten aus den Landesministerien viel näher an den wirklichen Problemen und Herausforderungen im Versorgungsalltag sind.“

In den kommenden Wochen wird im Bundesrat und im Bundestag über das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beraten. Für die erste Beratung im Bundesrat zu dem Gesetz, mit dem die Bundesregierung gegen die Lieferengpässe vorgehen will, wurde von den Gesundheitsexpertinnen und -experten aus den Bundesländern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die am Freitag bekannt wurde.

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Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat demnach unter anderem, die Bundesregierung dazu aufzurufen, die Vergütung der Apotheken aufgrund der Kostenexplosion und der Inflation anzupassen. Zudem sollten bürokratische Verfahren, wie beispielsweise die Präqualifizierung bei Hilfsmitteln abgeschafft werden und auch unnötige Null-Retaxationen.

ABDA-Präsidentin Overwiening erklärte dazu, das zeige, dass die Bundesländer auch verstanden hätten, „dass wir unbedingt sofort finanzielle und bürokratische Entlastungen brauchen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten“. Sie brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass das Plenum des Bundesrates diesen „sehr weisen Empfehlungen“ folge. Für den Fall, dass der Bundesratsbeschluss zustande kommt, gab sie den Abgeordneten des Bundestages mit auf den Weg, sie sollten sich die Empfehlungen ihrer Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern „sehr genau anschauen und schnellstmöglich in das Gesetz einbringen“.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Hoffnung fehl am Platz

von Rainer W. am 29.04.2023 um 12:13 Uhr

Der Bundesrat war auch fürs RxVV. Gebracht hats nix.

Planen Sie DRINGEND Rigurose Streikmaßnahmen.

Kündigung der Lieferverträge, Einstellung des Notdienstes, Streik.

Wenn wider Erwarten etwas Sinnvolles kommt kann man die Aktionen abblasen. Ich rechne ja eher mit 23 cent "Inflationsausgleich", statt den angemessenen 5 €, die uns durch die Entwicklung seit 2004 fehlen.

Sie haben sich lange genug verarschen lassen, wie lange wollen Sie sich das noch ansehen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Hoffnung fehl am Platz

von Apotheker am 29.04.2023 um 18:05 Uhr

Apothekenteams können Streiken. Inhaber*innen nicht! Notdienst muss immer gewährleistet werden. Mit Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis sind die Dienstbereitschaftspflichten zu erfüllen. Das ist der Deal für das Monopol. Andernfalls bitte die Erlaubnis zurückgeben, wer mit diesem Deal nicht einverstanden ist.

AW: AW: AW: Hoffnung fehl am Platz

von Rainer W. am 29.04.2023 um 20:17 Uhr

Wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe.

Devote Haltung wie Ihre und die Feigheit der Berufsvertretung sind der Grund, warum bereits tausende Kollegen ihre Betriebserlaubnis zurückgegeben haben und ihr Lebenswerk in der Wertlosigkeit verschwinden sahen. Dieses Jahr knacken wir die 500 Schließungen und in 2 Jahren die 1000 wenn sich nichts ändert.

In diesem Deal steht unter anderem die regelmäßige Anpassung des Apothekenhonorars, das ist seit 18 Jahren überfällig, der Deal wurde von der Politik einseitig aufgekündigt.

Wer auch nur ein bisschen Kreativität besitzt findet leicht Wege, politischen Druck im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten aufzubauen. Pflichtschulungen für Apotheken- und Filialleiter, die mangels Personal zur temporären Schließung der Apotheken führen, wie es die Ärzte vorgemacht haben zum Beispiel.

Auch der Notdienst ließe sich leicht durch entsprechende Vergrößerung der Bezirke zwischen 22 und 8 Uhr entsprechend entschärfen.

Auch hier ist die Notdienst Gebühr seit 18 Jahren nicht angepasst worden und die Bedingungen, unter denen die meisten Inhaber ihn durchführen nicht mit den Regeln des Arbeitsschutzes und Arbeitszeitgesetzes vereinbar.

Wenn der wirtschaftliche Druck und der Mangel an Arzneimitteln den Apotheken nicht den gar ausmacht wird es wohl der Personalmangel erledigen. In aktuellen Studiengängen können nur 2% der Pharmazeuten sich vorstellen, in die öffentliche Apotheke zu gehen.

Aber bleiben Sie ruhig weiter gebückt, wenn Sie Rückgrat beweisen wollten könnte Ihnen ein Zacken aus der Krone brechen.

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