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Pressekonferenz der ABDA
„Durch Nichtberücksichtigung der Apotheken riskiert der Minister ein Versorgungschaos“
Ein Änderungsantrag zu einem sachfremden Gesetz soll die flexiblen Corona-Abgaberegeln zumindest vorübergehend gesetzlich fixieren und so eine Regelungslücke und in der Folge ein Versorgungschaos ab Ostersamstag vermeiden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist dankbar für die Verschnaufpause. Sie appelliert nun aber eindringlich an den Bundesgesundheitsminister, auch den Entwurf für das Engpass-Gesetz entsprechend anzupassen. Sie will zudem in der Öffentlichkeit lautstark auf das Thema aufmerksam machen.
Am heutigen Dienstag hatte die ABDA zu einer Pressekonferenz unter dem Titel „Apothekerschaft warnt: Nach Ostern droht ein Versorgungschaos“ geladen. Der Anlass ist bekannt: Am 8. April ist Schluss mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Vor zwei Jahren habe sie auch kurz vor Ostern hier gesessen – mit dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Start der Corona-Impfkampagne in den Hausarztpraxen, berichtete ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
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Dass der Minister – mittlerweile Karl Lauterbach (SPD) – diesmal nicht anwesend ist, ist in Overwienings Augen symbolisch: „Er lässt, was die Lieferengpässe angeht, die Apotheker und die Patienten im Stich.“ Mit seiner „beharrlichen Nichtberücksichtigung der Apotheken vor Ort“ riskiere der Minister das „größte Versorgungschaos in der Geschichte der Bundesrepublik“, so Overwiening.
Im Anschluss erläuterte die ABDA-Präsidentin vor Journalisten, dass die seit fast drei Jahren geltende Verordnung zwar geschaffen wurde, um Kontakte in der Pandemie zu vermeiden: Patienten sollten mehrere Wege in die Apotheke erspart bleiben, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht vorrätig oder verfügbar war. Um die Versorgung dennoch sicherzustellen, erhielten die Apotheken weitgehende Ausweichmöglichkeiten – bis hin zum Aut-simile-Austausch.
Doch die flexiblen Abgaberegeln hätten sich auch in einem ganz anderen Kontext „außerordentlich bewährt“, wie Overwiening betonte: Sie machen es überhaupt erst möglich, dass die Apotheken in Zeiten zunehmender Lieferengpässe weiterhin Patienten versorgen können. Und zwar, ohne dass dies zu Mehrkosten für die Krankenkassen führe, wie die ABDA-Präsidentin betonte. Im Gegenteil: Die Einsparungen durch Rabattverträge waren 2022 höher denn je. Das liege daran, dass die Apotheken nicht nur ihren heilberuflichen Auftrag, sondern auch die wirtschaftliche Verantwortung für das Gesundheitssystem sehr ernst nähmen, so Overwiening.
Overwiening: Lauterbach muss die Realität anerkennen
Dennoch zeigt sich beim Bundesgesundheitsminister, der immerhin schon im vergangenen Dezember seine Eckpunkte für ein Engpass-Gesetz vorlegte, keine Bereitschaft, den Apotheken diese weitreichenden Austauschmöglichkeiten zu erhalten. Kürzlich erklärte er sogar bei einer Veranstaltung, die Lage bei den Kinderarzneimitteln habe sich „deutlich entspannt“. Dem kann Overwiening nur entgegnen: „Herr Minister, hier liegen Sie falsch“. Die Belastung in den Apotheken sei nach wie vor unerträglich – diese Realität müsse Lauterbach endlich anerkennen. Sie ist überzeugt: Der Minister hätte bis Ostern ein Gesetz auf die Beine stellen können. Tatsache ist aber, dass nach wie vor nur ein in Overwienings Augen „handwerklich schlecht gemachter“ Referentenentwurf für ein „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) vorliegt, der erst Ende März vom Kabinett beschlossen werden soll. Und dieser enthält zudem Regelungen, die den Apothekern keine Hilfe beim Engpass-Management sind. Sie seien vielmehr „bürokratischer Irrsinn, nicht brauchbar und nicht zielführend“, so die ABDA-Präsidentin. Dabei habe es im vergangenen Dezember und Januar durchaus Gespräche mit dem Minister gegeben, wie Overwiening versichert. Doch nichts davon finde sich im Referentenentwurf wieder. Für die Apotheken ist dies nach dem erhöhten Kassenabschlag ein weiterer Rückschlag. Wie die Koalition auf diese Weise die Apotheken stärken will, wie im Koalitionsvertrag versprochen, ist auch Overwiening ein Rätsel.
Änderungsantrag zum UPD-Gesetz nur eine vorübergehende Verschnaufpause
Glücklicherweise hätten die Parlamentarier das Problem erkannt, so die ABDA-Präsidentin weiter. Sie wollten nun „auf den letzten Metern retten, was noch zu retten ist“. Ein Änderungsantrag zum UPD-Gesetz, das die Apotheken eigentlich gar nicht betrifft, soll Übergangsregelungen im Sozialgesetzbuch V und der Apothekenbetriebsordnung schaffen. Befristet bis zum 31. Juli 2023 sollen dorthin die Regelungen des § 1 Abs. 3 und 4 sowie des § 3 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verschoben werden. Der Gesetzentwurf soll diese Woche Freitag abschließend im Bundestag beraten werden. Die nächste Bundesratssitzung ist am 31. März, sodass ein Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 8. April noch möglich ist.
Für Overwiening bedeutet dies aber nur eine vorübergehende Verschnaufpause – für die ABDA gibt es keinen Grund, jetzt still zu werden. Sie konzentriert sich nun darauf, dass der ALBVVG-Entwurf nachgebessert wird, ehe er ins Kabinett geht. Zwei Wochen Zeit hat Lauterbach dafür noch. Die ABDA fordert, dass hier die bewährten Austauschregeln für alle (!) Arzneimittel verstetigt werden. Zudem müsse es einen angemessenen Ausgleich für das Engpass-Management und die Sicherung der Versorgung geben.
Die ABDA will laut werden
Für all das will die ABDA jetzt laut werden und allen die Augen öffnen, wie weit die Ampelregierung von der Versorgungswirklichkeit und den Bedürfnissen der Menschen entfernt ist. So sollen die Gespräche mit Abgeordneten weiter intensiviert werden. Über die Sozialen Medien sollen die Bürger aufgeklärt werden. Zudem will man den öffentlichen Raum „plakatieren und beschallen“, wie Overwiening ankündigte. Auch der Nachwuchs werde sich engagieren. Auf genaueres darf man jetzt gespannt sein.
1 Kommentar
Karl und Realität
von ratatosk am 14.03.2023 um 18:32 Uhr
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