Zahlen des BMG

Seit Einführung des Dispensierrechts: Paxlovid-Bestellungen vervielfachen sich

30.09.2022, 12:15 Uhr

Die Möglichkeit für Arztpraxen, Paxlovid selbst abzugeben, hat den Einsatz des COVID-19-Arzneimittels befeuert. (a / IMAGO / Christian Grube)

Die Möglichkeit für Arztpraxen, Paxlovid selbst abzugeben, hat den Einsatz des COVID-19-Arzneimittels befeuert. (a / IMAGO / Christian Grube)


Seit dem 18. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte Paxlovid direkt an COVID-19-Patient:innen abgeben. Für ihren Aufwand gibt es ein Entgelt von 15 Euro. Das Kalkül des Gesundheitsministers, durch die direkte Abgabe das Arzneimittel besser an den Mann beziehungsweise die Frau zu bringen, ging auf. In der darauffolgenden Kalenderwoche gingen die an Apotheken ausgelieferten Packungen durch die Decke.

Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium raue Mengen des COVID-19-Arzneimittels Paxlovid bestellt. Es wird eingesetzt, um bei Risikopatienten, schwere Verläufe zu verhindern. Doch die Packungen wurden zum Ladenhüter. Die Ärztinnen und Ärzte waren mit der Verordnung sehr zurückhaltend. Die Verordnungszahlen dümpelten vor sich hin. In den Kalenderwochen 27 bis 33 wurden vom pharmazeutischen Großhandel zwischen 3.190 und 4.257 Packungen an die Apotheken ausgeliefert. Nur einmal, in KW 29 wurde die 5000er-Marke überschritten (Quelle: BMG).

KalenderwocheAnzahl ausgelieferter Therapieeinheiten Paxlovid® an Apotheken (vom pharmazeutischen Großhandel)
27/20223.204
28/20224.220
29/20225.061
30/20224.257
31/20223.457
32/20223.351
33/20223.190

Um die Abgabe zu befeuern – es droht der Verfall! –, ermöglichte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, unter anderem Hausärzten bis zu fünf Therapieeinheiten Paxlovid vorrätig zu halten und direkt an geeignete COVID-19-Patienten abzugeben. Natürlich nicht umsonst. Die direkte Abgabe wird mit 15 Euro je abgegebener Packung vergütet.

Festgezurrt wurde das über Änderungen in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19.

Die ABDA schrieb damals in einer Stellungnahme, dass das Problem nicht die Verfügbarkeit und Abgabe der Arzneimittel sei, sondern „vielmehr die fehlende Bereitschaft der Ärzt*innen (aus welchen Gründen auch immer), diese Arzneimittel zu verschreiben“. Dass es durch die Möglichkeit einer direkten Abgabe durch die Ärzt:innen selbst beziehungsweise das Pflegepersonal auf ärztliche Verordnung sachgerecht gelöst werden könnte, erschloss sich für die ABDA nicht.

Sprung bei Paxlovid in KW 34

Doch weit gefehlt: In KW 34, also der Woche, die auf die Änderung der Rechtslage folgte, vervielfachte sich die Zahl der Packungen, die der Großhandel auslieferte, von 3.190 auf 11.576. 

Quelle: BMG
Die Neuregelungen zu Paxlovid (Allgemeinverfügung und SARS-CoV-2-AMVV) traten am 18. August 2022 (KW 33) in Kraft.
KalenderwocheAnzahl ausgelieferter Therapieeinheiten Paxlovid® an Apotheken (vom pharmazeutischen Großhandel)
33/20223.190
34/202211.576
35/202211.683
36/20228.858

Ob die Packungen aufgrund der neuen Regel direkt in Arztpraxen abgegeben wurden, die sie zuvor über den Sprechstundenbedarf bezogen hatten, oder ob sie per Rezept verordnet und die Rezepte in der Apotheke eingelöst wurden, geht aus den Zahlen nicht hervor. Entweder wurden zufällig zeitgleich mit Einführung des Dispensierrechts Ärzte daran erinnert, Paxlovid rezeptieren zu können. Oder die Möglichkeit, gegen ein Zusatzentgelt Paxlovid zu dispensieren, hat ihr Übriges getan.  


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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5 Kommentare

Vergabekriterien der KBV für Paxlovid

von Thomas am 07.10.2022 um 20:21 Uhr

Das sind doch weiter minimale Zahlen. Grund sind die Kriterien der KBV (hochaltrig und chronisch krank). Deshalb kriegts kaum wer. Kann man auf kbv.de (nach Paxlovid suchen) nachlesen.
Ziel war hochaltrig oder chronisch krank, steht da aber nicht.

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Beweis erbracht

von Olaf Rose am 30.09.2022 um 18:30 Uhr

Hier bekommen es in einer Praxis ALLE Positiven ab 18 Jahren direkt auf die Hand, berichten dann in der Teststelle davon, und zeigen die (mutagene?) Packung stolz vor. Insofern ist der Beweis erbracht, dass aus Geldgier unsinnige Medikamente den Patienten erreichen und deshalb die Trennung sinnvoll ist :-)

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Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen...

von Michael Reinhold am 30.09.2022 um 14:45 Uhr

Die Grafik sagt aber nur aus, dass mehr Packungen an die Apotheken geliefert wurden und nicht, dass die Ärzte diese auch abgegeben haben.

Wenn jetzt bei jedem Arzt und in jeder Pflegestation fünf Packungen auf Halde liegen, ist auch niemandem geholfen.

Relevant wäre der Vergleich, wie viele Packungen jeweils pro Kalenderwoche wirklich an Patienten abgegeben wurden.

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Was wurde hier bewiesen?

von Dr. House am 30.09.2022 um 13:56 Uhr

Man könnte nun nach Lauterbach'scher Agenda argumentieren, dass Dispensierrecht für Ärzte Leben retten kann. Der Gang zur Apotheke scheint unzumutbar zu sein, bzw der Anruf. Im Umkehrschluss gefährdet die altbackene Trennung Arzt/Apotheke die Gesundheit. Nun muss man aber der Logik halber fragen: Für welches r(x) Medikament gilt dann diese Argumentation nicht? Nimmt man nun noch - anders als die ABDA - die Honorarsenkung mitten in der Inflation ernst, führt das eigentlich nur zu einem Schluss. Lauterbach stellt die ersten Weichen, um den Apothekern das Kerngeschäft der Arzneimittelversorgung aus den Händen zu nehmen.

Auf der anderen Seite könnte man aber auch argumentieren, dass das Paxlovid-Beispiel perfekt zeigt, dass wir eine Trennung Arzt/Apotheke brauchen, weil nämlich genau das eintritt, was uns die Geschichte mehrfach bei dispensierenden Ärzten zeigen konnte: Es wird mehr unsinniges Zeug verordnet. Dazu müsste aber die Apothekerschaft den Schneid haben und mal die Sinnhaftigkeit des breiten Einsatzes von Paxlovid hinterfragen.

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Übermäßige Verordnung?

von Hans Olo am 30.09.2022 um 12:44 Uhr

Kaum gibts Geld fürs dispensieren, wird mehr abgegeben. Wen wunderts? Doch wird auch immer therapeutisch klug verordnet? Ich glaube kaum.

Da wird doch Paxlovid als Zusatzeinnahmequelle gesehen. Kann ich zwar nicht beweisen, aber anekdotisch kann ich von einer Ärtzin berichten, die jedem Patienten mit COVID-19 Paxlovid verordnet, weil es bei Ihr ja auch so gut geholfen hat. Unabhängig davon, ob ein schwerer Fall vorliegt oder nicht. Und dafür bekommt sie dann auch noch Geld.

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