Warum auf die PIN-Eingabe verzichtet wird
Auf eine PIN-Eingabe seitens der Patient:innen wird übrigens verzichtet. Man nehme das Risiko, dass mit verlorenen Karten E-Rezepte abgerufen werden, bewusst in Kauf, heißt es. So soll ermöglicht werden, dass Beauftragte E-Rezepte in der Apotheke einlösen können, ohne dass die Karten-PIN weitergegeben werden muss. Falls eine Karte verloren geht, sollen Versicherte dies so schnell wie möglich bei der Kasse melden, damit die Karte gesperrt wird,
Mit der Übergabe der eGK autorisiert der Versicherte bei beiden Verfahren die Apotheke zum Abruf aller seiner noch nicht eingelösten E-Rezepte. Sofern mehrere E-Rezepte vorhanden sind, soll die Apotheke im Gespräch mit dem Versicherten klären, welche E-Rezepte eingelöst werden sollen. Die Apotheke wird von der Verifizierung im Hintergrund außer vielleicht etwas Wartezeit wenig merken, die Vorgänge nach dem Abruf der E-Rezepte bleiben ohnehin unverändert.
Der vorgelegte Entwurf steht nun zur Abstimmung. Wird er beschlossen, ist die Spezifikation von allen Beteiligten umzusetzen, in diesem Fall sind das vor allem die Apothekensoftwarehäuser. Geplant ist, dass das Verfahren im Sommer stehen soll.
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