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Ärztliche Abgabe von Paxlovid
Lauterbach: Keine Ausweitung des Dispensierrechts
Bis Karfreitag durften Ärzte für das Dispensieren von Paxlovid eine Vergütung abrechnen. Damit ist mittlerweile Schluss. Die ärztliche Abgabe an sich soll aber „aus Sicherheitsgründen“ bis zum Jahresende erhalten bleiben. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte der ABDA jedoch zu, dass es eine Ausweitung des ärztlichen Dispensierrechts nicht geben werde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das ärztliche Dispensierrecht nicht ausweiten. Das hat er ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, BAK-Präsident Thomas Benkert und Hans-Peter Hubmann, dem kommissarischen Vorsitzenden des DAV, in einem Gespräch zugesichert, wie aus einer Pressemitteilung der ABDA vom gestrigen Montag hervorgeht.
Laut der vor Ostern ausgelaufenen SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung durften Ärzte für das Dispensieren des COVID-19-Therapeutikums Paxlovid eine Vergütung abrechnen. Diese Regelung gibt es nun nicht mehr. Hingegen bleibt das Dispensierrecht als solches bis zum Jahresende erhalten. Weitere „Ausflüge ins ärztliche Dispensierrecht“ soll es laut dem Bundesgesundheitsminister aber nicht geben.
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Die ABDA hatte die direkte Paxlovid-Abgabe durch Ärzte von Beginn an kritisiert. Overwiening begrüßte demgemäß die Ansage des Ministers: „Das Dispensieren von Paxlovid gehört nicht in ärztliche Hand“, erklärte die ABDA-Präsidentin. Auch wenn der Bundesgesundheitsminister „aus Sicherheitsgründen“ die Möglichkeit des Dispensierens beibehalten wolle, habe er deutlich gemacht, „dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland in die Hände der Apothekerinnen und Apotheker gehöre. Sie sind die Expertinnen und Experten rund um die Arzneimittel, ihnen obliegt diese hoheitliche Aufgabe.“
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DAT 2022
von Siggigold am 18.04.2023 um 13:37 Uhr
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