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Regierungsentwurf ALBVVG
Großhandel: 50 Cent für das Lieferengpass-Management – welche Leistungen werden vergütet?
Wie die Apotheken soll auch der pharmazeutische Großhandel künftig 50 Cent für das Lieferengpass-Management erhalten. Welche Leistungen damit genau vergütet werden, erläutert jetzt der Phagro.
Während die ABDA mit dem heute vorgestellten Regierungsentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) alles andere als zufrieden ist, kann sich der pharmazeutische Großhandel freuen: Er soll demnach künftig 50 Cent netto erhalten, wenn die Apotheke ein verordnetes Arzneimittel austauschen muss. Zu diesem Zweck soll dem § 2 Absatz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) folgender Absatz 1a angefügt werden:
„(1a) Im Fall eines Austauschs eines verordneten Arzneimittels durch die Apotheke nach § 129 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist durch den Großhandel ergänzend zu den Zuschlägen nach Absatz 1 ein Zuschlag von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer zu erheben.“
Manche Apothekerinnen und Apotheker mag das irritieren – erfolgt doch die Nichtverfügbarkeitsmeldung automatisiert. Wofür soll der Großhandel also eine Lieferengpass-Vergütung erhalten, die ebenso hoch ist wie die für die Apotheken, die bei der Suche nach Alternativen die Hauptlast tragen? Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) klärt auf.
In einer Pressemitteilung vom heutigen Mittwoch begrüßen die Großhändler die Unterstützung seitens der Bundesregierung. „Viele manuelle, ansonsten vollautomatisierte Tätigkeiten, sind derzeit im Pharmagroßhandel für eine flächendeckende und faire Verteilung von knappen Medikamenten erforderlich“, schreibt der Phagro. Jeder Großhändler habe eigenverantwortlich ein Lieferengpassmanagement-System entwickelt, um schnellstmöglich und flächendeckend Patienten in den Apotheken mit Medikamenten zu versorgen. „Lieferengpässe bedeuten für den Großhandel: Suche nach alternativen Beschaffungswegen, Recherchieren von Substituten, Qualifizierung neuer Lieferanten, Aufbau adäquater Lagerbestände und Neukonzipierung von Lagervorgängen, Einholen von Sondergenehmigungen von Behörden, interne Schulungen neuer Abläufe, Ausbau der Kundenkommunikation mit den Apotheken. All diese Mehraufwände stoßen auf eine bereits seit Jahren nicht ausreichende gesetzliche Vergütung des Pharmagroßhandels.“
Phagro-Chef Blümel: Aufwände müssen honoriert werden
Der Vorsitzende des Verbands, André Blümel, sagt dazu: „Der Phagro begrüßt, dass die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten im Pharmagroßhandel anerkennt und zusätzlich vergüten will. Der vollversorgende Pharmagroßhandel stellt in Deutschland sicher, dass jedes Medikament für jeden Patienten herstellerneutral zur Verfügung steht. Soll das so bleiben, ist die einzige Lösung, die Aufwände zu honorieren, damit wir diesen Sicherstellungsauftrag im Dienste der Patienten erfüllen zu können.“
Der Pharmagroßhandel habe gemeinsam mit den Herstellern und Apotheken in den vergangenen Monaten „bewiesen, wie engagiert und flexibel wir kurzfristig unter extremen Bedingungen reagieren können, um Lieferengpässe zu kompensieren: Wir haben keine Kosten und Mühen gescheut, aufwendige interne Lieferengpassmanagementsysteme zu steuern“, ergänzt Blümel. „Zusätzlicher Personaleinsatz, neue Logistikabläufe, kontinuierliches Monitoring über knappe Medikamente für die zuständigen Behörden, der Aufbau alternativer und sicherer Beschaffungswege von Arzneimitteln – damit sorgen wir für ein faires Verteilungssystem an Apotheken und ihre Patienten.”
1 Kommentar
50 Cent für GH
von Rita Längert am 05.04.2023 um 18:17 Uhr
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