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Drohender Verfall
Paxlovid: Verlängerung der Haltbarkeit wird geprüft
Eine Million Therapieeinheiten Paxlovid hat das Bundesgesundheitsministerium beschafft – 280.000 erreichen bis Februar 2023 ihr Verfalldatum. Gelingt es nun, die Arzneimittel innerhalb von sechs Monaten in die Versorgung zu bringen? Lässt sich die Haltbarkeit verlängern? Oder bleiben die Kosten bei den Steuerzahler:innen hängen?
Es wurde in den vergangenen Wochen mehr als deutlich: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das von seinem Haus beschaffte orale antivirale Arzneimittel Paxlovid® (Wirkstoffe: Nirmatrelvir und Ritonavir) unter die Leute bringen. Genauer gesagt: unter geeignete COVID-19-Patienten und -Patientinnen. Profitieren können insbesondere ältere Menschen und solche, bei denen mehrere Risikofaktoren vorliegen. Einen Fokus legt Lauterbach daher auf vulnerable Gruppen in Pflegeheimen.
Wichtig ist, dass die Behandlung möglichst schnell nach Symptombeginn gestartet wird. Der Gesundheitsminister will daher Hausärzten und -ärztinnen ermöglichen, das Medikament direkt an die Patient:innen abzugeben; stationäre Pflegeeinrichtungen sollen Paxlovid bevorraten und auf ärztliche Verordnung abgeben können. Bislang wird das Arzneimittel nur sehr zurückhaltend verordnet. Die ABDA stellt allerdings infrage, ob das Dispensierrecht dies ändern kann.
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Dabei lagern noch zahlreiche Packungen beim Großhandel. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Plisinger hat im Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer schriftlichen Frage nachgehakt: Wie viel wurde beschafft und wie viele Packungen drohen innerhalb der nächsten sechs Monate zu verfallen (bis zum 28. Februar 2023)?
Darauf antwortete Edgar Franke (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im BMG, dass eine Million Therapieeinheiten Paxlovid zentral beschafft worden seien. „460.000 Therapieeinheiten wurden bislang an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert; davon erreichen 280.000 bis Februar 2023 ihr Verfalldatum.“ Und: „Eine mögliche Verlängerung der Haltbarkeit des Arzneimittels wird geprüft.“
Derzeit beträgt die Dauer der Haltbarkeit laut Fachinformation ein Jahr. Für eine Verlängerung der Haltbarkeit müsste eigentlich Pfizer, der Hersteller, neue Daten liefern.
Was bringt das ärztliche Dispensierrecht für Paxlovid?
Es muss sich jetzt zeigen, ob die große Verordnungswelle startet – noch sind die Weichen für das hausärztliche Dispensierrecht nicht fertig gestellt. Selbst wenn die geplante Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung nun rasch in Kraft treten sollte: Der Entwurf der Änderungsverordnung sah bislang nur eine Bezahlung von Apotheken, Großhandel und Ärzten bis Ende September vor.
CSU-Mann Pilsinger kritisiert das große Horten des Bundesgesundheitsministers jedenfalls: „Wenn Karl Lauterbach Geschäftsführer eines Handelsunternehmens wäre, wäre das Unternehmen schon längst pleite. Aber so lange der Steuerzahler dafür aufkommt, bestellt der Minister munter drauf los. Das war und ist mit den Impfstoffen genauso. Bei aller Fürsorgepflicht als Bundesgesundheitsminister hat Lauterbach genauso die Pflicht, die Kosten im Auge zu behalten und die Bevorratung für die Bevölkerung bedarfsgerecht, also rationell aufzubauen. Dieser Pflicht kommt der Minister nach wie vor nicht nach.“
1 Kommentar
Verfall
von Roland Mückschel am 16.08.2022 um 11:56 Uhr
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