Es bleibt dabei: Ein Retax-Ausschluss, wie er in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und auch in der neuen Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch V noch zu finden ist, ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Ebenso ist ein Aut-simile-Austausch mit Arztrücksprache nicht mehr möglich.
Für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler werden durch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung entsprechende vereinfachte Austauschregelungen in der Apotheke vorgesehen.
Verwirrende Aussagen um Liste
Bei der Vorstellung des Regierungsentwurfs vermittelte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) allerdings den Eindruck, als kenne er die nun festgehaltenen Regelungen zum Austausch selbst nicht genau. Auf Nachfrage sprach er erneut von einer Engpass-„Liste“ des BfArM, an die die erweiterten Austauschregeln geknüpft seien. Derzeit sei ein Austausch ganz generell möglich, erklärte er. Damit tue er sich aus medizinischen Gründen schwer – ein Engpass müsse schon vorliegen. Tatsächlich war im ersten Referentenentwurf eine Verknüpfung mit einer BfArM-Liste vorgesehen, doch diese sieht der heute beschlossene Regierungsentwurf nicht mehr vor.
50 Cent für Apotheken und Großhandel
Unverändert ist hingegen, dass die Apotheken lediglich einen Zuschlag von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer erhalten sollen, wenn sie nach den neuen Vorgaben austauschen. Die Arzneimittelpreisverordnung soll entsprechend ergänzt werden.
Auch der Großhandel soll weiterhin bedacht werden: War im letzten Entwurf noch nicht klar, ob mit 20 oder 50 Cent, so sind es im aktuellen Entwurf 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer, die an den Großhandel fließen sollen. In der Begründung wird auch gleich klargestellt, dass dieser Zuschlag nicht rabattfähig ist – aus der Vergangenheit sind Streitigkeiten um die Rabattfähigkeit von Großhandelszuschlägen schließlich wohlbekannt.
Was an dem Regierungsentwurf neu ist, sind die Vorgaben zu künftigen Rabattverträgen. Hier wurde nochmals eifrig an den geplanten Vorschriften gefeilt. Während man zuvor noch für Onkologika und Antibiotika besondere Regelungen schaffen wollte, sind es nun nur noch Antibiotika. Bei Rabattvertragsausschreibungen für diese Arzneimittel muss künftig mindestens ein Los den Produktionsstandort Europa berücksichtigen. Lauterbach erklärte aber, man werde darüber nachdenken, die Regelung auf Onkologika auszudehnen.
1 Kommentar
Als Kauffrau sei mir die ganz bescheidene Frage erlaubt:
von Christiane Patzelt am 05.04.2023 um 21:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.